Was für ein Gewerbe muß man da anmelden?

  • Hallo


    Was für ein Gewerbe muß man eigentlich anmelden wenn man Chromteile vertickt??? Hab keine großen Umsätze geplant ca.1000 Euro jeden 2 Monat muß ich da überhaupt was anmelden oder gibt es da ne Grenze? Hab die Teile meißtens vom Schrott wo ich keine Rechnung dafür bekomme und das Verchromen macht nen Bekannter für mich natürlich auch ohne Rechnung somit kann ich ja schlecht die Ausgaben beim Finanzamt angeben! Gibt es da ein Gewerbe wo man z.B 500 euro steuern vorbezahlt und dann bis zu einem bestimmten Betrag verkaufen darf??Bitte helft mir will da keinen Ärger bekommen!


    Gruß

  • Es ist zwar schwarzhandelaber ich würd kein Gewerbe mehr anmelden..Ich hatte mal 8 Wochen nen Gewerbeschein...jetzt unterstellt mir das Finanzamt das ich Gewinne gemacht habe in 2004 und 2005...das ich gewerblich bei ebay tätig bin usw...ich verfluche den Tag der Gewerbeanmeldung...


    Die glauben nicht das man nichts verdient hat...durfte kürzlich erst alle ebay Geschäfte seit 2004 ausdrucken und einreichen...ich hoffe die drehen mir da nicht nen Strick draus...


    Deutschland...das Land der Geldgeilen Bürokratie... :motz :motz :motz

  • Was für ein Gewerbe du da anmeldest sagt dir das Gewerbeamt.
    Sagst denen was du vor hast und die sagen dir was da eingetragen wird.


    Da es mit Autoteilen zu tun hat kann es sein, daß du ein Führungszeugnis vorlegen mußt (ich mußte), kostet glaube ~13 EUR extra.


    Wegen Steuern, klar ist das anmeldepflichtig, egal wie wenig du da verdienst.
    Machst einfach jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung, also eine "kleine Steuererklärung" für den abgelaufenen Monat (immer bis zum 10. des Folgemonats einzureichen).
    Das heißt du bezahlst effektiv nur das an Steuern was du auch verdient hast.


    Es gibt auch noch die Möglichkeit es als "Kleingewerbetreibender" laufen zu lassen, das heißt du zahlst keine Steuern bekommst aber auch keine erstattet für Augaben die du hattest. Muß aber unter einem bestimmten Gewinn liegen, und ob du da mit 6.000 im Jahr drunter bleibst weiß ich nicht.


    Gruß,
    Stefan

  • ich hatte das ding auch müssen ausfüllen, allerdings bin ich über den 17.500€
    ich meine bis 17.500 ist man vorsteuerfrei bzw nicht berechtigt ? ist das noch immer so bzw ?? schaut einfach mal selbst auf diese Anträge, so schwer kann es doch nicht sein !! schwer verdienen wollen aber sich nicht mal mit den eigentlich wichtigen dingen beschäftigen wollen :motz


    zu dem thema finanzamt, wenn man es ordentlich betreibt und immer seine rechnungen zahlt ich rede hier von vorsteuer und umsatzsteuer und am ende des jahres seine lohnsteuer zahlt kommt auch nichts nach !.


    wir hatten vor 2 jahren eine große steuerüberprüfung und es ist alles gut gelaufen... ich zahlte an das finanzamt schon mehrere tausend euro in den letzten jahren ! und ich werde jeden beim finanzamt melden wo ich den verdacht habe auf schwarzarbeit !! denn das geht mir total auf die nerven !!! wenn ich was einkaufe und was verkaufe muss ich das anmelden. man siehe ebay, dort laufen bereits 2 abmahnung von mir wegen schwarzarbeit und falschen agb`s !!!! :-r

  • Zitat

    Original von kg60
    Wie funktioniert das mit dem Kleinunternehmer oder dem nebengewerbe?


    Um was geht es Dir genau?
    Ob Du ein Gewerbe als Nebenbeschäftigung betreibst oder als Hauptverdienst ist eigentlich egal. Einen Gewerbeschein brauchst Du auf alle Fälle!
    Der Nachteil beim Nebengewerbe (ohne Laden) Du wirst nicht von jedem Hersteller beliefer werden, da einige geregelte Öfnungszeiten, Service/Beratung für ihre Produkte sichergestellt haben wollen.


    Ob Kleinunternehmen oder nicht, liegt ganz klar bei Dir! Musst Du beim FA angeben. Ist auch noch die Grenze bei 17500€. So war es letztes Jahr auf alle Fälle :zwinker:

  • Du weiß aber das sowas als AGB ausreicht? Wenn man da nicht mehr stehen hat gelten die allgemeinen Regelungen.


    Außerdem finde ich es ziemlich "unfair" einen wegen sowas abzumahnen...naja, aber in Deutschland ist das ja mittlerweile gang und gebe.


    Cya

  • darf ich noch mal die leute nerven, die ein kleingewerbe angemeldet haben?


    ersteinmal, kann man ein kleingewerbe anmelden, wo man 2 verschiedene dinge hat? mal angenommen einen mit erotikartikel einen anderen mit autozubehör?


    und was heißt kleingewerbe überhaupt? ist das dann eine gbr?


    und ich könnte dann theoretisch 17.500€ umsatz machen, und muss keine steuern zahlen? oder 17.500€ gewinn?


    und was für pflichten hat man, rechnungen aufbewahren, steuererklärung und und und? muss ich denn dem "gewerbe" einen firmennamen geben?



    wäre klasse wenn mir jemand diese infos sagen könnte.


    Danke im voraus

  • Zitat

    Original von HoTTe83
    ersteinmal, kann man ein kleingewerbe anmelden, wo man 2 verschiedene dinge hat? mal angenommen einen mit erotikartikel einen anderen mit autozubehör?


    - Gewerbe auf "Handel mit erlaubnisfreien Waren aller Art" anmelden



    Zitat

    Original von HoTTe83
    und was heißt kleingewerbe überhaupt? ist das dann eine gbr?


    - Einzelunternhmen



    Zitat

    Original von HoTTe83
    und ich könnte dann theoretisch 17.500€ umsatz machen, und muss keine steuern zahlen? oder 17.500€ gewinn?


    - Umsatz!



    Zitat

    Original von HoTTe83
    und was für pflichten hat man, rechnungen aufbewahren, steuererklärung und und und? muss ich denn dem "gewerbe" einen firmennamen geben?


    - in der Steuererklärung musst du ne Einnahmen- Ausgabenrechnung machen machen
    - Rechnungen musst du keine schreiben, falls du welche schreibst darfst du keine MwSt. ausweisen
    - Firmenname ist dein normaler Vor- und Zuname


    Cya

  • ich war bisher auf dem stand das du das mit der mwst. in diesem fall des kleingeerbes selber aussuchen kannst, ob du ausweisen willst oder nicht.
    wer nicht ausweist kann auch nicht abschreiben...
    und rechnungen usw. schreiben würde sich für mich schon von selbst ergeben, wie willst denn eine ordentliche buchführung hinbekommen sonst?

  • GbR kommt zustande, wenn mehrere Leute zusammen eine Firmengründung machen. Dabei bezahlt aber jeder die Gebühr fürs Anmelden beim Amt, und die GbR kommt durch einen gemeinsamen Firmensitz zustande.
    Ansonsten wie schon richtig gesagt -> Einzelunternehmen.

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