Cleane Türen

  • Die Logik ist doch ganz einfach, die Notentrieglung wird wie der normale Türgriff betätigt wenn du einen unfall hast. Sprich keine Notentriegelung -> Unfall, Fernbedienung zum öffnen IM Auto, du bist bewusstlos und die Feuerwehr muss die Scheibe kaputtmachen oder so um reinzukommen!


    Ich bau mir doch nix anne Karre womit man das auto IMMER aufbekommt, da muss nur die Batterie mal irgendwo aufm Supermarktparkplatz versagen du gehst zu deinem "geheimen" Öffner und betätigst ihn... das muss nur der richtige sehn und irgendwann ist dein Auto dann mal komplett leer wenn du aus dem Haus kommst!
    Und dann erklär das mal der Versicherung...

  • war bein tüvund habe auch wegen dieser entriegelung nachgefragt und auch gesagt wenn ich einen unfall habe und die feuerwehr muß die tür aufmachen und es ist kein griff da dann sollen sie doch die scheiben einschlagen!!
    Kommentar von dem Prüfer:das wäre eine gefärdung der leute die im fahrzeug sitzen sie könnte sich ja an dem glas verletzen!!!


    dewegen auch diese entriegelung !!Nur im NOTFALL so Sagt es das gesetz!!man muß die tür beim umfall von aussen aufbekommen wenn damit die scheiben nicht eingeschlagen werden müßen und einer verletzt wirt!!!
    mehr nicht wenn das fahrzeug abgeschloßen irgendwo steht und da keine drin ist ist es auch egal ao die tür aufgeht oder nicht!!es leigt ja dann kein NOTFALL vor!!!

  • Wenn man mal ein bischen das Hirn einschaltet kommt man ja von selbst drauf. :-r
    Wenn bei nem unfall die ZV zu ist bekommt man ja die Tür auch nicht auf, und die Notentriegelung ist eigentlich nur ein etwas anderer Türöffner der nicht so auffällig ist :wink


    Klar ist es besser wenn man irgentwo am auto etwas hat womit man es immer öffnen kann, aber TÜV technich ist es nur plicht ein ersatzöffner zu haben ob das jetzt ein Druckschalter oder ein kleiner Metallbügel an der scheibe ist ist ja egal.

  • So, da Ihr ja alle der Meinung seid, dass Griffe außen vorgeschrieben sind, möchte ich von Euch mal § wissen!?!?!?!??!


    Außerdem ist das mit dem Bewusstlos sein so eine Sache. Bei den meisten neuen Autos gehen die Knöpfe Serienmäßig automatisch ab ca. 18km/h zu, aber erst nach dem man den Schlüssel aus dem Schloss zieht wieder auf. Nicht wenn die Zündung ausgeht!!!


    Was machen diese Leute bei einem Unfall???? Also alles quatsch.

  • Zitat

    hast du das von sls? haben die es auch eingetragen


    nein habe es von SAT.
    aber musst des dort kaufen und rechnung dan vorzeigen sonst tragen die des ned ein..reine abzocke!



    Zitat

    und vielleicht n foto davon?


    ne sorry nicht direkt


    mann kann es au anders lösen...in der akutellen TUNING is nen airride e36 cab drin die ham des bissle anders gelöst (weiß aber ned ob es au bei vw schlösser geht) da is au nen großes bild von dem "pin".

  • also bei uns in BW beziehuhngsweise bei unserem TÜv sieht es so aus


    cleane türen ja aber notenttriegelung durch einen mindestens 5 cm großen roten pfeil kennzeichenen und die öffnung muss mindestens aus einem 3 mm starken stahlseil sein..


    die türen müssen nur aufgehen wenn du dein auto aufgeschlossen hast ...



    und eine funk zv ist pflicht !!!



    gruß

  • ihr verwechselt da was.
    die systeme von sls,sat usw sind VERLEGTE TÜRGRIFFE...also sprich der türgriff wurde nur verlegt quasi nicht gleich sichtbar aber denoch da!und da er menschanisch aufgeht muss au keine "notenrieglung" vorhanden sein.


    und soviel ich weiß darf die türe nicht per funk aufsprigen für den tüv was aber quatsch is...

  • ich kanns nur wie olli sagen: alles quatsch. wenn der kraftfahrzeugführer bewustlos ist muß schon i.d.r. was heftiges passiert sein, meist lässt sich die tür eh nicht mehr von alleine öffnen da sie sich verkantet hat. wer da einmal kräftig an nem seriengriff zieht hat den schneller in der hand als er gucken kann. da reichts sogar schon aus vorwärts im graben zu stecken, die türen blockieren da wunderbar von alleine. wie olli schon ganz richtig schreibt verriegeln fahrzeuge neuester generation die türen automatisch und es entriegelt sich erst wieder wenn die zündung aus ist und der schlüssel abgezogen wurde. man kann sich so wunderbar aus dem auto aussperren. das ist mir bereits passiert! ob jetzt im falle eines unfalles mit airbagauslösung die türen bei jedem fahrzeug wieder entriegel wage ich zu bezweifeln. scheiben einschlagen ist gang und gäbe. nur wenn es keine möglichkeit gibt die passagiere davor zu schützen wird davon abgesehen oder wenn der passagier nicht bewusstlos und handlungsfähig ist und sicht mit jacke oder ähnlichem schützen kann die scheibe eingeschlagen. ob serientürgriff, umgebauter türgriff oder kein türgriff, bei der rettung macht das bei einem (echten) unfall keinen unterschied.

