• so einfach ist das aber nicht, denn wie wurde gemessen. man kann nicht einfach an die Kante vom Scheinwerfer legen wie viel Grüne einfach machen.
    Die dämliche 50CM Marke sollte mal überarbeitet werden, denn es gibt ja wie immer für viele Marken ausnahmegenemigungen, genauso fürs Nummernschild...


    SDI

  • ist aber nunmal leider so und wenn er 9cm zu wenig hat dann wirds schon passen.so schief hält nichtmal die Rennleitung den zölligen.Aber da es die regelung gibt bist du halt gekniffen wenn sie dich packen.....

  • Zitat

    Original von titodubstyle
    ist aber nunmal leider so und wenn er 9cm zu wenig hat dann wirds schon passen.so schief hält nichtmal die Rennleitung den zölligen.Aber da es die regelung gibt bist du halt gekniffen wenn sie dich packen.....


    es ging ja nicht um ein, zwei centimeter sondern um 9. wie gemessen wurde stand nicht dabei, aber ich geh mal davon aus das es einigermaßen richtig war. bei 9cm is schon ne ordentliche toleranz dabei.


    mir wäre es auch lieber wenn es die 50cm im gesetz nicht geben würde, aber das ist nunmal so.


    für die 50cm gibts genug ausnahmegenehmigungen, aber für das kennzeichen wäre mir jetzt keine bekannt, die ein hersteller ab werk hat. kenne hier nur ausnahmegenehmigungen von den einzelnen zulassungsbezirken.

  • Zitat

    Original von SDI-Driver


    Die dämliche 50CM Marke sollte mal überarbeitet werden, denn es gibt ja wie immer für viele Marken ausnahmegenemigungen, genauso fürs Nummernschild...


    SDI


    sehe ich auch so...


    siehe Peugeout. Die ham ne Ausnahmegenehmigung für Kennzeichen ich glaube auch für den Lichttunnel...

    Gruß vom Christian :wave:


    Mk3 * 2861cm³ 12V DOHC * syncro * airride * oem ++ *


    Low-Familia.at ++ Get Low, No Matter How*

  • Zitat

    Original von freaxster
    siehe Peugeout. Die ham ne Ausnahmegenehmigung für Kennzeichen ich glaube auch für den Lichttunnel...


    soweit ich mich erinner halten die alles ab werk ein. sieht nur recht tief auf.


    wer ganz sicher eine ausnahmegenehmigung hat ist porsche, aber auch nur für die scheinwerferhöhe.

  • und ALFA hat ne Ausnahmegenehmigung damit se das Schild vorne links anbringen dürfen.


    Gruss


    Paddi

    ---------------------------------------------------------------------------------------------


    =-= Your KUNG - FU is not strong enough =-=


    ----------------------------------------------------------------------------------------------

  • Hab die gleiche chose durch - meiner ist EZ 21.3.88 :kotz:


    Ich hab das Glück, dass das Gutachten, das bei mir gemacht wurde einen Fehler beinhaltet, weil die meinen Auspuff beanstandet haben... meine Gerichtsverhandlung ist am 5.April ... Ich werde berichten!


    Ansonsten die gleichen Anklagepunkte:
    - Scheinwerferunterkante bei 43cm
    - Zu tief - dadurch Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs
    - Schleifen der Reifen bei Vollast (Der Wagen wurde absichtlich überladen)
    - angebliche Manipulation der Auspuffanlage (hat nicht stattgefunden)

  • Zitat

    Original von zpeedy


    soweit ich mich erinner halten die alles ab werk ein. sieht nur recht tief auf.


    wer ganz sicher eine ausnahmegenehmigung hat ist porsche, aber auch nur für die scheinwerferhöhe.


    Ich kenn jemand mit nem 60er Fahrwerk in nem 206er und das sind alles andere als 20cm Kennzeichenhöhe und 50 cm Lichttunnel...


    aber generell ham die ne Ausnahme...

    Gruß vom Christian :wave:


    Mk3 * 2861cm³ 12V DOHC * syncro * airride * oem ++ *


    Low-Familia.at ++ Get Low, No Matter How*

  • freaxster, aber erst wenn der peugot tiefergelegt wird. vorher hält er die vorschriften normal ein.


    ein opel tigra is z.b. ganz knapp an der 50cm grenze. legal tieferlegen geht normal nicht.


    ausnahmegenehmigungen kann übrigens jeder beantragen.


    Zitat

    Original von Paddez^16V
    und ALFA hat ne Ausnahmegenehmigung damit se das Schild vorne links anbringen dürfen.


    nein, denn dort darf das schild laut stvzo immer sein. vorgeschrieben ist nur die ablesbarkeit aus nem bestimmten winkel. kannst ja mal in der stvzo schaun.

