ZitatOriginal von FRank-GTI
ne, aber nicht wenn es sich um privatpersonen handelt, diese sind ja dank verbraucherfreundlichem insolvenzgesetz wenig bis gar nicht mehr belangbar...
Wenn ich ne Dienstleistung mit Rechnung verkaufe und der Kunde zahlt nicht dann kann ich das doch locker einfordern.... Mahnung, Inkasso usw..
Klar kostet auch ne Stange für den "Händler" nur besser so als gar nicht an die Kohle kommen und dann pleite gehen...