wenn es in deutschland aber niemand mehr einträgt, dann ist das so gut wie "verboten". hierfür gibt es neine arbeitsanweisung beim tüv.
Cleane Türen
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Was man nicht alles für eine Scheisse hier im Forum lesen muss. :-r
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also ich habe auch türen ohne türgriffe bei mir dran. hab einfach einen mechanischen öffner gebaut der aus dem scheibengummi schaut. funktioniert genauso so wie ein stinknormaler türgriff.
die notentriegelung muss nich so funktionieren das man das auto immer aufbekommt. wenn das auto abgeschlossen ist, dann ist es zu und darf doch nich von aussen noch zu öffnen sein.
hab hinter meinem kennzeichen eine steckdose angebracht, falls mal die batterie ihren geist aufgibt, somit hab ich damit auch keinerlei probleme mehr.
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Zitat
Original von Olli
Was man nicht alles für eine Scheisse hier im Forum lesen muss. :-rsprich...
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@ zpeedy
findest du keine ende, oder wie?
schau dir deine behauptung auf dieser seite ganz oben an
...in deutschland niemand mehr einträgt...
dann schau in seine signatur. was soll er da noch "sprechen", wenn du nicht lesen kannst.
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Zitat
Original von Olli
Was man nicht alles für eine Scheisse hier im Forum lesen muss. :-rweißt du Olli es versuche hier ein paar leute herraus zufinden was man
jetzt darf und was nicht oder wenigstens ein bishen klarheit hier reinzubekommen !!
aber dann direkt so ausfallent zu werde das ist auch nicht der sicnn der sache oder !!jeder hier schreibt nur das was er vieleicht weiß oder gehört hat!!und wenn jeder von uns so ein alles wisse wäre wie du dann würde es das forum nicht geben und wir
würden uns nicjht gegen seitig helfen !!! :-r :-r :-r :-r :-r -
ich würde mal sagen, daß siehst du etwas falsch. denn das thema mit ohne türgriffen ist ewig alt und es hat sich in letzter zeit nicht geändert und es wird immer wieder das gleiche gefragt, wobei auch die suche dazu etliches bereit hält.
manchmal wird dann der tonfall halt etwas direkter und der großteil schreibt halt auch nur, was er irgendwo mal über drei ecken gehört hat.
wer er die sache mit grifffreien türen eintragen lassen kann (siehe seine signatur), dann wird er sich mit der thematik schon beschäftigt haben.
ach so, nein ich kenne ihn nicht persönlich oder haben sonst nen anreiz hier was zu schreiben, aber manch sachen sind manchmal nur noch
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Zitat
Original von golf2-gt
weißt du Olli es versuche hier ein paar leute herraus zufinden was man
jetzt darf und was nicht oder wenigstens ein bishen klarheit hier reinzubekommen !
aber dann direkt so ausfallent zu werde das ist auch nicht der sicnn der sache oder !jeder hier schreibt nur das was er vieleicht weiß oder gehört hat!und wenn jeder von uns so ein alles wisse wäre wie du dann würde es das forum nicht geben und wir
würden uns nicjht gegen seitig helfen ! :-r :-r :-r :-r :-rWat? Wer bist Du denn? Jemand gepfiffen???
Dann sag Deinen Jungs mal, dass wenn sie es nicht genau wissen oder belegen können, sie lieber den Mund halten sollen.
Es kann schliesslich nicht sein, dass ich sage es gibt keinen § das es verboten ist und einige sagen es sei verboten, können es aber nicht beweisen.
Wenn alle Ihren Senf dazugeben was sie mal irgendwo gehört haben, dann können wir ja Motor-Talk 2 auf machen.Mein letztes Posting war nicht böse gemeint, nur habe ich keine Lust mehr mir den Mund fusselig zu sabbeln.
Wer meint es sei verboten soll mir § nennen und ich nehme alles zurück.
