Schnelle Hilfe Polizei hat mich angehalten

  • moin,


    mich hat grad die polizei angehalten. mein golf ist zu tief. ich habe ein 60/40 fahrwerk drinne, und im fahrzeugschein steht von radmitte bis kotflügel müssen 300 mm platz sein es sind aber nur 260 mm, es wurde aber so abgenommen und ich habe nichts verändert also kein gewinde oder andere federn. ich habe noch einen sportluftfilter dranne ohne abe aber mit gutachten für ne 21 er, nun habe ich einen diesel und man hört den luftfilter nicht sehr also er ist minimal lauter von unten. hab ich da chancen den eingetragen zu bekommen? was ist mit dem fahrwerk muss das beim tüv nur umgeändert werden auf 260 mm? bitte um schnelle antwort, muss in 7 tagen hin

  • mit dem fahrwerk, fahr doch zum damaligen prüfer und die sollen sich das anschauen. wenn du da (wirklich) nichts im nachhinein geändert hast, bleibt dir auch nichts anderes übrig, als das die das ändern.


    beim dem luftfilter genauso, hin zum tüv und einfach probieren.

  • ja also mit fahrwerk sollte das kein probelm sein oder? das müsste ja bloß geändert werden auf 260 mm oder? und hab gesacht das für luftfilter ist ein stellungnahme da drinne steht das sich die motorleistung und abgasverhalten sich nicht ändert nur das ansauggeräusch war bei den getesteten autos nicht immer mit der serie gleich. aber wie gesagt der diesel ist dadurch nicht lauter geworden. habe ja auch einen originalen auspuff dranne so das sich von da nichts ändert aber das wird am motor gemessen oder am auspuff?

  • Bei uns in der Gegend (LWL) bist du da echt noch gut bei abgekommen, fahr zur Dekra und lass dir das Ding abstempeln, ist ja nix geflext oder so, hat sich halt gesetzt das Fahrwerk, ist ja normal...


    Nur aus Interesse, wo genau haben sie dich angehalten ??


    Ist das erste Mal daß ich höre, daß in MeckPomm einer den Zollstock rauskramt.... :lol

  • naja umbauen ist nicht so einfach mit dem luftfilter die haben natürlich den luftfilter fotografiert. der hat so getan als ob ich jetzt mit dem luffi 50 ps mehr habe. hab ne rallyefront drinne da hab ich glück mit der lichtaustrittsgrenze.


    die haben mich in neustadt angehalten aufn lidl parkplatz wollte gerade nach hause und da kamen die raufgefahren weil wir da standen. er hatte mich angehalten wegen den standlichtern inne blinker. er dachte das wären nebelscheinwerfer und dann wollte er mich anscheißen wegen den blinkern das da kein standlich reindarf und so. haben ja aber e prüfzeichen, hab auch gesagt das ich das so haben darf und dann fing er aufeinmal an von wegen das standlich muss aus sein wenn abblendlicht an ist. die blicken echt nix

  • geh nochmal zu dem tüv, der dir dein fahrwerk eingetragen hat und klär das mit den 30 bzw. 26 cm.


    der luftfilter alleine reicht für ein erlöschen der betriebserlaubnis -> 50 euro und 3 punkte. (kommt drauf an obs der polizist geblickt hat oder dich nur verwanrt hat)


    im nachinnein eintragen bringt nichts, musst du aber sowieso machen, wenn du weiterhin so fahren möchtest.

  • @ Xavie:


    Ich würde dann eher sagen, ich wohne auf dem RICHTIGEN Ende von M-V.... :lol :-3
    Bei uns sind alle so dreckstief unterwegs, ich glaub da hat die Hälfte nichtmal 40cm Lichtaustrittskante.... :lol


    Wegen dem Luffi: Wenn der Bullizist Wiedervorführung innerhalb von 7 Tagen angeordnet hat, dann iss mMn nix mehr mit 3 Punkte wegen Erlöschen der BE...
    Bau den Luffi zurück, oder lass dir den eintragen, je nachdem. Wenn die ihre abgestempelte Karte vom TÜV sehen, sind die glücklich... :zwinker:
    Das mit den Fotos denke ich, war nur zum "Angst machen".

  • das kommt immer drauf an.


    es gibt fälle da waren die mit abgestempelten karten zufrieden. ich kenn aber auch fälle, da gabs nicht mal mängelkarten, dafür aber punkte bzw. eine gerichtsverhandlung ist demnächst.


    wenn die angstmacher die fotos an kollgene geben, die sich auskennen dann gibts ärger.

  • Das hatte ich auch schonmal. kannst dich drauf einstellen das dzu post bekommst wo dann drinn steht vonwegen Erlöschen der betriebserlaubnis durch Technische veränderungen am Fz. XXX€ und 3 Punkte auf jeden fall. Kannste aber wenn du Rechtschutz hast versuchen gegen anzugehn. Würde ich auf jeden fall machen......
    Vollidioten die scherrifs :-r

  • Zitat

    Vollidioten die scherrifs


    Den Begriff kenn ich (so) gar nicht.


    Daher: Was ist ein scherrif?


    Ist vielleicht einer jener derer gemeint, die sich vorne mit sh, in der Mitte mit einem r und hinten mit zwei f schreiben?


    Wäre dann ja glatt ein Sheriff ...

  • hier leute, seit dem eu, gilt die scheisse mit scheinwerferunterkante nicht mehr!
    auch wenn das kaum leute wissen und noch mehr als genug deswegen stillgelegt werden, ich würd dem bullen geben, der damit ankommt!


    war sogar mal gross im TV, selbsbaufahrzeuge die man erst seit dem zulassen kann, weil die dinger halt insegsamt nur 110 cm hoch sind, bis dach, der scheinwerfer lag knapp über der gasse.

  • du, das sind ganz phöse jungs, da leg ich mich lieber mit der polizei an 8o

  • Zitat

    Original von Xavie
    wo kann man das nachlesen?


    das würd mich auch mal brennend interessieren.


    neuzulassen ist auch was anderes wie ein zugelassenenes fahrzeug verändern. steht in dem eu kram nicht was von 10cm bodenfreiheit mit drinnen? z.b. eine komplette radabdeckung und nicht nur die abdeckung der lauffläche steht z.b. drinnen.


    übrigens gilt das normal in zukunft erst ab dem 1.1.2007. die regelung dazu lag bei mir erst aufm schreibtisch.

  • also hab nochmal im fahrzeugschein nachgelesen das steht drinne 300 mm hi. das heißt das es ja hinter gemessen werden muss da ich eine nutenverstellung hinten habe und danach steht im schein:(4. nute) also hab ich nur noch das probleme mit dem luftfilter hm

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