  • es geht nicht darum was wer bei einem unfall machen würde oder das die türen sich von selbst zumachen !!so sagt das gesetz es !!fahr zu einem TÜV prüfer er wirt dir das genau so sagen !!bei uns im pott haben wie extra ausgebildete polizisten für getunte auto und sie sagen das gleiche !! :-r :-r :-r :-r :-r :-r :-r :-r :-r :-r :-r :-r :-r :-r :-r :-r :-r

  • Zitat

    Original von golf2-gt
    es geht nicht darum was wer bei einem unfall machen würde oder das die türen sich von selbst zumachen !so sagt das gesetz es !fahr zu einem TÜV prüfer er wirt dir das genau so sagen !bei uns im pott haben wie extra ausgebildete polizisten für getunte auto und sie sagen das gleiche ! :-r :-r :-r :-r :-r :-r :-r :-r :-r :-r :-r :-r :-r :-r :-r :-r :-r


    Na ja, dann sag mir mal nen §. Bei uns gibt es keinen dafür, bei Euch anscheind schon. Komisch bei Euch. :-k


    Nicht immer alle die Klappe so aufreissen nur weil ein anderer etwas behauptet. Selber schlau machen und wenn man es schwarz auf weiß hat, erst dann ganz laut HIER schreien!!!!! :wink

  • Zitat

    Original von Olli


    Na ja, dann sag mir mal nen §. Bei uns gibt es keinen dafür, bei Euch anscheind schon. Komisch bei Euch. :-k


    Nicht immer alle die Klappe so aufreissen nur weil ein anderer etwas behauptet. Selber schlau machen und wenn man es schwarz auf weiß hat, erst dann ganz laut HIER schreien! :wink


    Wenn es keinen § dafür gibt & die Polizei einen deswegen anschwärzen will .... sollte die Verkehrsrechtschutz greifen oder?

  • Olli hat ganz Recht, da gibt es keinen § für.... :zwinker:


    Macht euch doch mal den Spass und fragt bei der DEKRA (DD) an, was die zu dem Thema sagen... ;)


    Oder lasst euch mal von SLS erklären, wie dann Reisebusse ne EG-Betriebserlaubnis bekommen.... :zwinker: :-3


    Grüße, Martin

  • Zitat

    Original von Olli
    Na, wo bleiben denn die § das es nicht erlaubt ist? =)


    Ich muss Olli vollkommen zustimmen, da ich mich selbst mit dem Thema beschäftigt habe.


    Auf der Seite hier steht das es verboten wäre die Griffe zu entfernen oder zu versetzen, was völliger Unsinn ist, die verweisen auf die unten verlinkte EU Richtlinie. Und da steht nur drin wie Türgriffe und Scharniere beschaffen sein müssen, aber nicht das Türgriffe zwingend vorhanden sein müssen.
    http://www.how2tune.be/main.php?cat=4&subcat=4


    Hier ist die EU Richtlinie:
    http://europa.eu.int/eur-lex/l…=CELEX:31974L0483:DE:HTML


    (evt. klappt der Link nicht, dann müsst ihr über den oberen Link auf die Seite gehen, der Link befindet sich am Textende.)


    Ich werde mich auch vorher nochmal schlau machen aber ich denke das meine Griffe vorne auchnoch verschwinden werden.

  • ja da steht nichts drin ob erlaubt oder nicht!!ich war bei meinem prüfer und der sagte mir auch das es nicht erlaubt wäre!!!wegen der umfall gefahr!!wieso und warum ???aber es mu´ß doch irgend wo drin stehen ob es erlaubt ist oder nicht!!!
    kann ja ncht die griffe wegmachen und alles lacken und dann zum tüv und dann habe ich pech gehabt!!und das geld um sonst ausgegeben !! :-r :-r :-r :-r

  • Zitat

    Original von blueboy
    ja da steht nichts drin ob erlaubt oder nicht!ich war bei meinem prüfer und der sagte mir auch das es nicht erlaubt wäre!wegen der umfall gefahr!wieso und warum ?aber es mu´ß doch irgend wo drin stehen ob es erlaubt ist oder nicht!
    kann ja ncht die griffe wegmachen und alles lacken und dann zum tüv und dann habe ich pech gehabt!und das geld um sonst ausgegeben ! :-r :-r :-r :-r


    Wenn in Deutschland etwas verboten ist, dann steht es auch irgendwo. :zwinker:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!