Hallöle
habe Schwerze Klarglas und Bi Xenon linsen aus nem 211er Benz. Jetzt habe ich die Reflektoren der SW von den Halteplatten getrennt, aber ehe ich die Linsen einsetze muss ich ja auch drauf achte, dass sie richtig herum sitzen. Gehen die Klappen der Linsen nach oben oder nach unten auf ??? Woran sehe ich welche Linse Rechts und welche links ist ?? Wie herum werden die Haltebleche in den Schlossträger geschraubt ?? Kann nicht nachschauen, da ich noch keinen Schlossträger habe, nur einen vom Rally!!
G2 Scheinwerfer mit Bi Xenon
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Zum Thema Klappen kann ich dir helfen...
Die müssen nach unten aufgehen!
Und Rechts und Links sollte egal sein...!
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http://img62.imageshack.us/my.php?image=joel0129wy.jpg
hier habe ich mal ein blech !!! Wie rum muss ich es drehen, das es rein passt in den Schlossträger ???
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Hallo.
Wollt mal fragen, ob jemand in die Serienscheinwerfer schon jemand die Xenon-Brenner mit H4 Einsatz verbaut hat. Hab das nämlich vor.
Aber wie ist das Lichtbild?Oder leiber gleich wieder aus'm Kopf schlagen das ganze?
MfG -
Vergiss es bekommst du nie eingetragen ist auch nicht erlaubt !
mfg
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Ich kenne einen, der hatte das im original H4 Scheinwerfer drin, das war mit einer Belnde absolut super gemacht! Sehr hell, ohne Blendung.
nein ich habe keine Bilder. -
Hat er es eingetragen bekommen?
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Zitat
Original von Limeted G60/16V
http://img62.imageshack.us/my.php?image=joel0129wy.jpghier habe ich mal ein blech ! Wie rum muss ich es drehen, das es rein passt in den Schlossträger ?
Das Teil was auf dem Bild unten ist muß auch beim Einbau unten sein...
In den "Langlöchern" oben links oder rechts wird dann das Grill eingeklipst.
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Auch wenn es jemand eingetragen hat, die Eintragung ist zu 95% nicht gültig. Wenn in Scheinwerfern irgendwas rumgebastelt wird ( andere Reflektoren, Xenon Brenner eingebaut,... ) verliert der ganze Scheinwerfer sein E-Kennzeichen und somit auch erlöscht auch das Lichttechnische Gutachten für den Scheinwerfer. Mit einer normalen Eintragung kann man das nicht wieder "herstellen".
Mal ne info vom TÜV-Nord:
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Nachträgliche Umrüstung auf Xenon-LichtIm Fahrzeugzubehörhandel werden vermehrt Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zum nachträglichen Einbau in Scheinwerfer angeboten, die ausschließlich mit herkömmlichen Glühlampen als Leuchtmittel genehmigt worden sind. Bei diesen Angeboten werden die Gasentladungs-Lichtquellen häufig auch als Xenon-Glühlampe oder Xenon-Brenner bezeichnet. Teilweise gibt es bereits schon entsprechend umgerüstete Scheinwerfer im Angebot.
Derartige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind unzulässig. Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern, zu denen auch der Sockel und die festgelegte Lichtquellen-Art gehört, führen zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheinwerfer. Damit erlischt auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Zulässige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind nur durch Einbau von kompletten Scheinwerfersätzen möglich, die eine entsprechende Bauartgenehmigung aufweisen. Dabei ist zu beachten, dass Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit:einer automatischen Leuchtweitenregelung
einer Scheinwerferreinigungsanlage und
einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.
Wir empfehlen Ihnen, nur Umrüstsätze auf Xenon-Licht zu erwerben, für die ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen. Nur so können Sie sicher sein, dass die Scheinwerfer eine gültige Bauartgenehmigung haben. Der zugehörigen Einbauanleitung können Sie entnehmen, welche Umbauarbeiten am Fahrzeug neben der eigentlichen Scheinwerferumrüstung zusätzlich erforderlich sind.Quelle TÜV-Nord
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ich habe golf 2 fadenkreuz scheinwerfer mit bi-xenon h4! ist super hell und blendet nicht!
und eingetagen bekomme ich das auch allerdings wird das wohl nicht legal sein.
laut einem gutachten müssen auto vor 1993 oder so keine reinigungsanlage sowie niveauregulierung haben. -
die hochdruckscheinwerferreinigungsanlage und die automatische leuchtweitenregulierung wäre ja nicht so das problem. die teile gibts fertig von hella und auch ausm vw regal.
die scheinwerfer an sich sind das problem. einfach was umbaun is halt nicht.
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Habe bei mir auch Bi Xenon drin und will das auch erintragen.
Meine Frage reicht bei der Leuchtweitenregulierung auch diese Serienmäßige Höhenverstellung der Scheinwerfer die die meisten 2er drin haben? Wie siehst mit der Scheinwerferreinigungsanlage aus, sowa gabs do selten beim 2er, braucht man das für die eintragung? -
Es ist rum wie num immer ILLEGAL
egal wie ihr es baut.
Das wirklich einzige was wirklich legal ist wenn ihr die SW´s baut.danach zum Lichttechnischen Institut schickt und die dann wenn wirklich alles 100% ist euch ein Gutachten ausstellen.
Dann eben noch ALWR und SrA einbauen und dann wirds was.
Aber Preislich wird sich das leider bei einen 4 stelligen betrag auslaufen.
und ich denke auch zum Thema Xenon umbau gibts hier schon einen Thread der wirklich alles aussagt!!!!!mfg
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