Neue Fahrzeugpapiere ab Oktober?

  • Hi,


    zwecks Reifen unter ehemals Ziff.: 20-23 müsst die Mitarbeiter der Zulassungsstellen bitten, dass sie die anderen Größen die nun wegfallen würden, unter Ziff. 22 (ehemals Ziff: 33) eintragen.


    Und seit nett zu denen, die können da auch nichts für. :zwinker:
    Wenn Ihr dumm rumsabbelt, machen die noch weniger für Euch!!! :wink

  • Zitat

    Original von SDI-Driver
    bei uns hatten sie die ABT Leistungssteigerung vergessen. Hat er dann noch drunter geschrieben aber das hat 10€ gekostet obwohls im alten Schein eingetragen war. Wäre wieder mehraufwand daher die 10€



    SDI


    Hätte ich nicht akzeptiert. Das ist nicht richtig was die gemacht haben. Das dürfen die nicht!!!!!!!!! :motz

  • Zitat

    Original von Olli


    Hätte ich nicht akzeptiert. Das ist nicht richtig was die gemacht haben. Das dürfen die nicht!!!!!!!!! :motz


    eben, wenn die das bei jedem machen haben die schnell ihre paar tausend euro gewinn gemacht.


    Aber das werden sich wohl die meisten gefallen lassen :motz

  • ja was willste machen, der Wagen musste auf uns umgeschrieben werden.


    Wenn ich nochmal bei meinem 3er was eintragen muss dann muss ich ja zwangsweise auch die neuen Papiere bekommen da werd ich drauf achten und auch drauf das alles noch drin steht.


    Den Wisch vom Ummelden hab ich noch und die Rechnung wegen extra 10€ für technische Änderung


    SDI

  • Bin ja mal gespannt, wann die Chipkarten kommen. :D
    Aber das ist eine andere Geschichte. :zwinker:


    _________________________________________________________
    Noch als Info:


    Am 01.10.2005 werden neue Zulassungsdokumente eingeführt. Die Harmonisierung der Zulassungsbescheinigung soll zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes beitragen. Anlass für diese Neuerung ist die Richtlinie 1999/37/EG des Rates vom 29. April 1999 [/URL]über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge (ABl. L 138 vom 1. Juni 1999, S. 57) geändert durch die Richtlinie 2003/127/EG vom 23.12.2003, die die gemeinschaftsweite Harmonisierung der Zulassungsbescheinigungen für Kraftfahrzeuge zum Ziel hat.


    Der Bund als Verordnungsgeber hat, die o.a. Richtlinien sowie die zahlreichen davon berührten nationalen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien sowie Dienstanweisungen zum 01.10.2005 in nationales Recht umgesetzt.

  • ich hab jetzt meinen 2er abgemeldet, es gibt ja garkeine abmeldebescheinigung mehr.. so in meinem schein /brief steht nnichts bezüglich tüv/AU mal ne frage wie soll das den weitergehen? meinen tüvberichthab ich noch aber die au bescheinigung find ich nicht mehr .. soll der deswegen jetzt extra au neu machen lassen ??? oder wie?


    die kennzeichen behalt ich

  • Zitat

    Original von XdeVilX
    ich hab jetzt meinen 2er abgemeldet, es gibt ja garkeine abmeldebescheinigung mehr.. so in meinem schein /brief steht nnichts bezüglich tüv/AU mal ne frage wie soll das den weitergehen? meinen tüvberichthab ich noch aber die au bescheinigung find ich nicht mehr .. soll der deswegen jetzt extra au neu machen lassen ??? oder wie?


    die kennzeichen behalt ich


    AU Bescheinigung brauchst Du immer zum anmelden. Auch in Polizeikontrollen musst Du sie, genau wie die HU-Bescheinigung, vorweisen können.

  • Ich habe heute meine Wagen umgemeldet
    leider ist nur noch eine Rad/reifen Kombi drin 13 zoll
    Ím Alten schein und auf dem Wagen sind aber 14 Zoll muss ich die jetzt Extra eintragen lassen ????


    das sind Originale Silverston Felgen muss ich jetzt Extra da mit zum Tüv oder reicht es wenn ich denn Alten entwerteten Brief vorlege ??????


    und was ist wenn ich andere Rad/Reifen kombi drin haben will, werden die Anderen dann Ausgetragen oder werden die jetzt unter 22 eingetragen ????????

  • ich fahre freitag auch erstmal hin... hatte am wochenende das vergnügen mit der polizei aus fallingbostel... die haben sich krank gelacht über unser strassenverkehrsamt... na ma sehen was die dazu sagen...

