Hi ! hab mir dieses jahr bzw letztes jahr zum ersten mal a winterautole zugelegt. is n golf II ! So jetzt hab ich die Tüv berichte was weis ich wo hingelegt. find sie inimmer. verschlampt. keine ahnung. So ich will die gurke jetzt verkaufen ! Soweit ich mich erinnere hat das Auto Tüv bis Mai 2006. So bin dann mal an mein Auto gegangen und hab die Nummernschilder angeschaut ! Zack: da steht Tüv 06/2007 !!!! ich erstmal Wow fett der hat sogar noch n jahr länger tüv. !!! hm..aber anch genauerem nachdenknen kam mir wieder in sinn das der doch evtl nur bis mia diesen jahres hat. Hm kein PLan. Wie ists jetzt beim VErkauf. SOll ich jetzt einfach mal mit 2007 tüv verkaufen ??? Bruach ich die TÜv unterlkagen beim verkauf ??
Tüv Plakete anderer Termin als evtl wirklich !
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die tüv unterlagen brauchst du auf jeden fall, fürs verkaufen
mfg fabian_ -
wenn du den neuen fahrzeugschein/brief hast..stehts auch da drin...
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wenn du noch weist bei welchem tüv der wagen war , kannste die unterlagen in zweitausfertigung bekommen
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Zitat
Original von [pH!L]™Vr6
wenn du den neuen fahrzeugschein/brief hast..stehts auch da drin...
Im alten Fahrzeugschein steht/stand sowas auch schon. Entweder explizit vorne bei "Anmeldung zur nächsten HU" oder hinten drauf als Stempel mit Unterschrift vom Prüfer.
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zum anmelden reicht auch ein amtliches dokument dafür, das wäre z.b. die abmeldebescheinigung, in der stehts drin und anhand der kennzeichen sieht man es auch.
nur die asu bescheinigung braucht man zwingend um das auto wieder anzumelden.
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bei uns braucht man hu und au bericht zum wieder anmelden die abmeldebescheinigung gibts seit einführung der neuen papiere eh nimmer... mfg sven
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Ja hm.....also auf den Kennzeichen stet aber was anderes als im Brief !? und nun ?
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Zitat
Fahrzeug aus einem anderen Landkreis
Fahrzeug ist abgemeldet
*Formular: Antrag auf Fahrzeug-Zulassung
*Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters und ggf. des Bevollmächtigten
*Versicherungsbestätigung
*Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
*ggf. Vollmacht
* Abmeldebescheinigung/alter Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
*Kfz-Kennzeichen (Schilder)
*gültige Bescheinigung über AU (Abgasuntersuchung)
*gültiger Untersuchungsbericht über HU (Hauptuntersuchung)
Gebühr: 29,50 €ZitatJa hm.....also auf den Kennzeichen stet aber was anderes als im Brief !? und nun ?
Zitatdie abmeldebescheinigung gibts seit einführung der neuen papiere eh nimmer
alternativ reicht, wenn in einem amtlichen dokument hervorgeht wann die hu ist. sprich abmeldebescheinigung bei den alten papieren (davon geh ich hier mal aus) oder zulassungsbescheinigung teil 1, denn dort ist die hu auch vermerkt. im alten brief sthet so gut wie nie die wirklich aktuelle hu drinnen.
ruf doch einfach auf deiner zulassungsstelle an und frag nach, dann weißt du es ganz sicher.
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aber wer kauft den ein auto, bei dem die tüv unterlagen fehlen?
die unterlagen sind ja manchmal oft der einzigste anhaltspunkt füe den evtl-en
km stand, wobei die auch nicht ein 100%iger beweis für die laufleistung sind.
bei uns braucht man auch noch aktuelle asu unterlagen wenn man zur hu muss. also ich würd nix ohne wenigstens die aktuellen asu und hu unterlagen kaufen.mfg fabian_
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spricht denn was dagegen frisch tüv und au zu machen?
ist auch ein gutes verkaufsargument, wenns keine wirklichen mängel gibt.
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Jupp...und zwar das die Bremse hinten Rechts total am "sack" ist....da schleift metal auf metal !
Deswegen wir der ohne "neuen" tüv verkauft- und es wär halt einfach n besseres argument wnen er bis 07 tüv hat
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Zitat
Original von 2er16V
wenn du noch weist bei welchem tüv der wagen war , kannste die unterlagen in zweitausfertigung bekommendann versuchs doch so.
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