Hi Leute,
mir hat jetzt am Sonntag ne Frau in nem Passat die Vorfahrt genommen, das hier ist bei raus gekommen:
Nein, das kein Golf in nem neuen Gewand, sondern der Nissan Micra meiner Ma. *schildhau*
Schuldfrage war auch schnell geklärt ( ich wars net ), is auch keinem was passiert, geht nurnoch ums Auto.
Stehen tut er mittlerweile in der Werkstatt von nem guten Kumpel von mir, Gutachter war auch schon da, haben aber noch kein Ergebniss. Gesetz dem Fall das der Micra en wirtschaftlicher Totalschaden ist (spricht wohl einiges dafür) kann man sich ja den Restwert von der gegnerischen Versicherung auszahlen lassen. Im Hinterkopf hab ich aber noch das dann zusätzlich nochmal irgendwie die Mehrwertsteuer abgezogen wird??
Wer kann mir aushelfen?
Desweiteren: Nur mal angenommen der Micra hat nen Restwert von 3.500 Euro den wir uns im Falle eines w. Totalschadens auszahlen lassen mein ich ebenfalls noch im Hinterkopf zu wissen das die gegnerische Versicherung sich das Recht vorbehält unseren Micra eigenständig zu verkaufen, lieg ich da richtig? Falls das so ist, auf welcher Grundlage berechtigen die sich dazu? Bin ich dann tatsächlich gezwungen den Micra abzugeben? Ab welchem ca. Wert wird die gegnerische Versicherung da reingreifen und den Micra verkaufen? Ich mein, gibt ja viele, auch ältere Autos, denen einer hinten drauf fährt, die sich dann den Restwert von was weiss ich auszahlen lassen und den Karren dann einfach notdürftig repariert weiter fahren...