Gutachten §19.2 wie lange gültig??

  • Hallo
    Weil mein Golf noch nicht angemeldet ist,hat mir der Tüv ein Gutachten § 19.2 geschrieben,wegen der cleanen Stoßstange.So dass man das zum späteren Zeitpunkt eintragen kann.


    Nun habe ich aber gehört dass solche Gutachten jeweils nur bis Jahresende gültig sind,stimmt das?? Sonst müsste ich das Auto ja jetzt noch anmelden. 8o


    Vielen Dank schonmal

  • den § hab ich noch nie gehört.... und seitwann schreibt dir der Tür ein Gutachten!
    Ich find nur das hier


    § 19.3 ist alles mit TeileGutachten
    § 19.2 Sonderabnahme
    § 21 ist eine andere Einstufung der Sonder oder Einzelabnahme



    Ich wollte nächstes Jahr auch mit roter Nummer zum Tüv fahren und mir paar Sachen eintragen lassen..darf ich das überhaupt?! Auto ist ja abgemeldet...

    Gruß vom Christian :wave:


    Mk3 * 2861cm³ 12V DOHC * syncro * airride * oem ++ *


    Low-Familia.at ++ Get Low, No Matter How*

  • Zitat

    Original von MarcelG
    Der schreibt dir dann ein paar separate Blätter die du dann auffem Amt abgibst und die schreiben das dann ganz normal rein.



    Dann ist es eine Sonderabnahme!Weiß jemand wie lange die gültig ist. :wink



    eeh ja. Aber diese Blätter kriegt man doch auch wenn die Sache eingetragen ist?


    öööhm :?: :?:

    Gruß vom Christian :wave:


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  • komisch... meine anbauabhnamen vom 1999, die ich nie hab eintragen lassen wurde 2003 noch problemlos angenommen... aber etvl haben die ja nicht drauf geschaut... meine abnahmen heb ich jetzte eh alle auf bei den neuen papieren... nicht das die da wiedermal was vergessen einzutragen... bzw sich weigern wie bei uns im amt, was nachträglich begutachtete reifen betrifft

  • Also ich würde auch mal sagen,das die nicht verfallen.
    Nach 18 Monaten muss man dann halt zum Baurat, der sich alles nochmal ganz genau anguckt.

    Erst wenn die letzten Golf 2, Passat 35I und Audi 80 abgewrackt sind, werdet Ihr merken, dass ein Dacia keine 20 Jahre hält!

  • wenn das fahrzeug nicht angemeldet ist ??? und das ne vollabnahme war... oder wie meint ihr das ??? ich habe meine gutachten meist nie im schein eintragen lassen... so konnte man unkomplizierter das auto ohne manche anbauteile verkaufen ;-)... und bis jetzt nie probs damit gehabt... aber die wagen waren auch nicht abgemeldet...

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