Kleine Rechtsfrage: Wer haftt beim Kauf von Privat für die Versandkosten bei Reklamationen?

  • Hallo.
    Hätte da mal eine kleine Frage zum Ablauf bei Reklamationen beim Kauf von Privatpersonen.


    Natürlich liegt kein Gewährleistungs- oder Umtauschanspruch vor (wurde beim Kauf -> Auktion ausgeschlossen), jedoch weißt der Artikel erhebliche, für jeden ersichtliche, Mängel auf.
    Diese wurden bei dem Verkaufstext und der Beschreibung der Ware jedoch nicht erwähnt bzw. verschwiegen (es hieß "nur normale Gebrauchsspuren").


    Nun habe ich natürlich das Recht den Artikel zurück zu geben, bin aber um das teil abzuholen (Versand ist nicht drin) 80 km einfache Strecke gefahren.
    Wer haftet da jetzt für die Kosten wenn ich das Teil zurückgeben will?
    Muß ich die Ware auf eigene Kosten zurück gebracht werden?


    Besonders nützlich wären natürlich die passenden Paragrafen :wink
    Und bitte keine Antworten alá "Soweit ich weiß..." oder "Ich bin der Meinung...". Das hilft mir überhaupt nicht wenn hier wilde Vermutungen kund getan werden ;)



    Danke.


    Gruß,
    Stefan

  • hi,


    also bei gewerblichen sachen ist es so :


    unter 40 € ---> käufer muss kosten übernehmen
    über 40 € ---> verkäufer muss kosten übernehmen


    nur eins frage ich mich , wenn du die sachen doch selber abgeholt hast , warum hast du nicht direkt vor ort die sachen bemängelt ?


    mfg

  • versteh das nicht ganz. korrigiere:


    du bist die 80km zum verkäufer hingefahren.
    du hast den schlechten zustand des artikels dort bemerkt.
    du hast den artikel trotzdem bezahlt und mitgenommen.
    du möchtest nun den artikel wieder zurück geben und sämtliche kosten dafür


    oder:
    du hast den schlechten zustand des artikels vor ort festgestellt.
    du hast den artikel daraufhin nicht mitgenommen und möchtest deine fahrtkosten zurück???

  • Wenn du die Sachen selbst abholst, dann hast Anspruch auf gar nichts. Weder bei privat noch gewerblich.


    Als Beispiel: Du fährst in ein Geschäft, kaufst dort einen Artikel, stellst zu hause fest, dass der defekt ist oder das falsche Teilö gekauft wurde, dann bekommst auch keine Kosten ersetzt.


    Hast den Mangel bereits vor Ort festgestellt, und den Artikel trotzdem mitgenommen, dann bist selbst Schuld.


    Hast den Mangel bereits vor Ort entdeckt und den dann nicht genommen und möchtest nun Ersatz haben, dann ist es im Einvernehmen mit dem Verkäufer.


    Sollte der Verkäufer sich weiger, hast keine Chance bzw. nur den Rechtsweg.

  • Also zum besseren Verständnis:
    Es handelt sich um eine Heckklappe die umgearbeitet (gecleant) wurde.
    Dies wurde allerdings alles andere als Fachmännisch gemacht, daher fällt schonmal aus, daß der Mangel durch mich verursacht wurde ;)


    Den Mangel habe ich vor Ort auch nicht festgestellt, da es 1. Stockfinster war und ich 2. auch nicht nach solchen Mängeln gesucht habe (leider), das war wohl das falsche Vertrauen in die korrekte beschreibung der Ware.


    Zitat

    also bei gewerblichen sachen ist es so :


    Das weiß ich, frage ja nach der Sachlage "bei von Privat"... :wink


    Zitat

    Sollte der Verkäufer sich weiger, hast keine Chance bzw. nur den Rechtsweg.


    Das macht ja jetzt gar keinen Sinn, "keine Chance" oder rechtlich doch eine Chance??!!


    Danke.

  • Dann schlag deinen Rechtsweg ein, dann wird gleich mal der Rechtsanwalt abwigeln, weil für den geringen Streitwert interessiert es den nicht zu arbeiten. Das Honorar ist vom Streitwert abhängig!


    Such bei Rechtsberatungsseiten, da wirst eher fündig.


    Und wie Olli schon sagte. Bei nicht versteckten Mängeln, keine Chance.



    Ob du nach dme Mangel gesucht hast opder kein Licht hattest, das ist dein Problem. Dann bist selbst Schuld, dass du keine Lampe dabei hattest und den Artikel nicht vernünftig angesehen hast.


    Was erwartest denn nun?

  • Zitat

    Den Mangel habe ich vor Ort auch nicht festgestellt, da es 1. Stockfinster war und ich 2. auch nicht nach solchen Mängeln gesucht habe (leider), das war wohl das falsche Vertrauen in die korrekte beschreibung der Ware.


    nun, das war es dann. eindeutiger geht es nicht.


