Alles was es zum Thema XENON gibt!!!

  • gilt das auch für diese hier oder sind das die die du meintest.


    http://www.geiz-24.de/sites/de…tecdoc_images/7/27614.jpg


    Also der Einbau in einen Scheinwerfer ist nicht zulässig? 8|


    Bei Fahrzeugen mit originalem Xenon ist es aber auch nicht anders. Die Linse ist hinter einer Streuglasscheibe. Hier in diesem Fall wäre halt die Linse der Hella SW

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  • Ich werde diese Jahr den Umbau auf diese Scheinwerfer wagen und dann ggf. berichten. Laut Tüv stellt es kein Problem dar, sofern kein Streuglas sondern ein Klarglas verbaut ist. 8)

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  • Jedes Glas, egal ob Klarglas oder Steuscheibe, ist nicht zugelassen !
    @oggy: Auch wenn es Dir Dein TÜV einträgt, es ist das Papier nicht wert auf dem es steht.
    Es ist eine bautartliche Veränderung des Scheinwerfers und somit ist ein lichttechnisches Gutachten erforderlich.
    (ist auch einfach nur logisch, da sich an jedem weitern Glas das Licht bricht)


    Schaut euch mal die ganzen Busse an, wo die SW eingebaut sind. Da sind überall nur die Linsen drin, ohne Scheiben drüber. Und warum wohl? Damit sparen sich die Bushersteller die weitern Gutachten.
    Noch ein Tipp: Golf 4 Xenon SW von Hella zum Nachrüsten (die mit der lackierbaren Blende und den "schönen" 3 Glupschaugen) -> Dort sind genau diese Linsen von Hella drin -> Auch hier kein Glas davor.

  • Naja so ganz stimmt das jetzt nicht. Das Licht wird zwar beim Eintritt ins Glas gebrochen aber eben genauso wieder beim Austritt. Hebt sich auf weil Luft->Glas und Glas->Luft. Sollte also ohne Wölbung nachweislich keinen Einfluss nehmen. Muss gerade an die alten Octavia denken, da war doch auch Streuscheibe und im Bereich der Xenonlinse einfach klares Glas im Scheinwerfer?

  • Nelson: Ja, klar, wie bei jedem Xenon-SW mit Linsentechnik, ist im Bereich der Linse "Klarglas". Aber es ist halt immer der ganze SW vom Hersteller geprüft und nicht nur die Linse.


    Wenn Ihr so argumentiert, dann könnte man jede X-beliebige Xenon-Linse nehmen und in eine SW einbauen, da die Linsen ja aus dem SW wo sie raus sind auch geprüft waren.

  • Zitat

    Wenn Ihr so argumentiert, dann könnte man jede X-beliebige Xenon-Linse nehmen und in eine SW einbauen, da die Linsen ja aus dem SW wo sie raus sind auch geprüft waren.


    Sorry nicht ganz richtig, denn die Linse alleine ist ja nicht Tüv geprüft. Im Falle der Hella SW ist es ja so das der komplette Scheinwerfer geprüft ist. An diesem werden ja keine Veränderungen vorgenommen.


    Zitat

    Luft->Glas und Glas->Luft


    Bei jedem Xenon SW kommt nach dem Brenner (Luft) in der Linse, die Linse (Glas), Luft im eigentlichen SW Gehäuse und dann das SW Glas. Also beim Umbau wäre dies genau so. Hella SW ist also die "Linse" in dem Fall.


    Eingetragen wird sowas in der Art wie: " Hella Bi-Xenon Schweinwerfer Typ "xyz" mit Schutzglas E1". Wichtig ist es, dass die Kennung der Hella SW beim Öffnen der Haube irgendwie zu erkennen ist, sonst meckert die Rennleitung und glauben dem Segen eventuell nicht. Natürlich muss auch die SWR and aLWR verbaut sein und funktionieren. Desweiteren muss die manuele SWverstellung weg sein und das Abblendlicht mit dem Standlich parallel leuchten bei eingeschaltetem Abblendlicht.


    Also klingt für mich logisch. Ich werde es demnächst versuchen. Habe im übrigen auch den Oli (exclusive-tuningparts) gefragt. Er hat mir dies ebenfalls bestätigt. 174€ nach §19


    Und auch der Link weiter oben aus dem Passatforum zeigt, das es machbar und auch "legal" eingetragen werden kann. Kosten sind erstmal nebensächlich aber natürlich nicht zu verachten.


