Frage an alle Wörthersee-Besucher

  • meinte ja nichts mit Paragraphen.. würde es ja nicht schreiben wenn ich es selber nicht erlebt hätte beim TÜV Rheinland..


    die Austrittskante fürs Licht ist ja bauartbedingt und baujahrbedingt.


    ich denke mal TÜV kann jeder der will überall bekommen und die Polizei kann auch an Ort und Stelle alles streichen oder sogar still legen.


    (egal ob richtiger TÜV oder nicht)


    ich würd sagen, wenn alles sauber und gut gemacht ausssieht, ist es immer was anderes als wenn es wie eine fahrende Baustelle aussieht dann schauen die grünen ja noch mehr und sind auf streicher Laune.



  • stimmt und 20cm Kennzeichenhöhe vorne und 30cm Kennzeichenhöhe hinten. Glaube diese Dinge sind vorgeschrieben.


    Bei Gewindefahrwerken stehen immer noch so Sachen wie "8cm Bodenfreiheit zu beweglichen Teilen und Spoilern oder 31,5cm Radmitte Bördelkante" im Gutachten, zumindest bei den Fahrwerken die ich bisher hatte.. aber eine feste Bestimmung in DE die die 8cm Bodenfreiheit vorschreibt gibt es nicht...



    @Supremeparts
    Das mit den bauartbedingten 50cm Lichtaustrittskante betrifft die Fahrzeuge vor 1988 oder?! Ich glaube ich hab da mal was gelesen drüber das man sein Auto, wenn es vor 1988 zugelassen wurde etwas "näher" zur Strasse bringen darf als beispielsweise nen 1996er VR6...

    Gruß vom Christian :wave:


    Mk3 * 2861cm³ 12V DOHC * syncro * airride * oem ++ *


    Low-Familia.at ++ Get Low, No Matter How*

    Einmal editiert, zuletzt von freaxster ()

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