• Aber wo ist denn jetzt die Lichtaustrittskante bzw. Spiegelkante? Anscheinend ja höher als die Scheinwerferunterkante. Und mit der toleranz müsste ich ja voll im Grünen bereich sein?! Oder versteh ich da was falsch?


    Aber die haben doch bei den fahrwerken alle prüfungen und was weis ich nicht alles gamacht. Wieso ist es dann laut Gutachten zulässig wenn das mit der kante und bodenfreiheitoder sonstwas nicht hinhaut?

  • halt ein blatt papier vor den scheinwerfer und du siehst die lichtaustrittskante. noch einfacher einen zollstock, dann haste gleich das maß.


    aber in den meisten gutachten stehen die felgen und reifengrößen nicht drin. zumindest in älteren. dann gibt es noch zig nachrüstscheinwerfer, wo es auch verschieden wäre. dadurch verändern sich eben die maße wie bodenfreiheit und lichtaustrittskante


    was bringt dir das im rahmen bleiben der tolleranz bei den scheinwerfern bei < 11cm bodenfreiheit? dann wiedersprichst du dich in einer polizeikontrolle selber.

  • naja, weil jedes mal irgend einer kommt mit einem schlauen wisch. entweder man beruft sich auf richtlinien oder nicht.richtlinien sind richtlinien, sie sind nicht bindend - gesetze schon. haste laut gesetz deine 50cm und schleifst 3cm über dem boden. schön, können sie dir erst mal so direkt nichts nach dem gesetz, wenn man von verkehrshindernis... absieht. ich würde mich lieber nicht drauf berufen, denn das was im gesetz steht hat mein auto und dies ist aus meiner sicht bindend, weil es danach eingetragen wurde.


    bodebfreiheit...


    hatten wir doch schon etliche male im forum durch gekaut.

  • Zitat

    dass es die Lichtaustrittskante ist, die zählt, wissen wir alle. Da wir hier aber über den Golf 2 und nicht über Peugeot Megane reden, kann man auch das Wort Scheinwerferunterkante benutzen.


    falsch, dann vergleiche mal nen rallye-golf-scheinwerfer mit dem vom golf. das ist ein unterschied wie tag und nacht, da man etwa 3 bis cm gewinnt, sonst hätte ich nie umgebaut.

  • Zitat

    Original von andreas
    naja, weil jedes mal irgend einer kommt mit einem schlauen wisch. entweder man beruft sich auf richtlinien oder nicht.richtlinien sind richtlinien, sie sind nicht bindend - gesetze schon.


    ein Auszug aus Wikipedia zum Suchbegriff Richtlinie:


    Zitat


    im innerstaatlichen deutschen Recht im Sinne einer Verwaltungsvorschrift


    zum Thema Verwaltungsvorschrift findet man dann das hier:


    Zitat


    Eine Verwaltungsvorschrift (VwV, auch: VV) ist eine Regelung, die innerhalb einer Verwaltungsorganisation von einer übergeordneten Verwaltungsinstanz [...] an nachgeordnete Verwaltungsbehörden [...] ergeht.


    Zitat


    Da die Behörde zur Anwendung der Verwaltungsvorschriften verpflichtet ist [...]


    für mich ließt sich das, als muss dann auch die 50mm Toleranz bei den Scheinwerfern anerkannt werden, da es eben eine Richtlinie (Verwaltungsvorschrift) für das "innerstaatliche deutsche Recht" ist. Die 80 mm Bodenfreiheit ist dagegen nur eine firmeninterne Richtlinie der Dekra.


    jetzt bräuchte man nur noch jemand der Jura studiert und das bestätigen kann :lol

    o
    L_
    OL
    This is Schäuble. Copy Schäuble into your signature to help him on his way to Überwachungsstaat.

  • mal wieder kein Vertrauen ins System, nä? :-3


    keiner der sich juristisch schonmal damit beschäftigt hat?

    o
    L_
    OL
    This is Schäuble. Copy Schäuble into your signature to help him on his way to Überwachungsstaat.

    Einmal editiert, zuletzt von VeeDubbin' ()

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!