Ab wann muss denn eine Vollabnahme geamcht werden, also wioe lange muss das auto dafür abgemeldet sein??
Wiederzulassung
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ich meine auch 2 Jahre..
aber da ist auch irgendwas mit 18 Monatendas was du als durchgebrochen bezeichnest, ist das evtl. durchgerostet?? wobei ich das nooch nie gesehen hab.. das das durchgerostet ist mein ich.. aber bei BJ ´88
wie ist das eigentlich wenn ein Auto angemeldet ist, aber seit 4 Jahren der Tüv abgelaufen?? auch Vollabnahme?? oder 3mal Tüv machen :-r
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Es sind 18 Monate.
Thorsten
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Zitat
Original von ElBarto
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wie ist das eigentlich wenn ein Auto angemeldet ist, aber seit 4 Jahren der Tüv abgelaufen?? auch Vollabnahme?? oder 3mal Tüv machen :-r -
Zitat
Original von tmovbm
Es sind 18 Monate.Thorsten
Da hba ich jetzt mal ne Frage zu, gibts das noch mit den verlängern auf 24 Monate, oder war das nur damals, als man 12 Monate hatte, und auf 18 verlängern konnte. Brauche die Info nämlich (am besten irgendwo schriftlich ausse §§§), weil ich wissen muss, ob ich meinen irgendwie in 2 monaten wieder zum laufen bringen muss. Weil unsere Zulassungsbehörde stellt sich da immer quer, und die meinen es sind nur 18 Monate.
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Zitat
Original von ElBarto
ich meine auch 2 Jahre..
aber da ist auch irgendwas mit 18 Monatendas was du als durchgebrochen bezeichnest, ist das evtl. durchgerostet?? wobei ich das nooch nie gesehen hab.. das das durchgerostet ist mein ich.. aber bei BJ ´88
wie ist das eigentlich wenn ein Auto angemeldet ist, aber seit 4 Jahren der Tüv abgelaufen?? auch Vollabnahme?? oder 3mal Tüv machen :-r
Also, eine Verlängerung gibt es nicht mehr!!! 18 Monate sind max.Wenn Dein TÜV so lange abgelaufen ist, müsste ich mal wissen, was genau auf der Plakette steht?
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sagen wir mal einfach 06/01
habt dir aber auch mal ne PM geschickt
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Dann muss TÜV gemacht werden von:
06/01 - 06/03
06/03 - 06/05
06/05 - 06/07 (der neue TÜV)Also 3 Mal.
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Zitat
Original von Olli
Ist wie mit den Leuchten und den SAE Nummern umschlüsseln, der eine weiß es und der andere nicht.Erlär mir das bitte mal näher? Bin ja Gott sei Dank kein TÜV- Prüfer!!
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Also wen ein auto jetzt 18 Monate abfemeldet ist muß ne vollabnahme gemacht werden, sehe ich das richtig? und wenn man es zwischendurch mal 1 tag zulässt was ist dann?
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Zitat
Original von marcothechefe
Also wen ein auto jetzt 18 Monate abfemeldet ist muß ne vollabnahme gemacht werden, sehe ich das richtig? und wenn man es zwischendurch mal 1 tag zulässt was ist dann?dann nicht, macht nen kumpel auch immer(ich dachte aber das wär alle 2 jahre, wobei sich das wieder mit den 18 Monaten widerspricht wo ich dachte das er das wegen der kennzeichen macht :-k)... aber vers. oder steuern muss man immer für nen Monat bezahlen soweit ich weis, also kannstes auch gleich solange anmelden, war jedenfalls vor 3 jahren noch so, seitdem hab ich das nicht mehr gemacht/verfolgt <-- man wird halt ruhiger
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also dann is das der motorträger, und der hat mal übelst aufgesetzt als er auf der straße gefahren is weil er einem auto ausweichenn musste das aus einer einfahrt kam und ihn übersehen hat. knack wars im arsch.
ich geh damit zu dem tüv prüfer der das damals eingetragen hat, den kenne ich auch persöhnlich und der eminte klar geht das, muss aber alles top in schuss sein. den aufbauer dieses wagens habe ich angerufen der meinte kein problem, falls iregndwas kaputt sein sollte hilft er mir gerne.
also ich geh heut mal hin und schau ob der öttinger motor anspringt. hat 160 ps ist ein 1.8 liter 16v
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Was soll der scheiß? wenn du nicht mal übern Kanaldeckel kommst, nimmt dir das niemand ab. Und das zurecht.
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naja... is halt so
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