Hi,
also ich habe mir das alles nur bis Seite 10 durchgelesen, hoffe ich schreib nicht all zu viel doppelt!
Automatische LWR & SWR sind Pflicht für Kfz ab dem Baujahr 2001.
Davor gibts ja dieses besagte Schreiben, von dem Niemand weiss, ob es stimmt was drin steht, das man beides nicht haben muss und trotzdem Xenon nachrüsten kann.
Die Nachrüstsätze bei eBay haben an den Brennern original zB. H4 Sockel dran, also ohne Scheinwerfer fräsen.. usw.
Eingetragen bekommt man das im Leben nícht, um nochmal dieses E-Prüfzeichen-Thema aufzufassen. Denn der Scheinwerfer hat ein E-Prüfzeichen dafür, das er einwandfrei funktioniert und zulässig ist, so wie er vom Hersteller ausgeliefert wurde.
Die Brien die da drin sitzt, hat aber schonwieder ne eigene Teilnummer, die zählt nicht mehr zum Scheinwerfer. Genauso nicht wie die Vorschaltgeräte. Das sind alles einzelne Partitionen im Motorraum und jedes Teil braucht seine Prüfnummer.
Bei ner Polizeikontrolle denke ich nicht, das der Bulle das beanstandet, eher den Auspuff oder sonst was! Die Vorschaltgeräte versteckt man ja auch und der Rest sieht ja aus wie Serie. Zur Not immer die Bescheinigung von den Philips Blue Vision Ultra Funzeln im Handschuhfach haben.
Vorsicht vor Motorradstreifen, die haben ordentlich Ahnung von Technik. NIcht zu leichtgläubig versuchen denübern Tisch zu ziehen!
Der TÜV alle 2 Jahre: Da werden die Brenner samt Vorschaltgerät abgezogen und echte H4 (zB) wieder rein. Danach wieder abändern.
Ich hab das für die Jetta Klarglasscheinwerfer vor.
MfG