Straßenverkehrsrecht

  • Wie kommst Du auf Strafsache? Was wird Dir denn zur Last gelegt?


    Im Strassenverkehrsrecht (womit Du sicher das StVG meinst) reichen Verjährungen von 3 - 24 Monaten, je nach Verstoß.

  • Ist erst mal keine Strafsache. Warst Du betrunken oder unter Drogen oder passierte das während der Ausübung einer Straftat wie die Flucht nach einem Banküberfall? ;) Normalerweise ist es, wenn es so einfach passiert, eine Ordnungswidrigkeit. Die verjähren nach 3 Monaten. Es gibt auch noch OWis, die erst nach 6 Monaten verjähren, §24b oder c StVG, weiss ich jetzt nicht genau. Evtl. schaust Du dort noch mal. Diese Verjährungen betreffen aber alle nur die OWi, sprich das Bußgeld und die Punkte. Zivilrechtliche Ansprüche (Schadensersatz für die defekte Leitplanke) verjähren nicht so schnell, da weiss ich die Frist jetzt aber nicht aus dem Kopf. Schau mal im Netz im BGB nach, da gibt´s ja nette Suchfunktionen und Google.

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