ABE/Fahrzeugbrief was ist nun erlaubt

  • Hi Leute,
    bin gerade auf der suche für meinen Polo Winter zu finden.
    Jetzt hab ich aber immer das Problem das die Felgen die mir gefallen immer andere Radgößen benötigen als die ich im Schein habe.


    Meine Frage:
    Ich darf doch wenn ich eine ABE für die Felge habe ink. dem reifen habe, egal ob diese größe nun im schein eingetrage ist oder nicht draufmachen ohne das ich was eintragen muß oder!!?
    Ein freund von mir behauptet aber die ABE ist nur für die Felge. Und den Reifen muß ich eintragen lassen!??



    Z.B. im Schein steht 185/60 R 15 84Q


    Die Felge nun hat eine ABE wo der Polo drin steht und zwar mit
    185/55 R15 82
    und 195/50 R15 82
    und 195/55 R15 85


    Das heist doch das ich all diese Reifengößen ink Felge ohne Gutachten nur mit ABE draufmachen kann oder!???
    was bedeutet eigendlich das 84 bzw 82 85


    Gibt es eingendlich auch für Stahlfelgen ABE`s hab bis jetzt noch nichts im inter gefunden. 10000000000000 DANK

  • Hi,
    also, wenn die Felgen eine ABE haben, so kannst du diese in Verbindung mit den in der ABE angegeben Reifen fahren.
    Felgen müssen dann nicht eingetragen werden. Jedoch die Reifen schon, da sie von deiner eingetragenen Reifengröße abweichen.


    Reifen= anderes Bauteil und deshalb Eintragung


    So weit so gut...
    Änderst Du nun was an den in der ABE angegebenen Reifengröße, so muß dies ebenfalls Eingetragen werden.


    Reifen in Verbindung mit Felgen = beides muß eingetragen werden


    Hoffe das war so halbwegs verständlich.


    Die 85 ist die Tragfähigkeit der Reifen.


    Gruß
    Soto

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