    Rabbit Pickup

    Zitat

    Golf 4 Xenon SW von Hella


    Hast du dazu mal ein Bild oder Link oder Teilenummer? Danke

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  • Hier:


    http://www.hella.com/produktio…ific/golf4_doppel_big.jpg


    Du darfst nicht vergessen, das es unterschiede gibt:
    - Was legal eingetragen ist
    - Was Leute behaupten legal eingetragen bekommen zu haben
    - Was TÜVer eintragen, wo sie evtl. Ihren kompetenzbereich überschreiten (sei mal dahingestellt ob wissentlich oder nicht wissentlich).


    Bauartliche Änderungen an einem SW (egal ob hinten oder vorne) können von keinem TÜV ohne ein lichttechnisches Gutachten eingetragen werden -> Das ist Fakt.

  • Das habe ich auf der Seite von Hella gefunden:


    http://www.hella.com/MicroSite…urz-Info_90mm_Premium.pdf


    Zitat:

    Zitat

    Teilweise ist der Einsatz hinter einer zusätzlichen
    Abschlussscheibe möglich. (Einzelfallüberprüfung und
    zusätzliche Typprüfung sind unbedingt erforderlich!)


    und


    Zitat

    optikfreie Scheibe

    z.B.

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  • Grundsätzlich ist es richtig, dass der Scheinwerfer in sich ja eine typgeprüfte Einheit ist die legal nicht verändert werden darf/kann.


    Aber, es gibt doch auch Fahrzeuge, an denen solche Scheinwerfercover vor den Scheinwerfern angebracht werden können und dürfen. (z. B. Nissan ZX)
    Kann man jetzt nicht so argumentieren, dass man ja gar nicht den eigentlichen Scheinwerfer manipuliert, sondern neue Scheinwerfer (die Hella) anbaut und davor ein Cover (die Scheibe des alten Scheinwerfers) befestigt?Muß halt so gestaltet sein, dass es klar ist, das nicht ein Scheinwerfer umgebaut wurde.

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und
    etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem,
    was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise
    herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann.

  • Ja das wäre sicher denke ich möglich.


    Habe soeben mit der DEKRA in Berlin telefoniert, und der nette Prüfer am Telefon meinte, sofern die Scheinwerfer (Hella) für Xenon ausgelegt sind, eine aLWR sowie eine SWR vorhanden ist, UND, der Lichtkegelaustritt 15 Grad etc bla bla entspricht (sorry habe vergessen was genau er gesagt hat :D ), ist es auch ohne Lichttechnisches Gutachten möglich, da das vordere Glas dann als Schutzglas dient und der Rest des Schweinwerfers nur als Halter für den Eigentlichen SW.


    Kostenpunkt ab 52€ - max 100€ je nach Aufwand.


    Sollte der Lichtkegel nicht den normalen entsprechen, muss ein Lichttechnisches Gutachten gemacht werden und nur dann! So die Aussage der Dekramenschen.


    Resumé:


    Habe nun 3x ein Ja bekommen.


    1.TÜV Berlin
    2.OLLI (etp)
    3.Dekra Berlin
    4.warte auf Rückruf von Hella ;)


    Denke 3-4x ein klares ja sofern die Rahmenbedingungen geschaffen sind, sollte ein Versuch Wert sein oder?

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  • LOL,


    also der Hella Mann war sehr nett, aber mit meiner Problemstellung total überfordert.


    Zitat

    Sie fahren LKW SW in einem Golf 2?

    :sh:


    Als einzigen Punkt den er als vielleicht problematisch angesehen hatte war das Problem der Thermik! :S
    Dies habe ich nun überhaupt nicht verstanden denn meines Erachtens werden Xenon SW nicht so heiss wie normale Halogen SW oder irre ich?


    Nun ja so der Stand der Dinge erstmal.

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  • Da wir sehr eng mit dem Lichttechnischen Institut zusammen arbeiten, haben wir dies mit der Abdeckscheibe mal durchgesprochen und uns auch durch den §-Dschungel gegraben. Und es ist LEGAL machbar.


    Zu 22: Mit Hella Scheinwerfereinheit Typ ***, KBA *****, hinter klarer Abdeckscheibe, i.V.m. ALWR Typ *** und SRA.

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