  • habe die story mal einem kumpel erzählt der kennt wohl ein polizisten...
    das hat er drauf geantwortet:


    er schrieb:


    Wenn es so war, wie er das beschrieben hat, ist die so in Ordnung. Ist der Wagen tatsächlich sichergestellt worden, wird es noch mal richtig teuer, denn dann darf er das gutachten auch noch bezahlen! Wenn die kiste so rattentief war, wie er sagt, wird das zwangsläufig ein erl. Der BE zur folge haben (gefährdung ist hier zu bejahen).


    Mängelkarte gibt’s nur bei geringfügigen verfehlungen oder wenn die kollegen keine ahnung haben.


    :-r


    m.f.g phil :wink

  • Zitat

    Original von Timmey
    mein 1er cab hatte 51cm scheinwerferunterkante serienmäßig, danach dürfte ich da nie auch nur 30mm federn verbauen! :tock:


    wenn man genau nach dem gesetz geht ist das richtig, wenn dein cab nach dem 1.1.1988 zugelassen wurde.


    zum glück schauen da nicht so viele prüfer und polizisten darauf. wenn denen aber etwas sehr komisch (oder wie hier eben extrem) vorkommt, wird sich gerne darauf berufen.


    (übrigens die scheinwerferkannte ist nicht die lichtaustrittskannte)


    PS: wenn der mangel ganz ersichtlich war, kann die weiterfahrt untersagt werden und das fahrzeug muss nicht sichergestellt werden. die sicherstellung ist eigentlich dafür da, um mängel festzustellen, wenn die polizei ein verdacht dazu hat (schließlich sind polizisten keine sachvertändige). oftmals kommt es mir aber so vor, das polizisten absichtlich sicherstellen, weil die 3 punkte und nur 50 euro bußgeld ja keine sonderlich große strafe sind.

  • Ja,das mit dem Lichtaustrittskegel kann in Grenzfällen angewendet werden. Aber wenn Die Schweinwerferunterkante schon bei 41cm ist, dann braucht man die Messung nicht durchführen. Auch die Sache mit der Kennzeichenhöhe ist im Gutachten bereits angegeben, da achtet die Rennleitung auch schon öfters drauf. Es gibt immer Ausnahmen z.B. Lotus Elise usw. ....
    Es gibt kein Gesetzt was über die Bodenfreiheit etwas aussagt, aber es gibt ne Empfehlung die das aussagt, wie es schon hier nach dem § ... beschrieben wurde. Ich habe mich öftres schon mit den Grün-Weissen unterhalten, die sagen daß ihre Maglite als Richtlinie gerne genommen wird (eins vorweg, es ist die Grosse :D ). Sollte die Magi unter dem Fahrzeug (an festen Teilen) irgendwo hängen bleiben dann biste fällig... Ich meine wir kaufen uns ja nicht umsonst ein Gewindefahrwerk, um die Karre etwas tiefer zu schrauben und an die Rad/Reifen - Kombination anzupassen, aber wenn das übertrieben wird (keine Vorspannung der Hauptfeder, Reifen setzen auf usw. ) dann muß man mit dem Ärger rechnen. Die F**** Airrider dürfen das Fahrzeug auch nur im geregeltem Masse bewegen. Wenn man dann meint, an der Ampel einen Dicken zu machen, etwas up&down, ist dann auch fällig wenn die Rennleitung das dann sieht.


    Zum Schluß, wir als Tuner unserer Autos, sind die Lieblinge bei den Grün-Weissen. Denn wenn die einem was wollen, werden die schon fündig. Man darf aber nur dies nicht sagen: "warum jagen sie denn nicht die Verbrecher?" da reagieren dann etwas böse. Denn, bei uns können die fast immer Kohle locker machen, bei den Gaunern müssen die viel mehr arbeiten um überhaupt etwas zu erreichen.
    Es bringt nichts, die Rennleitung anzugreifen, denn die haben immer Recht!!! Wie einer von der Rennleitung sagte: "Es ist ein Spiel!!!"

  • die diskussion ist doch hier völlig unangebracht. über die kennzeichenhöhe braucht man nichts sagen und die höhe der lichtaustrittskante ist auch bekannt. bei 48 oder 49 cm würde ich mich ja noch aufregen, aber bei tiefen 40er werten, da nützt alles aufregen nichts.


    war dein fahrwerk in der tiefe (40er lichtaustrittskante) überhaupt eingetragen oder war es weiter oben eingetragen. weil bei der tiefe würde ich die federvorspannung kräftig anzweifeln, wenn das fahrwerk nicht nachgearbeitet wurde.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!