Die Halogenvariante davon wäre eventuell was, um die ganzen blinden H2 Einsätze bei der Rallyefront zu erneuern...
Alles was es zum Thema XENON gibt!!!
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Sicher, aber halt aus meiner Sicht genauso "illegal" wie Xenon.
Da Du die Teile nur "freistehend" verbauen darfst und nicht hinter einer Streuscheibe.Ausserdem gibt es aus der 90mm Serie nochmal was interessantes: Bi-LED-SW.
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Hi,
hab Rückinfo von Hella bekommen: Der Led-SW ist im Golf 2 zulassungsfähig, mit mechanischer LWR (also so wie im G2 ab 90 Serie) und ohne SRA, da das Licht unter 2000 lum liegt.
Ein Einbau hinter einer Streuscheibe ist nicht zulässig, bzw. erfordert ein neues lichttechnisches Gutachten. -
gilt das auch für diese hier oder sind das die die du meintest.
http://www.geiz-24.de/sites/de…tecdoc_images/7/27614.jpg
Also der Einbau in einen Scheinwerfer ist nicht zulässig?
Bei Fahrzeugen mit originalem Xenon ist es aber auch nicht anders. Die Linse ist hinter einer Streuglasscheibe. Hier in diesem Fall wäre halt die Linse der Hella SW
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Aber bei originalen Xenons ist der komplette Scheinwerfer abgenommen, so wie er ist. Bei den Umbauten sind die Komponenten nicht im zusammengebauten Endergebnis miteinander abgenommen.
Deswegen immer illegal! -
mh...
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Es ist wie Eddie schreibt, nur Stand-Alone -> Gilt für alle Module.
Wenn Du es in einem SW einbauen willst, musst Du für die Abnahme ein Lichttechnischesgutachten machen lassen.Der Bi-LED hat halt den Vorteil, dass keine SRA und ALWR benötigt wird.
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Ich werde diese Jahr den Umbau auf diese Scheinwerfer wagen und dann ggf. berichten. Laut Tüv stellt es kein Problem dar, sofern kein Streuglas sondern ein Klarglas verbaut ist.
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Wollte ich gerade schreiben, der Lichtaustritt beim Abblendlicht an den Rallyescheinwerfern ist ein Glas ohne Streuscheibe. Die kommt quasi erst drumrum.
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Jedes Glas, egal ob Klarglas oder Steuscheibe, ist nicht zugelassen !
@oggy: Auch wenn es Dir Dein TÜV einträgt, es ist das Papier nicht wert auf dem es steht.
Es ist eine bautartliche Veränderung des Scheinwerfers und somit ist ein lichttechnisches Gutachten erforderlich.
(ist auch einfach nur logisch, da sich an jedem weitern Glas das Licht bricht)Schaut euch mal die ganzen Busse an, wo die SW eingebaut sind. Da sind überall nur die Linsen drin, ohne Scheiben drüber. Und warum wohl? Damit sparen sich die Bushersteller die weitern Gutachten.
Noch ein Tipp: Golf 4 Xenon SW von Hella zum Nachrüsten (die mit der lackierbaren Blende und den "schönen" 3 Glupschaugen) -> Dort sind genau diese Linsen von Hella drin -> Auch hier kein Glas davor. -
Naja so ganz stimmt das jetzt nicht. Das Licht wird zwar beim Eintritt ins Glas gebrochen aber eben genauso wieder beim Austritt. Hebt sich auf weil Luft->Glas und Glas->Luft. Sollte also ohne Wölbung nachweislich keinen Einfluss nehmen. Muss gerade an die alten Octavia denken, da war doch auch Streuscheibe und im Bereich der Xenonlinse einfach klares Glas im Scheinwerfer?
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Ob sich das nun aufhebt oder nicht spielt erst einmal keine Rolle. Trotzdem ist eine Veränderung des Scheinwerfers und deswegen muss ein lichttechnischen Gutachten erstellt werden, um das auch OFFIZIELL nachzuweisen!
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Nelson: Ja, klar, wie bei jedem Xenon-SW mit Linsentechnik, ist im Bereich der Linse "Klarglas". Aber es ist halt immer der ganze SW vom Hersteller geprüft und nicht nur die Linse.
Wenn Ihr so argumentiert, dann könnte man jede X-beliebige Xenon-Linse nehmen und in eine SW einbauen, da die Linsen ja aus dem SW wo sie raus sind auch geprüft waren.
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Zitat
Wenn Ihr so argumentiert, dann könnte man jede X-beliebige Xenon-Linse nehmen und in eine SW einbauen, da die Linsen ja aus dem SW wo sie raus sind auch geprüft waren.
Sorry nicht ganz richtig, denn die Linse alleine ist ja nicht Tüv geprüft. Im Falle der Hella SW ist es ja so das der komplette Scheinwerfer geprüft ist. An diesem werden ja keine Veränderungen vorgenommen.
ZitatLuft->Glas und Glas->Luft
Bei jedem Xenon SW kommt nach dem Brenner (Luft) in der Linse, die Linse (Glas), Luft im eigentlichen SW Gehäuse und dann das SW Glas. Also beim Umbau wäre dies genau so. Hella SW ist also die "Linse" in dem Fall.