Wer das nicht kann, soll den Mund halten. -
Wat? Wer bist Du denn? Jemand gepfiffen?
weißt kollege vieleicht gibt es wirklich keine § dafür aber
glaube mir das ich schon bei vier prüfstelle war und nachgefragt habe und jeder sagt mir das gleiche !!und es ist nun mal so in Deutschland was die Grünen und die prüfer sagen ist halt gesetzt oder nicht!! -
Zitat
Original von golf2-gt
Wat? Wer bist Du denn? Jemand gepfiffen?
weißt kollege vieleicht gibt es wirklich keine § dafür aber
glaube mir das ich schon bei vier prüfstelle war und nachgefragt habe und jeder sagt mir das gleiche !und es ist nun mal so in Deutschland was die Grünen und die prüfer sagen ist halt gesetzt oder nicht!
Falsch!!! Was in der StVZO steht ist Gesetz !!!!!Wen interessieren denn die in Grün?
Dann komm doch zu mir zum eintragen.
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Zitat
Original von Olli
Dann komm doch zu mir zum eintragen.Du wohnst so weit weg :-r
Was mir noch nicht ganz klar ist ist die Sache mit der Notentrieglung. Die muss ab Bj. 98 vorhanden sein?
Mein 4er ist nämlich leider EZ 4/99 und wenn dann wollte ich nur eine (elektrische) Notentrieglung in Form von einem Taster in der B-Säule.
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christian, dann hätt ich wohl den passu "fast keinen" hinzufügen sollen. ich bin auch der meinung das nichts gegen eie eintragung spricht, aber ich habe keinen gefunden außer vielleicht bei olli der es eintragen würde, ohne jegliche notentriegelung oder sowas.
die arbeitsanweisung bzw. das schreiben hab ich mir extra mal von nem prüfer rauskramen lassen. die beziehen sich auch nicht auf die stvzo sonder eher darauf, das es der tüv einfach nicht mehr macht (kann ja sein das es die dekra, gtü, küs oder sonstwer macht).
ich kenne eher leute die ihre türen wieder auf normal umgebaut haben.
ZitatDer §35e(2) StVZO fordert, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen der Türen nicht zu
erwarten ist. Als Maßstab für die Erfüllung dieser Forderung gilt die RL 70/387/EWG
(Türen). Dort ist u.a. gefordert, dass das Schloß über eine zweite Raststellung als
Sicherung gegen unbeabsichtigtes Öffnen verfügt. Außerdem ist nachzuweisen, dass
der Schließmechanismus bestimmten Längs-, Quer- und Massenkräften standhält.
Es muß nach dem definierten seitlichen Aufprall möglich sein , ausreichend viele
Türen ohne Werkzeug öffnen zu können, damit alle Insassen das Fahrzeug
verlassen können. Dabei dürfen erforderlichenfalls die Sitzrückenlehnen oder Sitze
verschoben werden, d.h. ein Entfernen der Griffe ist nicht vorgesehen.
Der §30 StVZO ist wie schon gesagt auch anzuwenden! Desweiteren müsst ggf. ein Nachweis über die "Elektromechanische Verträglichkeit" EMV nachgewiesen werden! Bitte §55a in Verb. mit §72 zu 55a STVZO EMV beachten! wenn das auto vor 01.01.1998 zugelassen war, ist §55a raus. -
Zitat
Es muß nach dem definierten seitlichen Aufprall möglich sein , ausreichend viele
Türen ohne Werkzeug öffnen zu können, damit alle Insassen das Fahrzeug
verlassen können. Dabei dürfen erforderlichenfalls die Sitzrückenlehnen oder Sitze
verschoben werden, d.h. ein Entfernen der Griffe ist nicht vorgesehen.
Das steht aber so niergends geschrieben, außer in dem TÜV Hinweis, oder?Meine zugelassene Alarmanlage verriegelt bei Zündung ein die Türen, da ist selbst bei einem Unfall die Tür nicht mit Griffen zu öffnen, da muss die Scheibe definitiv eingeschlagen werden, außer ich mache in meiner Bewusstlosigkeit die Zündung aus, weil die Türen erst dann wieder öffnen, aber dann kann ich in einem ja eh die Tür öffnen wenn ich noch Handlungsfähig bin.
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Also es gibt in Deutschland genug Prüfer, die noch Türen ohne Griffe eintragen.
Der TÜV-Nord und TÜV-Süd ist angewiesen, diese Eintragungen nicht mehr vorzunehmen. Ob es der Prüfer macht oder nicht, liegt jedoch in seinem Ermessen. Legal ist es trotzdem, da es keine Vorschriften dafür gibt.
