Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen, aber ohne LWR

  • Moin Jungs und Mädels,


    wie sieht das eigentlich mit Scheinwerfern aus, die ein E-Prüfzeichen besitzen, aber keine LWR haben. Wie sieht das mit solchen Scheinwerfern aus, wenn serienmäßig LWR vorhanden ist? Darf man die dann trotzdem fahren?


    Vielen Dank und viele Grüße,


    Dittmer

  • Hatte das Problem mal bei meinem 2er. Hatte weitenregelung drin und dann hab ich neue scheinwerfer gekauft. Alles Problemlos gelaufen. Auch beim TÜF kein Problem. Würde aber den Regelungsschalter beim Amaturenbrett entfernen!

  • Zitat

    Original von vw-abensberg
    ... würde aber den Regelungsschalter beim Amaturenbrett entfernen ...


    Moin,


    vielen Dank für Deinen Beitrag. Beim 2er mag das so einfach gehen, bei mir leider nicht. Ist im Schalter mit drin. Möchte es aber auch gerne Hieb- und Stichfest haben, auch mit vorhandenem LWR-Regeler. Wenn aber so alles Rechtens ist, freu ich mich ... :D


    Viele Grüße,


    Dittmer

  • ab EZ 1.1.1990 war die lwr pflicht, bei anderen scheinwerfern muss das nachrüstbar sein, die e zulassung betrifft das in sofern nicht weil das nicht in allen ländern pflicht ist / war. also muss man schon die lwr nachrüsten in den scheinwerfern, kann natürlich sein das es keinem auffällt. ausnahme waren reimport fahrzeuge die hatten dann eine sondergenehmigung...

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