Frage an alle Wörthersee-Besucher

  • hallo leute,


    folgende story:
    ich als wahlmünchner habe mein auto auf 07er laufen, aus platzmangel das fahrzeug aber im ösiland stehn, von dort aus ich auch auf treffen fahre.
    nun hab ich mich in nem ösiforum angemeldet, und auch mal gepostet, das ich mit meinem bock auf einigen treffenplätzen am boden kratz.
    so, nun schreibt mir ein typ aus dem forum, den ich auch persönlich kenn, das dort die österreichische polizei mitliest, und infos zu "kandidaten" sammelt. und er meint, die ösi-pozilei könne auch deutsche autos stilllegen, weil die zb keine 11cm bodenfreiheit haben, und weil bei meinen 07er nicht nachweisbar ist, das alles seine richtigkeit hat usw usf


    folgender text


    Naja, hab Verwandtschaft bei der Grazer Polizei, die haben mir gesagt, dein auto wurde auf xxxxxx.at gesehen, die Seite wird von der Rennleitung sozusagen als Einkaufsliste missbraucht, in deinem Beitrag, wo du von tief geschrieben hast (Treffen 2006), wurden die auf dich aufmerksam. Jetzt stehst du auf der Abschussliste, die haben leider sehr wohl möglichkeiten, Gefahr im Verzug gilt immer, 50mm Bodenabstand und solche Sachen reichen voll aus. Dein Blauer ist ja recht auffällig, da finden die was. Also ich würde speziell aufpassen, wenn ich mit 06-er Nummern etc. unterwegs bin. Mit 07-ern kennen die sich auch gut aus, die arbeiten da schon mit eurer Rennleitung zusammen. Also es könnte dich sehr leicht treffen, wenn du solche Sachen wie die Haltegriffe machst. Im Prinzip warten die auf einen D mit Münchner Nummer, dass du in Graz stationiert bist mit deinen Autos, wissen die nämlich. Deshalb meine Warnungen, die der Jens gar nicht verkraftet. Die Qeulle ist sehr zuverlässig, also aufpassen! Und bitte, von mir weißt du nix, sonst hb ich in zukunft probleme, der hilft mirnämlich immer weiter, bei meinen Probs
    Hoffe ich habe dir damit geholfen, du solltest einfach aufpassen, wenn du unterwegs bist, ein Radarfoto und die nehmen Kontakt mit deiner Versicherung auf und weg sind die 07-er. Das ist die nächste sache zum beachten. Der Verwandte hat mir das gesagt, weil er weiß, dass ich dich kenne, hab im mal meine Treffenfotos gezeigt. Natürlich halteich dicht, werde dich nicht verraten.
    weiß ist viel zum Lesen, deshalb wollt ich`s auch persönlich sagen.



    so, nun meine eigentliche frage:


    kennt ihr fälle, bei denen die österr. polizei fahrzeuge mit deutschen kennzeichen stillgelegt hat, wann ja, wie krass waren die vergehn, was waren die kosequenzen?!?!
    der typ meint ja, auch wenn alles eingetragen ist, wenn die grünen meinen, das is gefahr im verzug, dann stillgelegt.


    ich halts ja für nen humbug, aber vielleicht is was drann


    bitte um eure info


    danke schon im voraus


    mfg
    robert

  • Also einem "bekannten" von mir, der mit dem Custom A3 aus HO (gibt hier Bilder), haben sie vor 2 oder 3 Jahren mit seinem Auto am See direkt den Stempel abgekratzt. Nur da sah das Auto noch relativ human aus, im gegensatz zu jetzt, war halt nur zu "tief und zu laut".. das hat denen gereicht....


    Das mit der "Einkaufsliste" ist schonma heftig was da abgeht.... :-r

    Gruß vom Christian :wave:


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  • Zitat

    Original von D-d(r)iver
    jetz warte mal, ein österreichischer polizeibeamter hat sich an nem deutschen amtssiegel vergriffen??? seit wann dürfen die dass denn??
    was das auto hier legal, oder wäre es auch hier durchn tüv gefallen???