Im Osten trägt so etwas die DEKRA ein, im westen der TÜV-Nord oder TÜV-Süd. KÜS und GTÜ dürfen diese Eintragungen nicht vornehmen, da es dafür keine Gutachten gibt!!!
Grund fürs Eintragungsverbot soll gewesen sein, dass es Eltern und Angehörige von unfallopfern gab, die nach enem Unfall oder Todesfall die Prüfstellen verklagt haben und der TÜV oder die Dekra keinen schlechten Ruf haben möchten. Daher hat man das seinen prüfern untersagt.
Legal im Sinne der StVZO ist es aber immer noch. Moralisch halt nicht. Und da es eine Ermessenssache des AAS ist, gibt es halt welche die mit ruhigem Gewissen schlafen gehen können und andere halt weniger.
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Sorry, aber ich muss es nochmal hochholen.
Ich habe an DEKRA und TÜV folgende eMail geschickt und 2 absolut unterschiedliche Antworten bekommen :-r
ZitatIhre Frage: Türgriffe vorne und hinten entfernen
Hallo,
ich würde gerne an meinem Golf IV die hinteren und vorderen Türgriffe
entfernen. Natürlich habe ich mich bereits umfangreich über das Thema
informiert. Es wird oft behauptet das die Eintragung nur mit mechanischer
Notentrieglung möglich sei. Andere wiederrum haben es ebenso ohne
mechanische Notentrieglung eingetragen. Auf die Schwachpunkt der
mechanischen Notentrieglung wird später weiter eingegangen.Ich habe mir Gedanken über die Aussagen gemacht das bei einem Unfall das
Fahrzeug geöffnet werden soll. In einem Unfall in dem die Tür eingequetscht
wird kann ein Türgriff, eine mechanische oder eine elektrische
Notentrieglung die Tür nicht öffnen. Bei einem Unfall bei dem die Tür
intakt ist kann die Tür nur bei aufgeschlossener Tür mit dem Griff oder
einer mechanischen Notentrieglung geöffnet werden. Bei einer elektronischen
Notentrieglung braucht die Tür wärend der Fahrt garnichtmehr verschlossen
zu werden.Ebenso habe ich keine Gesetzestexte, die gegen das Austragen von Türgriffen
sprechen, gefunden. Die Unfallsituation.Wir gehen davon aus das der Motor bei einem ernsthaften Unfall definitiv
abgewürgt wird. Sollte der Fahrer bei bewusstsein sein, kann er die Tür von
innen öffnen und das Fahrzeug verlassen. Sollte der Fahrer bewusstlos sein
ist davon auszugehen das die Zündung des Autos noch aktiviert ist.Aktuelle Türsituation an meinem KFZ
Funktionsfähige Türgriffe + zugelassene Carguard Defender Alarmanlage.
Die Alarmanlage verriegelt bei Zündung ein die Türen, und entriegelt sie
wieder bei Zündung aus (zum Schutze von CarJacking was mittlerweile auch
leider schon in Deutschland in Mode kommt).Bei oben genannter Kombination wäre der Bewusstlose Fahrer also im Fahrzeug
eingesperrt. Bei gecleanten Türen mit mechanischer Notentrieglung (was auch
legal wäre) ist die Tür ebenfalls nicht zu öffnen.Dieser Zustand ist dank zugelassener Alarmanlage legal.
Geplante Änderung:
Türgriffe entfernen
Alarmanlage entfernen
Taster in B-Säule zum öffnen der Tür. Der Taster öffnet die Tür auf
Tastendruck. Bei eingeschaltetem Motor wird der Schalter unterbrochen und
ein öffnen der Tür von außen ist nicht möglich.Wenn das Fahrzeug verunfallt und der Motor ausgeht wird der Taster
aktiviert und Personen können die Türe öffnen ohne die Scheibe einschlagen
zu müssen.Für die elektronische Öffnung werden unbedenkliche Standardkomponenten
verwendet. Es wird ein Zugstarker Stellmotor von VW genommen der für das
öffnen vorgesehen ist.Als Taster wird ein Wasser und Staubfester Edelstahltaster eingesetzt.
