Hallo
1.
Wenn im Fahrzeugbrief was festgehalten wird. bzw eingetragen wird.
muss es doch dazu noch eine Akte geben wo dort die Eintragung festgehalten wird, oder beim TÜV vermerkt wird z.b Im Jahr 1998 wurde das und das unter dieser Fahrgestellnr eingetragen.
2.
Das A4 Blatt mit den Eintragungen wird doch meistens bei der Zulassung abgegeben. Danach erfolgt die Eintragung in den Brief.
Was passiert dann mit dem A4 Blatt vom TÜV ?
Meine Zulassung will solch ein Blatt nicht mehr haben und das kann ich mir nicht vorstellen. jetzt müsste ich also zum TÜV fahren und dort nachfragen.