tach,
ich wollt wissen ob man vorn ohne kopfstützen fahren darf.
(is klar das es autos gibt/gab die ab werk garnicht mit kopfstützen ausgerüstet waren, wenn nun welche drinne sind darf man dann ohne fahren, gibt es da zb nen baujahr/datum ab wann nicht mehr oder so?).
mfg fabian_
ohne Kopfstützen
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Hallo.
Also ich hab zumindest schon Leute gesehen, die ohne Kopfstützen rumfahren, auch mit neueren Autos, die ja serienmäßig vorne welche haben. Ich geh mal davon aus, dass man das darf. -
also letzendlich ist es ja dein leben. naja genick bruch geht ja meistens recht fix. sry wenns hart klingt. aber meine meinung ist was an sicherheits ausstattung drin ist sollte auch drin bleiben. das war auch der grund warum ich bei meiner rückbank kopfstützen nachgerüstet habe. weil meine vorige auch welche hatte.
gilt genau so wie für andere sachen zB airbags ausbauen und dann ohne fahren usw.
ich persönlich würde e snicht machen und finde es nicht gut -
§35a StVZO:
(2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein.
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dankeschön.
ab wann is die reglung denn in kraft getreten?
ps. hab nicht wirklich vor ohne kopfstützen zu fahren, is nur interressehalber, man sieht ja manchmal welche, neuerren baujahr ohne kopfstützen, und auch ohne löcher.(I denke selbst gebaut, bezogen)
zb cori'smfg fabian_
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Das kann ich Dir leider nicht sagen. Ich gehe mal davon aus, dass Fahrzeuge, die ab Werk Kopfstützen hatten, die auch haben müssen! Alle, die die nachträglich entfernen handeln gesetzeswidrig. Nun gut, beim Entfernen der Leuchtweitenregulierung tun sie das auch, aber das ist bei weitem nicht so gefährlich für den Nacken...
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Zitat
Original von Barney
§35a StVZO:(2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein.
man darf aber nicht §72 stvzo vergessen der sagt dazu
Zitat§ 35 a Abs. 2, 3, 4, 5 Satz 1 und Abs. 7 (Sitze, Sitzverankerungen, Kopfstützen, Anforderungen an Verankerungen und Sicherheitsgurte oder Rückhaltesysteme) ist spätestens anzuwenden
1. für erstmals in den Verkehr kommende neue Typen von
a) Kraftfahrzeugen ab dem 1. Juni 1998,
b) abweichend davon für Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t ab dem 1. Oktober 1999 und2. für alle entmals in den Verkehr kommende
a) Kraftfahrzeuge ab dem 1. Oktober 1999,
b) abweichend davon für Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t ab dem 1. Oktober 2001.Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Juni 1998 oder 1. Oktober 1999 (Nr. 1 a und Nr. 2 a) oder Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t, die vor dem 1. Oktober 1999 oder 1. Oktober 2001 (Nr. 1 b und Nr. 2 b) erstmals in den Verkehr gekommen sind, bleibt § 35 a einschließlich der dazugehörenden Übergangsbestimmungen in § 72 Abs. 2 in der vor dem 1. Juni 1998 geltenden Fassung anwendbar.
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Zitat
Original von Barney
Das kann ich Dir leider nicht sagen. Ich gehe mal davon aus, dass Fahrzeuge, die ab Werk Kopfstützen hatten, die auch haben müssen! Alle, die die nachträglich entfernen handeln gesetzeswidrig. Nun gut, beim Entfernen der Leuchtweitenregulierung tun sie das auch, aber das ist bei weitem nicht so gefährlich für den Nacken...Barney hat recht.Fzg.wo mit Kopfstützen ausgeliefert wurden,dürfen nicht entfernt werden lt.TÜV Südwest.
Fahrzeuge wo ohne geliefert wurden,Bj.abhängig dürfen dies tun.Siehe zum Teil Golf 1.Die ersten gab es ohne.Muß aber vom Bj.her identisch sein. -
ok jetzt weiß I bescheid. dankeschön
zusammengefasst: ab 1998 o 1999 müssen alle haben.
wo werksmäßig montiert, auch wenn vor oben
genannten baujahre gebaut, müssen se drannbleiben.mfg fabian_
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