Die Unterbrechung des Tasters erfolgt mit einem Standard
Unterbrecher-KFZ-Relais. Als Schaltspannung dient die Lichtmaschinen
Spannung.Die mechanischen Öffnungsmöglichkeiten von innen bleiben völlig intakt.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen, ob eine Eintragung möglich
ist und ob die elektrische Notentrieglung überhaupt von nöten ist.Mit freundlichem Gruß
BennY-Die Antwort der DEKRA:
Zitat
Sehr geehrter BennY-,vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage vom 10.02.2006 23:40.
Gerne antworten wir Ihnen:
Die Entfernung der Türgriffe sollte im Einzelfall geregelt und entschieden
werden.
Leider gibt es dafür, wie Sie auch schon richtig bemerkten, keine klaren
und
einheitlichen Festlegungen.Lt. StVZO §30 dürfen Fahrzeugen nur so gebaut, umgebaut oder ausgerüstet
sein,
dass für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer keine größere Gefährdung zu
erwarten ist.Werden bei Ihrem Fahrzeug die übrigen Sitzplätze noch mit Personen besetzt,
dann sollten die auch das Recht und die Möglichkeit haben bei einem Unfall
in
kürzester Zeit von außen, durch einfaches öffnen der Türen aus dem Fahrzeug
geholt zu werden.Sind durch einen schweren Zusammenstoß die Türen verzogen, so ist es
höhere Gewalt und nicht beeinflussbar. Oder hat der Insasse die Türen von
innen selbst verriegelt, dann war es, in gewisser Weise, von ihm selbst
billigend in Kauf genommen.Die Notöffnung sollte daher möglichst über eine eigene Energiequelle oder
sogar einen eigenen Stromkreis verfügen, der u.U.sogar vom Bordnetz
geladen werden könnte.Doch diese Entscheidungen liegen im Ermessen des amtlich anerkannten
Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den
Kraftfahrzeugverkehr"
(TP).Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten
Bundesländern
der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA beauftragt.
Aber dieses ist Ihnen ja bereits bekannt.Wir empfehlen Ihnen, vor der Änderung Rücksprache mit dem amtlich
anerkannten Sachverständigen zu halten, der letztendlich die Abnahme
durchführen wird.Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosystemei.A. Andy
Die Antwort vom TÜV
ZitatSehr geehrter BennY-,
vielen Dank für Ihre recht umfangreiche Ausarbeitung bezüglich gecleanter Fahrzeugtüren. Leider können wir Ihre Meinung nicht teilen:
Derartige Umbauten sind unzulässig und müssen bei der Hauptuntersuchung als Erhebliche Mängel eingestuft werden. Die Betriebserlaubnis erlischt nach §19 (2) StVZO, da mit dieser Änderung eine Gefährdung (der Insassen) verbunden sein kann.
Ein Gutachten über die Vorschriftsmäßigkeit solcher Umbauten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis kann nicht erstellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich
Competence CenterIch habe ehrlichgesagt vom TÜV nicht viel erwartet, aber die Antwort ist dann doch etwas sehr sparsam ausgefallen, der TÜV hat von mir auch nochmal ne eMail zurück bekommen das er mir doch bitte sachlich begründen soll weshalb eine Eintragung nicht möglich ist.
Da bin ich mal sehr gespannt was dabei rumkommt.
Aber wem soll man denn dann bei so etwas noch glauben wenn selbst die Prüfstellen unterschiedlicher Meinung sind.
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so was ich jetzt rauslesen konnnte brauche ich eine entrigelung von ausen wen die tür per funk aufgespärt ist ????
muss das dan auf da beifahrer seite auch so sein ????
gruß vw-soller
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Aufspringende Türen wirst kaum mehr eingetragen kriegen.Und unser Tüv verlangt es bei jeder Tür die Notentriegelung
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auf der fahrer seite bleibt ja ein druckknopf !!!!!!????
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Zitat
Original von vw-soller
muss das dan auf da beifahrer seite auch so sein ?Natürlich. Hinten ebenfalls beim 4-türer, außer die vorderen Sitze sind klappbar.
Die Tür muss über eine geänderte Öffnung von außen verfügen. Wenn die Tür dann noch per FB zu öffnen ist, dann erzähl das dem Prüfer lieber nicht.
Für ihn zählt nur der "Andere Griff", welcher oft auch Notentriegelung genannt wird.
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