ohne Kopfstützen

  • tach,
    ich wollt wissen ob man vorn ohne kopfstützen fahren darf.
    (is klar das es autos gibt/gab die ab werk garnicht mit kopfstützen ausgerüstet waren, wenn nun welche drinne sind darf man dann ohne fahren, gibt es da zb nen baujahr/datum ab wann nicht mehr oder so?).
    mfg fabian_

  • also letzendlich ist es ja dein leben. naja genick bruch geht ja meistens recht fix. sry wenns hart klingt. aber meine meinung ist was an sicherheits ausstattung drin ist sollte auch drin bleiben. das war auch der grund warum ich bei meiner rückbank kopfstützen nachgerüstet habe. weil meine vorige auch welche hatte.


    gilt genau so wie für andere sachen zB airbags ausbauen und dann ohne fahren usw.
    ich persönlich würde e snicht machen und finde es nicht gut

  • §35a StVZO:



    (2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein.

  • dankeschön.


    ab wann is die reglung denn in kraft getreten?
    ps. hab nicht wirklich vor ohne kopfstützen zu fahren, is nur interressehalber, man sieht ja manchmal welche, neuerren baujahr ohne kopfstützen, und auch ohne löcher.(I denke selbst gebaut, bezogen)
    zb cori's


    mfg fabian_

  • Das kann ich Dir leider nicht sagen. Ich gehe mal davon aus, dass Fahrzeuge, die ab Werk Kopfstützen hatten, die auch haben müssen! Alle, die die nachträglich entfernen handeln gesetzeswidrig. Nun gut, beim Entfernen der Leuchtweitenregulierung tun sie das auch, aber das ist bei weitem nicht so gefährlich für den Nacken...

  • Zitat

    Original von Barney
    §35a StVZO:



    (2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein.


    man darf aber nicht §72 stvzo vergessen der sagt dazu


  • Zitat

    Original von Barney
    Das kann ich Dir leider nicht sagen. Ich gehe mal davon aus, dass Fahrzeuge, die ab Werk Kopfstützen hatten, die auch haben müssen! Alle, die die nachträglich entfernen handeln gesetzeswidrig. Nun gut, beim Entfernen der Leuchtweitenregulierung tun sie das auch, aber das ist bei weitem nicht so gefährlich für den Nacken...



    :-i


    Barney hat recht.Fzg.wo mit Kopfstützen ausgeliefert wurden,dürfen nicht entfernt werden lt.TÜV Südwest.
    Fahrzeuge wo ohne geliefert wurden,Bj.abhängig dürfen dies tun.Siehe zum Teil Golf 1.Die ersten gab es ohne.Muß aber vom Bj.her identisch sein.

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