tjo das problem ist das das wieder jeder so macht wie er meint und darauf besteht das es so richtig ist...
fakt ist laut kba halt folgendes :
serien reifen müssen nicht eingetragen werden (nur die eine grösse die reinpast, diese muss nicht montiert sein.)
alle nachträglich abgenommenen reifen müssen unten eingetragen werden.
wo das beim amt nicht klappt soll man zusehen das man die gutachten mitführ (abnahmebescheinigungen) die dürfen die Ämter nicht mehr einbehalten, genauso wie die Briefe, diese musten auf verlangen schon immer ausgehändigt werden...
das ist eh alles humbug...
selbst die polizei fragt beim kba nach was nun phase ist...