wenn er vorsätzlich einen schaden verschwiegen hat, dann kannst das ganze rückgänig machen...
und das er von einem solchen schaden wie bei dir nix gewußt hat ist ja wohl kaum glaubhaft....
Was tun mit Totalschaden A3
-
-
ich würd das auto estmal hinstellen und dein anwalt wird das schon regeln das er das auto zurückkuafen muss!
-
Das Auto steht ja schon
Allerdings sind in den 1.000,26 € nicht die Kosten für den kaputten Längsträger rechts und die DK-Einheit enthalten. Am Montag, wenn ich im Autohaus bin, werde ich mal fragen, was noch alles kaputt ist.Wie sicher seid ihr euch denn, dass ich mit einer Rücknahme durchkomme? Nur ne Vermutung? Oder ist das so gut wie abgemacht?
-
Also : Wie in Deutschland üblich ist die Aussage im Vertrag : "Seitenschaden repariert" natürlich seeeeehhhrrrrr dehnbar !!
Egal von welcher Seite.Aus deiner Mail ging leider nicht genau hervor ob Du mit dem Wagen jetzt nochmal nachträglich gecrasht bist ???
Also Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast und definitiv SICHER bist das die Versicherung auch den Rechtstreit bezahlt würde ich das auf jeden Fall über den Anwalt machen.
Ansonsten würde ich das vorher alles mal abchecken, nicht das Du nachher nach verlorenem Rechtstreit noch mehr blechen musst.
In diesem Sinne viel Erfolg !!
-
Ich hab außer Fahren nix mit dem Auto angestellt. Anwalt haben wir bereits, über Rechtsschutz. Leider zieht sich das mit dem Komplettgutachten noch, sonst wär ich vielleicht schon weiter...
Der Verkäufer selbst hat sich schon per Mail gemeldet. Auf meine Aussage, dass man noch nicht mal weiß, ob die Airbags noch funktionieren, meinte er, dass die völlig in Ordnung sind... komischerweise weiß er aber, dass auf der Rückseite der Module Herstellercodes sind, und wie teuer dies und jenes im Austausch wäre. Wenn der nix gewusst hätte, würde ich mich immer noch wundern, warum er sich dann über Preise schlau gemacht hat. -
So, diese Woche kam vom Gericht das Urteil: Hab Recht bekommen, er muss das Auto zurücknehmen, mir den Kaufpreis zzgl. Zinsen und die Anwaltskosten bezahlen. Wie gut das mit der Bezahlung klappt, bleibt abzuwarten. 2 Wochen hat er Zeit, Einspruch einzulegen, aber da dürfte er wenig Erfolg mit haben...
-
na dann mal glückwunsch bis zu diesem punkt!!!
-
Danke
Bin auch recht glücklich darüber, dass es vergleichsweise schnell ging. -
herzlichen glückwunsch.
poste am besten mal pics von der karre......nicht das 10 tage später sie der nächste hier aussem forum gekauft hat
mfg
-
Also ich kann anbieten, die Fahrgestellnummer per PN mitzuteilen, wenn jemand auf ein Angebot eines kornblumenblauen A3 1.8T stoßen sollte. Keine Ahnung, wie das sonst rechtlich aussieht, wenn ich die hier einfach reinstelle, wo mir das Auto in der nächsten Zeit nicht mehr gehört...
-
Hallo,
was hat denn der Gutachter im Komplettgutachten gesagt?
Thorsten
-
Zitat
Original von volatile void
Also ich kann anbieten, die Fahrgestellnummer per PN mitzuteilen, wenn jemand auf ein Angebot eines kornblumenblauen A3 1.8T stoßen sollte. Keine Ahnung, wie das sonst rechtlich aussieht, wenn ich die hier einfach reinstelle, wo mir das Auto in der nächsten Zeit nicht mehr gehört...war auch von meiner seite nicht wirklich ernst gemeint....
mfg
-
Zitat
Original von tmovbm
was hat denn der Gutachter im Komplettgutachten gesagt?
"a) Der Vorderachsträger und der rechte vordere Querlenker sind erheblich verformt.
b) Die Luftfilteraufnahme ist erheblich verformt.
c) Das rechte vordere Radhaus ist im Bereich des Anschlusses zur Stoßdämpferaufnahme noch gestaucht.
d) Die Schweißpunkte der Radhausverstärkung wurden nicht mit Unterbodenschutz behandelt und rosten bereits.
e) Die Frontscheibenabdeckung ist durch den ursprünglichen Anstoß der Motorhaube eingedrückt.
f) Der Kotflügel vorn links war durch den Anstoß der Motorhaube im Bereich der Frontscheibe verbeult und ist unsauber gespachtelt.
g) Einzelne kleine Lackläufer und durchschlagende Spachtelstellen dokumentieren die Lackierung ringsum.
- Auf grund der vorstehend beschriebenen erheblichen Mängel und Restschäden entspricht die Reparaturausführung insgesamt einem Provisorium und nicht einer ordentlichen Reparaturausführung."ZitatOriginal von cologne_cruiser
war auch von meiner seite nicht wirklich ernst gemeint....
Na ja, man weiß ja nie, im Brief den er mir vorm Verfahren geschrieben hat, klang er so, als verkauft er das Auto direkt weiter... -
So wie's aussieht, muss ich mich noch was aufs Geld gedulden. Natürlich hat er Einspruch eingelegt, mit toller Begründung:
Das Auto wäre ja in einem hervorragenden Zustand, ich hätte mir nur was ausgedacht. Das Gutachten ist natürlich gefälscht. :-r
Genauso soll ich keine Panne gehabt haben. Sehr interessant. Den ADAC hab ich also auch bestochen. Was er wohl zum zerschnippelten Ansaugschlauch (original verbaut) sagen wird, den ich aus dem Motorraum gefischt habe...
Zudem ist er wohl der Ansicht, 7.300 € wären ein super Schnäppchen gewesen. Für n 97er Baujahr würde man ja eigentlich schon 9 - 10.000 hinlegen müssen.Na ja, ich lass mich überraschen, was ihm noch so tolles einfällt.
-
wenn du alles belegenkannst ( gutachten , adac etc..) würde ich das getrost auf mich zu kommen lassen.
das schlimmste was passieren kann , ist das die karre noch mal zu nem (unbeteiligten) gutachter muss , der wird aber denke ich mal auch nicht viel mehr oder weniger feststellen wie der andere.
mfg
-
Also vom ADAC hab ich einen Wisch bekommen, wo drinsteht, dass am Schlauch rumgeschnitten wurde. Gutachten ist ein bequem 15 Seiten langes Teil mit einem Haufen Bildern, wo man schön das Radhaus wegrosten sieht (klassischer Fall von Hinterhofreparatur).
Er kann ja gern nochmal ein Gutachten machen lassen. Wenn er sich dann besser fühlt...
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!