Eingetragen wird sowas in der Art wie: " Hella Bi-Xenon Schweinwerfer Typ "xyz" mit Schutzglas E1". Wichtig ist es, dass die Kennung der Hella SW beim Öffnen der Haube irgendwie zu erkennen ist, sonst meckert die Rennleitung und glauben dem Segen eventuell nicht. Natürlich muss auch die SWR and aLWR verbaut sein und funktionieren. Desweiteren muss die manuele SWverstellung weg sein und das Abblendlicht mit dem Standlich parallel leuchten bei eingeschaltetem Abblendlicht.
Also klingt für mich logisch. Ich werde es demnächst versuchen. Habe im übrigen auch den Oli (exclusive-tuningparts) gefragt. Er hat mir dies ebenfalls bestätigt. 174€ nach §19
Und auch der Link weiter oben aus dem Passatforum zeigt, das es machbar und auch "legal" eingetragen werden kann. Kosten sind erstmal nebensächlich aber natürlich nicht zu verachten.
ZitatGolf 4 Xenon SW von Hella
Hast du dazu mal ein Bild oder Link oder Teilenummer? Danke
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Hier:
http://www.hella.com/produktio…ific/golf4_doppel_big.jpg
Du darfst nicht vergessen, das es unterschiede gibt:
- Was legal eingetragen ist
- Was Leute behaupten legal eingetragen bekommen zu haben
- Was TÜVer eintragen, wo sie evtl. Ihren kompetenzbereich überschreiten (sei mal dahingestellt ob wissentlich oder nicht wissentlich).Bauartliche Änderungen an einem SW (egal ob hinten oder vorne) können von keinem TÜV ohne ein lichttechnisches Gutachten eingetragen werden -> Das ist Fakt.
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Das habe ich auf der Seite von Hella gefunden:
http://www.hella.com/MicroSite…urz-Info_90mm_Premium.pdf
Zitat:
ZitatTeilweise ist der Einsatz hinter einer zusätzlichen
Abschlussscheibe möglich. (Einzelfallüberprüfung und
zusätzliche Typprüfung sind unbedingt erforderlich!)und
Zitatoptikfreie Scheibe
z.B.
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Grundsätzlich ist es richtig, dass der Scheinwerfer in sich ja eine typgeprüfte Einheit ist die legal nicht verändert werden darf/kann.
Aber, es gibt doch auch Fahrzeuge, an denen solche Scheinwerfercover vor den Scheinwerfern angebracht werden können und dürfen. (z. B. Nissan ZX)
Kann man jetzt nicht so argumentieren, dass man ja gar nicht den eigentlichen Scheinwerfer manipuliert, sondern neue Scheinwerfer (die Hella) anbaut und davor ein Cover (die Scheibe des alten Scheinwerfers) befestigt?Muß halt so gestaltet sein, dass es klar ist, das nicht ein Scheinwerfer umgebaut wurde. -
Ja das wäre sicher denke ich möglich.
Habe soeben mit der DEKRA in Berlin telefoniert, und der nette Prüfer am Telefon meinte, sofern die Scheinwerfer (Hella) für Xenon ausgelegt sind, eine aLWR sowie eine SWR vorhanden ist, UND, der Lichtkegelaustritt 15 Grad etc bla bla entspricht (sorry habe vergessen was genau er gesagt hat ), ist es auch ohne Lichttechnisches Gutachten möglich, da das vordere Glas dann als Schutzglas dient und der Rest des Schweinwerfers nur als Halter für den Eigentlichen SW.
Kostenpunkt ab 52€ - max 100€ je nach Aufwand.
Sollte der Lichtkegel nicht den normalen entsprechen, muss ein Lichttechnisches Gutachten gemacht werden und nur dann! So die Aussage der Dekramenschen.
Resumé:
Habe nun 3x ein Ja bekommen.
1.TÜV Berlin
2.OLLI (etp)
3.Dekra Berlin
4.warte auf Rückruf von HellaDenke 3-4x ein klares ja sofern die Rahmenbedingungen geschaffen sind, sollte ein Versuch Wert sein oder?
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LOL,
also der Hella Mann war sehr nett, aber mit meiner Problemstellung total überfordert.
ZitatSie fahren LKW SW in einem Golf 2?
Als einzigen Punkt den er als vielleicht problematisch angesehen hatte war das Problem der Thermik!
Dies habe ich nun überhaupt nicht verstanden denn meines Erachtens werden Xenon SW nicht so heiss wie normale Halogen SW oder irre ich?Nun ja so der Stand der Dinge erstmal.
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Da wir sehr eng mit dem Lichttechnischen Institut zusammen arbeiten, haben wir dies mit der Abdeckscheibe mal durchgesprochen und uns auch durch den §-Dschungel gegraben. Und es ist LEGAL machbar.
Zu 22: Mit Hella Scheinwerfereinheit Typ ***, KBA *****, hinter klarer Abdeckscheibe, i.V.m. ALWR Typ *** und SRA.
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