    Das Auto war in DE total legal... mittlerweile siehts so aus



    Mir wäre das auch total neu aber in dem Zeitraum hat er in Ö seinen deutschen Stempel verloren... oder die ham dem gesagt die dürfen das weil nem Beamten glauben manche sowieso alles :D

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  • wie immer: oft wird heißer gekocht, als gegessen! :-r


    (na ist ja klar, die Lieben Freunde haben mal wieder nichts anderes zu tun, als sich jetzt schon einen einzigen Wagen zu merken!!! :-r)


    welches forum war das??? bin ja auch aus Ö!!!!


    übrigens ja das stimmt, mir wurde auch erzählt, daß einigen jungs aus Passau, die autos in Ö still gelegt worden sind!!! aber nur bei Gefahr in Verzug! - z.b.: aufgeschlitzte Reifen von den Kotis!!


    mfg

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  • eben drumm, das versteh ich ja, oder wenn die gummis glatt sind, spitze gegenstände abstehn, beleuchtung nicht i.o (gesprayed) oder sonst was
    aber nicht, wenn der bock die 11cm nicht hat .... :tock:


    und der typ meint eben, zu tief laut ösi-stvzo is auch gefahr im verzug .....

  • Zitat

    Original von D-d(r)iver


    und der typ meint eben, zu tief laut ösi-stvzo is auch gefahr im verzug .....


    die Logik ist eigentlich auch total für die Tonne, nehm mal an die in Belgien hätten 20cm Bodenfreiheit in der STVZO stehen, dann müssten alle immer die Autos hochdrehen auch wenns bei uns hier legal ist..


    total banal....das sollte mal einheitlich gestaltet werden :D

    Gruß vom Christian :wave:


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  • das hab ich ihm auch gesagt, ob ich jetz nen bayern an der grenze stehn lassen muß, nur weil ich die 19er in Ö nie übern tüv bringen würden ... da meinte er, das hängt davon ab, wer mich kontrolliert.
    soweit ich noch weiß haben auch die ösirennleitung dienstvorschriften, und da steht "willkür" und persönliche meinung sicher nicht drinne! :motz

  • gegenfrage: wer hat bitte am See 11cm!!?? ich nicht!
    hab´nicht mal bei der Winterkiste 11cm! also was soll´s ein bißchen glück muß man auch haben!
    naja wenn sie dich nicht mit 220km/h bei der Mautstelle oder auf der bahn erwischen, werden sie auch nicht gleich blöd rüber´kommen! ausnahmen gibt es aber immer!



    mfg

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  • mit eigenen Augen hab ich gesehen, das man einem ungarischen 1er die KZ abgenommen hat.
    waren aber auch die Vorderreifen durch die Kotis "angeritzt" => Gefahr im Verzug.


    aber das man eine Art Einkaufsliste hat, ist mir neu.
    ich bin ebenfalls aus Graz, bin lange mit meinem Polo mit ca. 6-7cm am Endtopf rumgefahren - alles typisiert/eingetragen - und nie hatte ich Probleme.

  • die sache von der einkaufsliste ist mir nicht neu. hab ich schon ein paar mal gehört. das forum ist soweit ich weis das größte in österreich. der untertitel ist "die interaktive volkswagen/audi/seat community" insider kennen sich aus.
    in deutschland sind soweit ich weis 8cm erlaubt. wenn du also 8cm hast und das irgendwie bestätigt ist, dann haste keine probleme. im zweiferlsfall gleich mitn anwalt kommen. dann werden sie schon ruhe geben.
    das die rennleitung speziell zum wörtherseetreffen sehr genau ist, ist ja bekannt aber deshalb muss man sich nicht alles gefallen lassen.

  • Zitat

    Original von Stadles
    in deutschland sind soweit ich weis 8cm erlaubt. wenn du also 8cm hast und das irgendwie bestätigt ist, dann haste keine probleme.


    ich hab eben nix bestätigt, da 07, hab aber kein flex-fahrwerk oder sonst was illegales, nur eben nich 11cm
    auch meine räder stehn nicht über, hab kein hardcore-motortuning,
    dafür aber nur 50-55mm luft unter der karosse....

