Aber wo ist denn jetzt die Lichtaustrittskante bzw. Spiegelkante? Anscheinend ja höher als die Scheinwerferunterkante. Und mit der toleranz müsste ich ja voll im Grünen bereich sein?! Oder versteh ich da was falsch?
Aber die haben doch bei den fahrwerken alle prüfungen und was weis ich nicht alles gamacht. Wieso ist es dann laut Gutachten zulässig wenn das mit der kante und bodenfreiheitoder sonstwas nicht hinhaut?