-
-
Darfst Du vermutlich nicht ohne Weiteres raustrennen. Das Teil versteift ja auch die Bodengruppe. Kann sein dass Du einen TÜV-Prüfer findest den das nicht interessiert das wäre dann aber Glückssache.
-
Hi,
diese Konsolen wirst Du legal nicht eingteragen bekommen, da Du eine Längsrichtungsverstellung der Sitze haben muss. Also nur Rennsport.
Lass lieber die Finger davon.
-
gibt genug firmen die sowas eintragen allerding würde ich einen 4kant rahmen einschweißen und darauf die konsolen befestigen. dann wäre auch sicherstellbar das man die sitze in der länge "verstellen" bzw an anderer position festschrauben kann. bilder davon kann ich dieses oder nächstes wochenende machen
-
Du schweißt zwei Rohre quer zur Fahrtrichtung ein, auf denen Blechsockel mit eingeschweißten Muttern verschweißt sind. Darauf kannst du die Adapter schrauben. Direkt auf den Boden ist nicht sinnvoll, da du zu tief sitzt und die Bodengruppe nicht steif genug dafür ist.
Ich kann dir nur empfehlen, dass bei Wiechers machen zu lassen.
TÜV musst du dir selber besorgen... -
Zitat
Original von leinad78
gibt genug firmen die sowas eintragenWir reden hier von legal und das wäre nicht legal.
-
mußt auch lesen was ich danach geschrieben habe...
vollschalen ohne verstellung gibts nach der aussage legal gar net einzutragen?!
-
Zitat
Original von leinad78
mußt auch lesen was ich danach geschrieben habe...vollschalen ohne verstellung gibts nach der aussage legal gar net einzutragen?!
Vollschalen ohne Lehnenverstellung sind legal machbar, nur ohne Längsverstellung (also vor und zurück) nicht, wenn das Auto ab Werk eine deutsche ABE hat. -
Dann zeige mir mal bitte was Schriftliches das Du ohne Lehnenverstellung hinkommst
-
Hast ne PM.
-
Muß Olli beipflichten, das kenne ich auch so...
Entweder FIA-Nummer (falls Motorsport), oder Konsolenverstellung (Sitzflächenwinkel weiß ich nicht mehr genau), oder ABE eines Serienherstellers (einige Leichtbau-Porsche oder Beetle RSI sind m.W. ohne Lehnenverstellung)...MfG,
TurboP.S.: Der AME-Golf hat z.B. einen komplett starren Sitz eingetragen, dafür aber eine klappbare Konsole (völlig sinnlos bei einem eingetragenen 2-Sitzer...)
-
hallo markus,
wie ist denn bei dem die längsverstellung realisiert? weil die lehnenneigung l#ßt sich ja tüvkonform über eine gemeinsame neigung von lehne und sitzfläche realisieren. genauso kann ich die längsverstellung über mehrere bohrungen in den konsolen realisieren was das ganze tüvbar machen können sollte?!
-
ein Kollege von mir hat die Bodengruppe so geändert um Vollschalen fest zu montieren.
-
Zitat
Original von Redflash
ein Kollege von mir hat die Bodengruppe so geändert um Vollschalen fest zu montieren.so ähnlich haben wir das auch vor
-
ohne konsolen wirds zu tief.
mein tüv prüfer hat mal angesprochen das es möglich wäre es einzutragen ohne verstellbare sitze. dann darf aber angeblich auch nur noch die person fahren, für die der sitz so eingebaut wurde.
apropo vollschalen. ich habe recaro pole position und die haben ne abe für einige fahrzeuge und bei den restlichen sollte ne eintragung möglich sein.
-
ma gucken was unsere prüfer zu dem sitz sagen
-
@Leinad: Kein Problem.... Ich bin auch ne Recaro SPG "Ohren"Schale gefahren...
-
Zitat
Original von Capt.Kompressor
@Leinad: Kein Problem.... Ich bin auch ne Recaro SPG "Ohren"Schale gefahren...
Sehe ich genau so. -
ja wie jetzt? wie realisier ich bei dem sitz denn eine tüv-konforme befestigung? laut sandtler gibts da nämlich nix ausser den "l-profilen"
-
mit ner recaro, wiechers, was weiß ich konsole die sich verstellen lässt und da dann den sitz drauf.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!