Hallo
Weil mein Golf noch nicht angemeldet ist,hat mir der Tüv ein Gutachten § 19.2 geschrieben,wegen der cleanen Stoßstange.So dass man das zum späteren Zeitpunkt eintragen kann.
Nun habe ich aber gehört dass solche Gutachten jeweils nur bis Jahresende gültig sind,stimmt das?? Sonst müsste ich das Auto ja jetzt noch anmelden.
Vielen Dank schonmal