Zutief in der Probezeit - Strafe

  • Hi,
    ich bin zwar noch nicht unterwegs aber ich überlege mir halt schonmal, wie tief ich mit meinem Golf 2 BJ 89 gehen kann. Klar, legal erstmal Scheinwerferunterkante 50cm. Rallyfront kommt nicht in Frage. Durch das Gewindefahrwerk ist es ja möglich, ihn auf ne "legale Höhe" zu drehen um durch den Tüv zu kommen.


    Wenn er dann durch den Tüv ist und ich ihn dann noch etwas nach unten drehe, sodass mir die Tiefe gefällt, und ich dann erwischt werde, was passiert?


    Ich denke mir mal dass der Fahrzeughalter dafür strafbar gemacht wird, richtig? Das wäre dann in meinem Fall mein Vater. Ich werde allerdings auch als Zweitfahrer angemeldet.


    Mfg
    Uehsi

  • Der Fahrer muss sicherstellen das alles am Auto passt, egal ob du weist was gemacht ist oder nicht, du machst nachschulung, 3 Punkte ca. 350.- für die "Schule2 und 150.- Strafe mit wenn es blöd kommt Stillegung des Autos! Und das ist es nicht wert, dreh ihn auf die 50cm und Unterboden 8cm!

  • auch ne frage dazu


    wie läuft das denn mit dem restgewinde
    das wird ja im brief eingetragen aber ich hab noch nie nen polizisten gesehn der sich die arbeit macht und das rad abbaut um zu messen wie viel gewinde da noch is!?!
    und was is wenn man n neues fw hat was beim tüv eingetragen wird und sich danach noch etzt und die sw unterkante dann bei von mir aus 48,5 liegt?


    danke schon mal bis denn dann! :wink

    Meine Rennsemmel: schwarz, BJ: 90, 16V, WEITEC Gewinde,
    RIAL RS VA:7x15 HA:8x15, Radläufe gezogen, innen naggisch

  • Liegt die Spiegelkante, wie es im Paragraph richtig heißt, bei den Golf 2 Scheinwerfern eigentlich direkt unten oder kann man da noch 1-2 cm nach oben rausholen?


    Ihr seht schon, ich will das maximale! :lol

  • das möcht ich sehen wie n polizist das ohne rad ab(zubauen) genau misst


    und was ist damit wenn sich die karre noch setzt das eingetragene restgewinde aber stimmt?
    ich meine ich als laie kann ja nich wissen dass sich das setzt... :wink

    Meine Rennsemmel: schwarz, BJ: 90, 16V, WEITEC Gewinde,
    RIAL RS VA:7x15 HA:8x15, Radläufe gezogen, innen naggisch

  • hm na denn also ich habs bei mir mit voll eingeschlagenem rad nich geschafft genau zu messen!!!


    aber das wäre dann geklärt ich wüsste aber trotzdem noch gern wie das mit dem setzen is!!!

    Meine Rennsemmel: schwarz, BJ: 90, 16V, WEITEC Gewinde,
    RIAL RS VA:7x15 HA:8x15, Radläufe gezogen, innen naggisch

  • wir haben in Chermnitz einen Bulle der ist auf sowas ausgebildet und weiß genau was Phase und wo zu suchen ist,
    der kratzt dir die plakette ab wenn deine scheinwerfer nicht eingestellt sind


    (bezieht sich wohlgemerkt auf getunte Fahrzeuge)



    Und es werden immer mehr von dem leuten ausgebildet !

  • und was is wenn man aus der probezeit ist ??


    was auch noch zu erwänen ist .. fahrer unter 25 jahren die in der probezeit sind dürfen kein bissl alkohol mehr trinken.. grad für dich blacksheep:-)

  • wasssss??? so teuer?? verdammpt sollte ich dochmal nachmessen was der vorbesitzer da gemacht hat .. bleib schon des öfteren mal hängen:-) mein kat is mittlerweile schon gut verbeult :)


    hmm das is alles net so gut :)
    und wenn man mit nicht eingetragenen distanzen fährt ?? :)

  • also es macht je 3 punkte für den fahrer und 3 punkte für den halter. dazu ein bußgeld von 50 euro. dazu kommt noch die bearbeitungsgebühr.


    was mit dem führerschein in der probezeit so alles passieren kann ist hier ganz gut erklärt: http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/probezeit.php


    zum fahrwerk, heutzutage wird es fast überall mit dem abstand von radmitte zur kotflügelkannte eingetragen. das ist für jeden ganz leicht nachzumeßen. ansonsten wenn ausreichend verdacht besteht, stellt man das fahrzeug sicher und lässt es vom gutachter/tüv untersuchen(das wird dann richtig teuer, wenn was ist. auch wenn dann nur die rückleuchten z.b. nicht ok sind, das auto aber wegen dem fahrwerk angehalten wurde).


    was die tiefe betrifft, ganz wichtig sind natürlich die rad/reifenkombination und das fahrwerk. mit 13" und flachen reifen ist man logischerweise tiefer wie mit 18" felgen.
    rein "gefühlstechnisch" würd ich sagen 60/60 bei originalbereifungsumfang. das reicht dann für tief, aber eben nicht brutal tief.
    kannst ja mal nachmessen wieviel platz zwischen der lichtaustrittsfläche (müsste schon ganz unten an der reflektorkannte sein) und 50cm ist. bei 1, 2 cm mehr drückt man auch oft ein auge zu. um problemem aus dem weg zu gehen sollten auch 8cm platz sein unterm auto (ja ich weiß mehr geht, aber meißt hat man dann irgendwann mal ärger)


    PS: ich hab mir extra nen 84iger gekauft, weil ich damit noch keine 50cm einhalten muss ^^

  • Zitat

    Original von zpeedy
    also es macht je 3 punkte für den fahrer und 3 punkte für den halter.


    Das war bei mir komischerweise nich der Fall (nur Fahrer) :motz,
    dafür war mein Bußgeld bedeutend höher, 350€.
    Seitdem mach ich auch nen Bogen um den Raum Vechta, da mir der Gutachter (ziemlich netter Kerl) erzählt hat, die ziehen so ne Scheisse da einmal im Monat durch.... :-r
    Und für verkehrsunsichere LKW's gibbet für die Herren Jungbeamten nix, aber für Tiefergelegte gibts wohl Sternchen auffe Schulter.... :motz


    Grüße, Martin

  • hi,


    also das die polizisten immer mehr darauf geschult werden ist ja klar....


    wo ich meinen ersten roller hatte vor bissl mehr als 3 jahren konnten man denen noch erzählen das der auspuff original ist , egal welchen man drauf hatte.....heute kriegt man direkt zu hören " erzähl keinen blödsinn , der ist von dem und dem hersteller und da ist nix mit abe / e-nr. etc...


    mittlerweile finde ich auch , sollten die auch mal welche anlernen die so ahnung von technik haben , denn durch die lehren kassen fahren auch immer mehr "schrottautos" auf den straßen rum , da sie sich reparaturen nicht leisten können / wollen , da können die eigentlich über die getunten fahrzeuge froh sein , denn da funktionieren eigentlich immer die bremsen etc.... da die wagen halt gepflegt sind ;)


    mfg

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