ich habe auch gehört (von wem auch immer) dass die Vollabnahme abgeschafft wird.
und als normaler tüv eingeführt wird, die auch alle anderen machen dürfen...dekra etc...
neu tüv&AU verordnung!!!
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dsas wäre dann sogar wieder ein vorteil für die die ihr auto länger umbauen und dabei abgemeldet haben
@ Xavie. kann daran gelegen habend as meine au nicht abgelaufen war
tüv/au waren im nov fällig, und hab ich da auch machen lassen
tüv beimTÜV die au später inner werkstatt und nachmittags das auto abgemeledet
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also habe erst tüv und AU gemacht ..
also bei uns in BW ist es so ..
Kein auto anmelden ohne GÜLTIGE AU und TÜV
TÜV ohne AU kein problem da du ja AU beschienigung brauchst beim anmelden
AU egal wann muss nur gültig sein zum anmelden
Tüv ebenso
AU und TÜV strafe bei überzug ab dem 2. Monatgruß
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AU-Falschmeldung
News
04/2004Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Konzept zur Zusammenfassung der Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO
und Abgasuntersuchung (AU) nach § 47a StVZO.Doch große Auswirkungen auf eine Verlagerung der AU-Prüfung von den Werkstätten auf die Prüforganisationen wird es aus Sicht des ASA-Arbeitskreises Diagnose nicht geben. Denn nach wie vor können Halter
die Abgasuntersuchung ihrer Fahrzeuge in der Werkstatt erledigen lassen.Unter anderem sieht das Konzept der Bundesregierung vor, dass für Fahrzeuge, die mit On-Board-Diagnose (OBD) ausgerüstet sind und die ab 1. Januar 2006 erstmals in den Verkehr kommen, die Abgasuntersuchung
(AU) zum Bestandteil der regelmäßig stattfindenden Hauptuntersuchung
(HU) wird.Für alle anderen AU-pflichtigen Kraftfahrzeuge soll diese Regelung
erst ab 2010 gelten. „Die Möglichkeit, die Konzentration der Fahrzeug-
Abgase als Teiluntersuchung der HU in dafür anerkannten Werkstätten
prüfen zu lassen, besteht aber nach wie vor“, macht Michael Gerdes-Röben,Vorsitzender des ASA-ArbeitskreisesDiagnose, deutlich.Unklarheiten habe es diesbezüglich durch einen Medienbericht
gegeben, in dem der Eindruck erweckt wurde, eine Prüfung könne
zukünftig nur noch durch die Prüforganisationen erfolgen.
Dies sei aber nicht der Fall. -
empfohlen wurde das schon seit 1999 das au und hu im selben monat gemacht werden,
übrigens gibt es normal keine hu wenn die au abgelaufen ist. ist sie aber im selben monat fällig wie der tüv, dieser aber noch nicht abgelaufen (z.b. jetzte und ablauf ist dieses Monat also 01.06) dann bekommt man auch ohne neue au noch tüv. sollte die au aber schon 12.05 abgelaufen sein darf der tüv dir wenn er sich an die regeln hält und du das fahrzeug nicht zur reperatur mit anschliessender au (die dann auch bestanden werden muss, egal was die peraratur kostet) keine hu plakette geben...
Wie das jetzt gesetzlich geregelt ist weis ich icht genau da es sich in den bundesländern unterscheidet...
soll aber schon bundesländer oder tüv stellen geben die nach dem neuen system gehen mit au und hu zum selben termin. wie gesagt in planung gibt es das seit 1999 (in Planung, Kein Gesetz).
Ich habe eh immer Tüv und Au zum selben Zeitpunkt... wäre für mich auch schwachsinnig mit dem zeug 2 mal in den 2 Jahren anzufangen...
Aber mich kostet es auch bedeuten weniger, da ich in einem autohaus arbeite...
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mahlzeit..... weiss einer wie das mit abgelaufener HU und AU aussieht?
Ab wann kann es richtig ärger geben? Bei mir ist HU und AU im dezember abgelaufen, und ich werde es diesen monat auch nicht schaffen muss zuviel neumachen
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Überschreitung bis 2 Monate: 15 EUR
Überschreitung um 2 bis 4 Monate: 25 EUR
Überschreitung um 4 bis 8 Monate: 40 EUR + 1 Punkt
Überschreitung mehr als 8 Monate: 75 EUR + 2 PunkteZitatDann ist da noch die andere Seite : Lies mal Deinen Versicherungsvertrag durch, vor allem die Punkte bzgl. des Erlöschens des Versicherungsschutzes.
Last but not least : Der Schadenfall, also Unfall, im schlimmsten Fall mit Personenschaden, herbeigeführt durch das Führen eines KFZ ohne gültige HU, ... -
aber wenn wirklich was passieren würde, müssten die mir doch erstmal beweisen, das es an defekten teilen lag, oder net?
oder bekommt man bei abgelaufenen tüv aufjedenfall teilschuld? auch wenn mir z.b. ein anderer hintendrauffährt?
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manche versicherungen zahlen nicht wenn du keinen tüv mehr hast und einen unfall baust... must du in deinen versicherungsunterlagen schauen dort steht das drinne... unter ausschlussklauseln...
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Überschreitung bis 2 Monate: 15 EUR
Überschreitung um 2 bis 4 Monate: 25 EUR
Überschreitung um 4 bis 8 Monate: 40 EUR + 1 Punkt
Überschreitung mehr als 8 Monate: 75 EUR + 2 Punktebei wem muß man den die strafe Blechen?
wenn man von der polizei erwischt wird,
oder beim Tüv -
Bei der Polizei, dem Tüv ist es egal.
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Polizei
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