    80mm??? hab ich noch nie gehört, mir hat ein tüver mal gesagt, ich brauch irgendwie 30mm federweg, den muß die karosse schaffen, ergo sind 30mm das minimum, aber damit kannste eh nimmer fahren

  • in österreich geht irgendwie das gerücht um, dass die typisierungsbestimmungen in duetschland bei 8cm bodenfreiheit liegen. wobei ich auch schon einmal ein gesetzblatt gefunden habe dass wie in österreich besagt, dass bis zu fixen anbauteilen ausgenommen z.b. vr6 da abs kunstoff und flexibel, 11cm bodenfreiheit sein müssen zu flexiblen 8cm.
    mit 7er taferl kenn ich mich nicht aus.sind das so oldtimertaferl oder werkstattkennzeichen?
    in österreich gibt es die sogenannten blauen taferl, mit denen darf man allerdings nur nur an werktagen fahren und da anscheinend nur zu fahrten von und nach werkstatt. allerdings gibt es viele autohäuser, die diese kennzeichen zum bewegen von ihren vertreterautos verwenden. wies da genau aussieht kann ich dir nicht sagen. unter der woche kannst aber damit fahren glaub ich ohne dass sie größere probleme machen werden. sie sind zwar nie erfreut wenn sie die blauen taferl sehen aber es geht bzw. ging letzt jahr bei einem bekannten.

  • 07er sind youngtimerkennzeichen. also alte autos vor dem oldi status.


    sie sind nur für fahrten auf treffen, rennen und werkstattfahrten (gwelegentlich auf bewegungsfahrten) gedacht.


    so wie es gehabthabt wird ohne tüv pflicht. also fast wie ein freibrief, wobei aber der halter/fahrer die verantwortung trägt.


    auch hier in deutschland haben es manche polizisten auf "aufgemotzte autos" abgesehen.

  • Ist ja toll das das Thema jetzt schon anfängt, hab schon still drauf gewartet das wieder so ein Unfug aufkommt.


    Ich war noch nie mit nem Auto am See, das mehr als 5cm Bodenfreiheit hatte, und ich hatte noch nie Probleme.
    Angehalten werde ich mind. einmal im Jahr, letztes Jahr sogar 3 mal.


    2 mal in D, davon einmal von ner Zivi Autobahnpolizei bei München, die haben alle Papiere geprüft, Fahrgestellnummer überprüft und gut.
    Und das trotz 16V Turbo und 07er Schild.


    Gleiches gilt auch in Ö, Fahrzeugpapiere, Führerschein, Grinsen, gut.


    Wenn man sich halbwegs ordentlich aufführt, freundlich ist, und ein Auto hat, bei dem nicht im Stand schon der Spoiler auf der Straße liegt, oder die Reifenfetzen weghängen, dann geht das.

  • Also hier beim normalen TÜV muss dein Auto egal ob fester Spoiler oder beweglicher über deren Gelbe Hürde kommen. (Sprich Grubenrand wo die dann drunter schauen)


    wenn dein Auto da drüber kommt dann hast schonmal die erste Hürde beim TÜV überstanden die finde ich am wichtigsten ist.


    wenn man da nicht drüber kommt, keine Chance.. entweder hoch drehen oder pech gehabt.


    und das hatte ich schon mal mit meinem schwarzen.. zu tief = höher drehen.


    der Prüfer meinte dann man muss also min. 10cm Bodenfreiheit aufweisen um legal TÜV zu bekommen.. (halt wegen deren Hürde da beim TÜV)


    Ich spreche ich hier vom richtigen TÜV nicht von einem Hinterhof oder Werkstatt TÜV.. da wird ja so eine Hürde erst gar n icht aufgebaut und da denke ich fahren dann über 70% aller tieferen Autos hin zum TüV machen ;)


    :wink

  • so ein quatsch mit den 8 cm, grubenrand o.ä.


    das einzigste was in deutschland vorgeschreiben ist, sind die 50cm lichtaustrittskante, sonst gibt es keinen paragraphen der hier was regelt in sachen tieferlegung.


    der rest ist alles auslegungssache bzw ansicht des prüfers.


    die diskussion gabs doch schon vor ewigkeiten.


    wenn die räder schon aufgeschlitzt sind, oder spuren haben, dann ist es doch klar, aber ansonsten.

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