Hi,
ich bin zwar noch nicht unterwegs aber ich überlege mir halt schonmal, wie tief ich mit meinem Golf 2 BJ 89 gehen kann. Klar, legal erstmal Scheinwerferunterkante 50cm. Rallyfront kommt nicht in Frage. Durch das Gewindefahrwerk ist es ja möglich, ihn auf ne "legale Höhe" zu drehen um durch den Tüv zu kommen.
Wenn er dann durch den Tüv ist und ich ihn dann noch etwas nach unten drehe, sodass mir die Tiefe gefällt, und ich dann erwischt werde, was passiert?
Ich denke mir mal dass der Fahrzeughalter dafür strafbar gemacht wird, richtig? Das wäre dann in meinem Fall mein Vater. Ich werde allerdings auch als Zweitfahrer angemeldet.
Mfg
Uehsi