    Zitat

    Dann schlag deinen Rechtsweg ein, dann wird gleich mal der Rechtsanwalt abwigeln, weil für den geringen Streitwert interessiert es den nicht zu arbeiten. Das Honorar ist vom Streitwert abhängig!


    tja, das war einmal. auch für anwälte wird die luft dünner. ausserdem haben sie praktikanten, die solche kleinigkeiten kostenlos und ehrfurchtsvoll für anwälte machen.
    hab schon anwaltsschreiben wegen ein paar dübeln/schrauben gesehen. :tock:


    sollte man nicht glauben, aber wer da ohne vorwissen bzw. als minderbemittelter fanatiker eine kanzlei betritt, kann gut über den tisch gezogen werden. :motz

  • Zitat

    Original von Olli
    Da es keine versteckten Mängel waren hast Du leider pech gehabt.


    Was ist denn ein versteckter Mangel? Bzw. wie wird das definiert?


    Ich konnte den Mangel bei Abholung nicht sehen, der Verkäufer wußte jedoch davon...
    Das hätte man im übrigen auch mit einer Lampe nicht gesehen, da ich es auch erst nach betrachten im Tageslicht entdeckt habe.
    EDIT: Stellt sich für mich noch eine Frage, sollte doch eigentlich egal sein ob ich es direkt bei Abholung bemerke, wenn ich mir die Ware schicken lasse bemerke ich es doch auch erst wenn die Ware bei mir ist, und da stellt sich ja die gleiche Frage: Wer haftet für die entstehenden/entstandenen Kosten bei Umtausch. EDIT Off.


    Zitat

    Dann schlag deinen Rechtsweg ein, dann wird gleich mal der Rechtsanwalt abwigeln, weil für den geringen Streitwert interessiert es den nicht zu arbeiten. Das Honorar ist vom Streitwert abhängig!


    1. Wer schreibt hier, daß er erpicht drauf ist den Rechtsweg einzuschlagen??? Ich möchte einfach nur die RECHTLICHE LAGE wissen.


    Zitat

    Such bei Rechtsberatungsseiten, da wirst eher fündig.


    Deshalb hab ich ja direkt im 1. Posting dazugeschrieben, daß die die es nicht WISSEN gleich gar nix schreiben sollen. Aber versuch macht kluch wie es so schön heißt.


    Zitat

    Was erwartest denn nun?


    Daß meine Frage beantwortet wird oder sich für mich herausstellt, daß hier niemand genaueres weiß. :wink
    Falls du meinen Fall meinst erwarte ich eine Einigung mit dem Verkäufer... :?:

  • Zitat

    Original von Mallispoeks
    Ums kurz zu mache: Vergiss es.
    Es ist ja nicht seine Schuld das du im dunkeln kommst.


    Zitat

    Original von Golf2GT
    Stellt sich für mich noch eine Frage, sollte doch eigentlich egal sein ob ich es direkt bei Abholung bemerke, wenn ich mir die Ware schicken lasse bemerke ich es doch auch erst wenn die Ware bei mir ist, und da stellt sich ja die gleiche Frage: Wer haftet für die entstehenden/entstandenen Kosten bei Umtausch


    Zitat

    Ausser der Verkäufer nimmt es freiwillig zurück (was er nicht muss).


    Und das sehe ich schonmal ganz anders, bekannte Mängel die verschwiegen werden erfüllen den Tatbestand der arglistigen Täuschung!

  • Zitat

    (vgl. Brox, Hans - Allgemeiner Teil des BGB, 2005 Rn. 451)


    = §451 des BGB??? das wäre dann die Regelung zum "Kauf durch ausgeschlossenen Käufer"... ansonsten helfen mir ganze Sätze sehr beim Verständnis :wink :D (auch wenn das ganze mal wieder NICHTS mit der eingangs gestellten Frage zu tun hat :( ).


    Aber §437


    und §439


    haben mir doch schon weitergeholfen.


    Wie sagt man auch noch so schön: Hilf dir selbst dann hilft dir Gott :lol

  • Zitat

    Original von Golf2GT


    = §451 des BGB? das wäre dann die Regelung zum "Kauf durch ausgeschlossenen Käufer"... ansonsten helfen mir ganze Sätze sehr beim Verständnis :wink :D (auch wenn das ganze mal wieder NICHTS mit der eingangs gestellten Frage zu tun hat :( ).


    Nein, nicht §451, Randnummer 451. Hätte ich einen Paragraphen bezeichen wollen, hätte ich das §-Zeichen davor gestellt. :zwinker:


    Aber anyway, da du deine Fragen ja ohne Jurastudium beantworten kannst... Viel Glück :D

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