Wo bekomm ich die Stvo?

  • Ich würde mich mal gern schlaumachen in Bezug auf Tieferlegung, Bodenfreiheit, grifflose Türen usw, dazu bräuchte ich die StvO. Wo kann man sich die downloaden, angucken, erwerben oder kann man die vielleicht kostenfrei erhalten? Also als "Buch"?


    Danke für eure Tipps!

  • Gleichen Gedanken nach unserem ICQ chat?

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  • Hab mich jetzt schon mal ein bisschen eingelesen, jedoch finde ich einen Paragraphen nicht, und zwar den zum Thema Tieferlegung bzw Bodenfreiheit, wo drinsteht wieviel ein Auto Bodenfreiheit haben muss. Kann mir da jemand helfen?

  • das ist §50 absatz 3 und die Ausnahmeregelung für fahrzeuge vor 1988 findest du in §72 halt zu §50 Absatz 3 Satz 2....macht jetzt 95€ Beratungskosten +200€ Sonntagszuschlag :D


    es gibt aber einige Polizisten, die das nich wissen 8o

  • Warum kauft Ihr Euch nicht das StVR (Straßenverkehrsrecht) als Buch im Bücherhandel? Kostet ca. 8,50€, gibts in jedem Buchhandel und beinhaltet:


    - StVG
    - StVO
    - StVZO
    - Fahrerlaubnis-VO
    - PflichtversicherungesG
    - Verkehrszeichen
    - Bußgeldkatalog

  • Zitat

    Original von Tobi 6N
    Hab mich jetzt schon mal ein bisschen eingelesen, jedoch finde ich einen Paragraphen nicht, und zwar den zum Thema Tieferlegung bzw Bodenfreiheit, wo drinsteht wieviel ein Auto Bodenfreiheit haben muss. Kann mir da jemand helfen?


    kannst du nicht finden da es keinen Paragraphen gibt, der eine Mindestbodenfreiheit vorschreibt :)

  • Genau DAS wollte ich hören! Bei uns in Amberg gibts nämlich ne "Ausnahmeregel", die mindestens 8cm Bodenfreiheit vorschreibt. Also reine Schikane, da es hier sehr viele Stadtrundenfahrer gibt und die Polizei diese gerne aus Amberg draussen hätte. Das ist ne Abmachung der Polizei und dem Tüv, ist diese Bodenfreiheit nicht gegeben, wird das Fahrzeug stillgelegt und geht zum Tüv. Das Problem ist, selbst vor Gericht (zumindest hier in Amberg) hat man keine Chance, diesen Prozess zu gewinnen, mein Kumpel hats am eigenen Leib erfahren.


    Und da ich mitm 2er die 8cm nie einhalten kann (ausser ich fahr 19") und vorallem auch net will, will ich mich da schlaumachen.

  • Zitat

    Original von Tobi 6N
    Genau DAS wollte ich hören! Bei uns in Amberg gibts nämlich ne "Ausnahmeregel", die mindestens 8cm Bodenfreiheit vorschreibt. Also reine Schikane, da es hier sehr viele Stadtrundenfahrer gibt und die Polizei diese gerne aus Amberg draussen hätte. Das ist ne Abmachung der Polizei und dem Tüv, ist diese Bodenfreiheit nicht gegeben, wird das Fahrzeug stillgelegt und geht zum Tüv. Das Problem ist, selbst vor Gericht (zumindest hier in Amberg) hat man keine Chance, diesen Prozess zu gewinnen, mein Kumpel hats am eigenen Leib erfahren.


    Und da ich mitm 2er die 8cm nie einhalten kann (ausser ich fahr 19") und vorallem auch net will, will ich mich da schlaumachen.


    Das ist quatsch. Es gibt auch für Amberg keine Ausnahmeregelung. Die StVZO geht da vor. Ansonsten würde das für alle gelten. Muss also an was anderem gelegen haben.
    Hat z.B was geschliffen, die Scheinwerfer waren zu niedrig, dass Kennzeichen, ...

  • Tobi, wenn es ein guter Kumpel von dir ist, dann besorge doch mal das mängelprotokoll, also das teil, was dir der tüff zuschickt und somit die still-legung rechtfertigt.
    und einfach mal die aufgeführten punkte hier reinschreiben. dann wird besser ersichtlich, was ihm vorgeworfen wird

  • Zitat

    Original von Tobi 6N
    Es ging drum, dass das Auto 7cm Bodenfreiheit hatte. Ist schon länger her...


    Und ich weiß dass das Quatsch ist, aber bei uns wird das so gehandhabt...


    Dann sucht man sich einen guten Anwalt und geht dagegen an.


    Mängelprotokoll wäre schön.

  • Jetzt wenn da Bamberg eine Sonderregel hat, oder geht das nicht das TÜV und Polizei des so machen?
    Wie tief seit ihr den so?
    Bodenfreiheit, ich hab 3cm!

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  • Zitat

    Mängelprotokoll hab ich leider nicht, ist schon länger her...


    ja und? willst du uns erklären, daß solche schreiben sich von selbst auslösen oder die einfach mal weggeschmissen werden?
    das sind wesentliche, berhördliche "dokumente" solche dinge hebt man doch - mit den anderen unterlagen- zusammen auf...

  • Die EInzigen Kriterien die eine Tieferlegung beschränken sind zum einen die 50 cm Spiegelkante [StVZO Abschnitt B, III. Bau- & Betriebsvorschriften § 50 Punkt (3)

    Zitat

    (3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.


    sowie die Mindesthöhe Kennzeichen. [STVZO, Abschnitt B, III. Bau- & Betreibsvorschriften, § 60, Punkt (2)

    Zitat

    ...Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern....

    ]

  • Ne Abmachung zwischen Polizei und TÜV? :lol
    Wer hat dir denn den Floh ins Ohr gesetzt?
    Angenommen diesen Quatsch gibts wirklich, dann fährst du einfach zu einem TÜV außerhalb eurer Provinz.

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