Hallo,
wollte mal fragen, ob jemand weiss, ob in der Stvzo eine Mindestbreite für Blinker am Auto niedergeschrieben ist, bzw. ob es eine solche Vorschrift gibt (und wenn ja, wieviel cm die Blinker auseinander sein müssen)...
Gruß
Hallo,
wollte mal fragen, ob jemand weiss, ob in der Stvzo eine Mindestbreite für Blinker am Auto niedergeschrieben ist, bzw. ob es eine solche Vorschrift gibt (und wenn ja, wieviel cm die Blinker auseinander sein müssen)...
Gruß
nein sie müssen nur Symmetrisch zur Längsachse, auf gleicher Höhe sein und als Blinker zugelassen.
ZitatOriginal von UHT
nein sie müssen nur Symmetrisch zur Längsachse, auf gleicher Höhe sein und als Blinker zugelassen.
danke
hab in nem anderen tread gelesen das sie min 34 cm auseinander sein müssen, stimmt das?
mfg fabian_
edit:war der treadklick
edit2: hat sich erledigt, hab nochmal nachgeguckt, sind 34cm beim moped, sorry. hier die stelle aus ner dekra pdf zu blinkern am autos.
ZitatAlles anzeigen3.4 Fahrtrichtungsanzeiger
(Fundstelle: 76/756/EWG; StVZO § 54)
Vorhandensein: vorgeschrieben
Bezeichnung: vorn -> 1, 1a, 1b
seitl. -> 5, 6
(vorn seitl. -> 4)
hinten -> 2a, 2b
Vordere und seitliche Blinkleuchten können in
einer Leuchte kombiniert sein. Dabei sind die
Kategorien 1 und 5 separat auf ein und
derselben Abschlussscheibe ersichtlich.
in der Höhe
nach EG-Rili: seitliche (Kategorie 5) 500...1500 mm,
bauartbedingt bis 2300 mm; übrige (Kategorie
1..2b) 350...1500 mm, bauartbedingt bis 2100
mm
nach StVZO: nicht reglementiert
Einschaltkontrolle: vorgeschrieben; optisch oder akustisch (gilt nur
für vordere und hintere Fahrtrichtungsanzeiger)
Sonstiges: Frequenz 90 ± 30 Perioden; eine
Ausfallkontrolle für die seitlichen Blinkleuchten
der Kategorien 5 und 6 ist nicht vorgeschrieben
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