hi,
ich arbeite in ner LKW Bude. wir fahren auch nachts raus wenn ein LKW liegen gebliegen ist. der so genannte Notdienst. den haben wir immer ne woche lang (sieben tage von montag bs montag, inkl. wochenende), dann ist der nächste monteur dran. gibt es da irgendwelche gesetzliche bestimmungen bezüglich entlohnung? bei und ist das so, das wir für die bereitschaft 56€ abzüglich steuern bekommen, und wenn wir raus müssen können wir uns die angefallen überstunden aufschreiben. und können diese dann eventuell auch mal abfeiern. ich hab gehört, das mein chef mir eigendlich einen nachtzuschlag gewähren muss. und wie sieht das mit feiertags zuschuss aus? wenn ich sonntags nachts rausfahre zum beispiel?
gruß bernd