  • wie gesagt bei mir stehen nur noch 185iger im schein, obwohl momentan 215er drauf sind. ist laut zulassungsbehörde auch korrekt so.


    den alten brief und die abnahmebestätigungen vom tüv hab ich aber noch als nachweis.


    ich zitier hier mal

    Zitat

    Also das Abfragesystem der Polizei nennt sich Zewis (funktioniert aber im Hinblick auf die Rad-Reifen-Kombi oder ähnliches) noch nicht.


    Bei einer Kontrolle würde ich der Polizei empfehlen sich auf die 1,6mm Mindestprofiltiefe zu beschränken. Alles andere ist Spekulation.


    Für die besorgten Halter: Die Polizei hat die Nachweispflicht.

  • was steht bei euch eigentlich drin ??????
    Bei mir steht nur noch 19E, nichts mehr mit Volkswagen (mexiko) oder golf, ist das normal oder habe die das nicht gepeiel das das darein muss ?????


    aber mein Golf hat jetzt ne EZ vom 16.12.1993

    3............2...........1..........


    BIS ZUM MINDESTPREIS BLEIBT'S MEINS! :-i

    Einmal editiert, zuletzt von Blauer-Eisbär ()

  • Mein Arbeitskolege hat gestern sein Winterauto angemeldet und mir dann die neuen Papiere mal gezeigt...


    Die haben ihm doch tatsächlich eine LAMBADA-SONDE eingetragen :-t :lol
    und natürlich die falsche Rad/Reifen-Kombi :tock:

    Golf II umgebaut auf 16V PL   
    Tezet-Fächer, umgebaute Auslassnocke, 50er Ansaugbrücke, K&N, D3-Kat,
    G60-Bremsanlage, Felgen: RH-Classic's 7u. 8x15 mit 195/45R15,
    el. Recaro's mit Sitzheizung, original ZV mit FFB,
    eFH mit Komfortmodul vom Corrado, 30er Victor, Servo...


    Golf ist VERKAUFT

  • So..
    Strassenverkehrsamt kann mich mal... so ne unfreundlichkeit !!!


    Habe eben mit dem Kraftfahrtbundesamt Telefoniert, nach dem mir ein schlecht gelmaunter (von meinen Steuern lebender) Beamter gesagt hat das dies alles so ist...


    So Aussage vom KBA :


    Zu den Reifen :


    Bei Serienbereifung wird nur noch eine Bereifung eingetragen. Diese muss nicht zwingend Montiert sein.


    Bei Nachträglichen Reifengrössen bleibt alles wie bisher (auch wenn die das hier nicht checken). Diese Reifengrössen werden Weiter unten reingeschrieben (wenn man fähige beamte hat). Leider hat das KBA laut deren aussage keine Weisungsbefugniss an die Zulassungsstellen, da dazwischen noch die länderverordnungen stehen.


    So Geraten wurde mir folgendes :


    Alten Brief wieder aushändigen lassen der gehört euch, und wenn die sonstwas machen das ist euer gutes recht.


    Ausserdem alle Abnahmebescheinigungen aufheben (diese sind wieder auszuhändigen DÜRFEN NICHT MEHR EINBEHALTEN WERDEN).


    Diese sollten am besten mitgeführt werden, um schwierigkeiten bei Kontrollen zu vermeiden.


    Nachzulesen sind die änderungen hier :


    http://www.stvzo.de/news/Archiv115.htm
    http://www.stvzo.de/news/Archiv118.htm


    die 38. Änderungsverordnung ist die Grundlage zur einführung der Neuen Papiere, in der 39. Änderungsverordnung stehen dazu ein paar änderungen drinne, z.b. wurde in dem Punkt zu den Reifen ein punkt entfernt.


    Dazu muss man Vergleichen :


    Artikel 2B Änderung der Fahrzeugregisterverordnung


    Absatz M.


    entfernt wurde der passus (rot):
    ...als vorschriftsmässig bescheinigten Grössenbezeichnung der Bereifung je achse, MINDESTENS JEDOCH DIE GRÖSSENBEZEICHNUNG DER REIFEN, MIT DENEN DAS FAHRZEUG TATSÄCHLICH AUSGERÜSTET IST


    Auf Neudeutsch : Die Reifengrösse muss nicht eingetragen sein, aber duch ABE Gutachten etc belegbar sein das die Tatsächlich montierten Reifen montiert werden dürfen.


    MFG SVEN

    mfg der Sven :zwinker:


    PS: WER RECHTSCHREIBFEHLER F(I)NDET DARF SIE ALS ANDENKEN BEHALTEN

    Einmal editiert, zuletzt von Svenie1978 ()

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