14" auf golf 2 eintragen?

  • moin, hat jemand von euch 14" auf nem 2er eingetragen in verbindung mit nem 80/60 fw?


    mein tüver wollte das nicht eintragen, wegen nur 5cm bodenfreiheit zur karosserie :motz
    habt ihr ähnlich erfahrungen, oder bekommt man das eingetragen, ohne das die rennleitung "


    hintergrund ist, das ich noch 7x14" mattigs liegen hab. und wenn ich die net losbekomm, bzw. keine 15" alus bekomm würde ich die gerne im sommer fahren.

  • Zitat

    Original von Freddygti


    also des wird bei 5cm bodenfreiheit zu festen teilen nicht sein.
    min. 8cm und die werden von jahr zu jahr immer strenger mit dem mist!


    wo steht das in der stvzo?

    o
    L_
    OL
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  • nö tun sie nicht wenn alles eingetragen ist und die nix finden.hab auch nicht mehr als 5 cm zum boden mit 15" und die 50 sind egal weil er zu alt ist.Hab in einer polizeikontrolle drauf bestanden mit der rennleitung zum tüv zu fahren und due mußten mit knallroter birne von dannen ziehen.



    ok ok bevor wir wieder endlosdiskussionen anfangen:ich denke jeder weiß was erlaubt ist und was er will und was damit zusammen hängt.


    und wenn er es will laßt uns helfen......

  • Zitat

    Original von cabriofun
    moin, hat jemand von euch 14" auf nem 2er eingetragen in verbindung mit nem 80/60 fw?


    Ja, ich. Allerdings nicht mit 80/60 sondern Gewinde (FK AK). Wieviel cm es genau zur
    Karosse ist kann ich aber nicht sagen. Zur GTI-Lippe ca. 6,5 cm. Da der Kat noch etwas
    tiefer hängt sind es da wohl 5,5 bis 6 cm.

  • die 50cm sind für mich auch kein thema, da er vor der grenze das erste mal zugelassen.


    und das mit dem rundschreiben hat mein prüfer mir auch erzählt.


    reifen wären 195/45


    das fahrgefühl ist genial mit den kleinen felgen, das ist absolutes kartfeeling :geil:

  • je nach tüver...


    aber 5 cm ist schon übel...


    schlaglochsucher, der in unseren breitengeraden von einer vollbremsung in die nächste als verkehrshinderniss unterwegs wäre... mein polo hatte 7 und das war mir schon zu tief..


    195 45 14 ist eh etwas klein für den golf, aber das ist ja eh wieder geschmacksache, tachoprüfung setze ich vorraus das die gemacht wurde... es gibt eine din norm empfehlung, auf welche auch in fast allen fahrwerken verwiesen wird (obwohl die fahrwerke nach dieser norm meist nicht eintragbar wären) und in der steht 7 cm zu formelastischen teilen und 11 zu festen bauteilen wie kat etc... unser tüver ist da schon recht kulant, ob er bei 5 noch was absegnen würde glaub ich allerdings nicht.


    müste das genau raussuchen hab das hier liegen aber gerade keine zeit dazu mfg sven

  • Zitat

    schlaglochsucher, der in unseren breitengeraden von einer vollbremsung in die nächste als verkehrshinderniss unterwegs wäre


    die diskussion gabs doch schon x-mal. genauso könnte eine 30 kmh gurke hinter der nächsten kurve rumschleichen, oder ein tier auf die straße springen, somit ist das doch quatsch.


    das einzigste was es in deutschland gibt sind die 50 cm, wenn die eingehalten werden, ist der rest doch völlig egal und liegt im ermessen des tüvprüfers. wenn einer von den prüfer es einträgt ist doch ok.

  • diese "schlaglochsucher" kann ich auch nicht leiden, wenn du damit die meinst, die immer voll in die eisen gehen, ihr auto über jede bodenwelle tragen und danach am liesten mit durchdrehenden rädern beschleunigen.


    unebenheiten sind "zügig" durchfahren meißtens nur halb so wild. ich für meinen teil fahre lieber mit 50 über ne bahnschiene, als in schrittgeschw.



    ich bin diese kombi ja schon ein paar tage gefahren, aber ohne eintragung, und ich hab nich wirklich oft aufgesetzt, jedenfalls nicht öfter als mit meinen 15 zöllern :zwinker:

  • das ist nicht von region zu region egal, so steht es im gesetz, dass die 50 cm erst ab einem gewissen baujahr oder zulassungsjahr gelten, dabei ist egal ob du in münchen, hamburg oder berlin lebst.


    Zitat

    unebenheiten sind "zügig" durchfahren meißtens nur halb so wild. ich für meinen teil fahre lieber mit 50 über ne bahnschiene, als in schrittgeschw.


    bei der dritten ölwanne überlegst du dir es dann doch.

  • also bis jetzt hab ich noch keine ölwanne eingebüßt, und ich habe schon einige tiefe vws gehabt in meinen 11autojahren... :zwinker:


    man muß natürlich gucken wo man langfährt und nich wild drauflos. aber trotzdem muß man nicht das auto über ne welle tragen =)
    wenn man sein auto kennt, kann man schon ganz gut einschätzen was paßt und was nicht

  • Zitat

    Original von christian
    das ist nicht von region zu region egal, so steht es im gesetz, dass die 50 cm erst ab einem gewissen baujahr oder zulassungsjahr gelten, dabei ist egal ob du in münchen, hamburg oder berlin lebst.



    bei der dritten ölwanne überlegst du dir es dann doch.


    dann müst ihr eure öfen nich so runterschrauben, ich fahre auch mit 50 über schlaglöcher etc und habs hier öfter das son tifer ofen durch jedes getragen wird, aiuf ner strasse wo teilweise 50-70 erlaubt ist und du kannst hinter dem rindviech mit 6 km/h eiern damit du dem nicht reingurkst... da brennt mir immer gleich der helm... das meinte ich damit da oben... und für mich ist das halt ne verkehrsbehinderung, solche kisten gehören auf den ring nicht auf die strasse...

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