Sowie Chefmaster es sagt ist es richtig !
Wenn du ein Auto findest das leergewicht 1700Kg hat und zuläßiges Gesamtgewicht max. 1800Kg haben darf dann darfst du den Zug so fahren, ansonsten nicht !!
@Capt.Kompressor:
Wenn du mit zulässigem Gesamtgewicht des T4 + des Anhängers nicht über 3,500kg kommst und dein T4 leer mehr wiegt als dein Hänger zuläßiges Gesamtgewicht haben darf, dann schon (wurde übrigens in dem Thread hier schon mehrmals genannt).
Was der Hänger am Ende beladen wiegt ist egal (solange du nichts überschreitest), zul. Gesamtgewicht ist ausschlaggebend.
Theoretisch darfst du nen mit 1,2t zul. Gg. angebenen Anhänger nicht mal leer durch die Gegend fahren, mitm B.
Denselben Hänger (Größe, Achsen, Gewicht und alles) mit ner 750kg Zulassung darfst du aber voll beladen mit dem B fahren.
Kenn das, da wir hier 2 identische Anhänger unterschiedlichen Baujahres vom selben Hersteller nur mit anderen zulässigen Gewichten auf der Arbeit haben und das immer ein riesen rumgescheiße mit den Stifts zwecks B Only Führerschein ist !
mfg Tim