Autoimport von de nach at

  • Hallo Leute


    Klingt jetzt viell. blöd, aber aus Sicht eines "Ausländers" in Sachen Fahrzeugimport viell. nicht eindeutig klar:


    Sind die Preisangaben von FahrzeugHÄNDLERN div. Internetfahrzeuganbieter (autoscout.de etc.) mit oder ohne Mwst (16%)? Kann keine ensprechenden Hinweis finden!? Beim Fahrzeugimport von Deutschland nach Österreich müssen wir (ebenso wie jeder Käufer aus dem Innland) die deutsche Mehrwertsteuer berappen (Ursprungslandprinzip), ist mir klar, nicht eindeutig klar ist mir allerdings, ob diese nun bereits im angebotenen Verkaufspreis enthalten ist (so wie bei uns in der Regel), oder noch hinzu zu zählen ist!? Gibt es hierzu keine eindeutigen Regelungen div. Anbieter (Internetseiten!?) Ansonst fällt der Preisvergleich zwischen Händler und Privat ein wenig schwer.


    Weiters hab ich nun schon so einiges über Überstellungskennzeichen gelsen, bin mir aber nicht sicher, was stimmt und was nicht...
    Angeblich gibts "Kurzzeitkennzeichen" mit gelben und rotem Datumsfeld. Die gelben sollen nur im Innland, die roten auch im Ausland (für die Überstellung von Bedeutung) sein. Wie lange sind diese gültig (hab da was von 5 bis 14 Tagen gelesen)?


    Viel. kann mir ja kurz jemand helfen, Danke,


    Mfg Roland

  • Hab dazu mal etwas gegoogelt und folgendes gefunden:


    Ausfuhrkennzeichen:

    Sie wollen ein Fahrzeug ins Ausland exportieren, das bisher in Deutschland zugelassen war. Bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen bestehen Sonderregelungen. Erkundigen Sie sich hierüber bitte bei den Zulassungsstellen.


    Das Fahrzeug müssen Sie der Kfz-Zulassungsstelle vorführen. Dies ist nur entbehrlich, wenn die Hauptuntersuchung im Monat der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens durchgeführt worden ist oder es sich um ein Neufahrzeug handelt.


    Beträgt die Dauer der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens mehr als drei Monate, wird das Fahrzeug ab Zuteilung des Kennzeichens für den Gesamtzeitraum bis zu maximal einem Jahr kraftfahrzeugsteuerpflichtig.


    Ist die Betriebserlaubnis abgelaufen (vorübergehende Stilllegung von mehr als 18 Monaten oder endgültige Stilllegung), muss zur Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens vorher ein Gutachten durch den TÜV eingeholt werden (nach § 21 StVZO - Vollabnahme).


    Kurzzeitkennzeichen:

    Sie wollen mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug
    Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten durchführen.


    Das Kennzeichen ist für fünf Kalendertage einschließlich des Tages der Zuteilung gültig. Eine Zuteilung, bei der der Gültigkeitsbeginn in der Zukunft liegt, ist nicht möglich.


    Ist die Bundesrepublik Deutschland Ausgangspunkt der Fahrt, so gilt das Kurzzeitkennzeichen gemäß den bestehenden Abkommen auch für Überführungsfahrten in die Niederlande, in die Schweiz und nach Österreich. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Fahrzeugschein vollständig durch die Zulassungsbehörde ausgefüllt wird.



    Ich würde mich aber an Deiner Stelle mal auf der (österreichischen) Zulassungsstelle genauer erkundigen ob es nicht auch bei Euch Kurzzeitkennzeichen gibt die Du beantragen und zur Überführung mitbringen kannst. Sozusagen ein Einfuhrkennzeichen. Sicher gibt es da auch landestypische Unterschiede was die Regelungen betrifft.


    Ich hoffe ich konnte Dir zu einem gewissen Teil weiterhelfen. :zwinker:

    Das Auto ist jene technische Erfindung, welche die Anforderungen an
    die Reaktionsschnelligkeit der Fußgänger beträchtlich gesteigert hat!!


  • Vielen Dank!


    Das hat meine Zweifel an den gelben KZ nun beseitigt (hab im internet gelesen, diese seien nur in de zulässig, mein Vater und einige Freunde von mir haben aber bereits Autos aus de importiert und haben immer die gelben Kurzzeitkennzeichen erhalten....

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