An die VW-Mitarbeiter ...

  • nein wenn das ist ist die bremse hart wie nen brett weil kein unterdruck... besitzer wurden eigentlich auch angeschrieben wenn am fahrzeug was notwendig ist zu machen... ist sicherheitsrelevant... mfg svenie

  • bei meiner freundins polo 9n war auch der unterdruckschlauch der an den bkv geht, gerissen. bei vw haben die aber normal abgerechnet! :motz
    ihre bremse kommt extrem hart. mag deshalb nie mit ihrem auto fahren.

  • Zitat

    Original von chris974
    bei meiner freundins polo 9n war auch der unterdruckschlauch der an den bkv geht, gerissen. bei vw haben die aber normal abgerechnet! :motz
    ihre bremse kommt extrem hart. mag deshalb nie mit ihrem auto fahren.


    Das kenne ich auch. Tritts das Pedal durch und nix passiert und auf ein mal packt die Bremse und Du nickst nach vorne. Echt das Letzte. :-r

  • ihre bremse kommt ja vom zeitpunkt her normal. allerdings eben total hart. wenn man's nich weiß, legt man erstma ne vollbremsung hin. :-r
    was mich nur wundert:
    1. wenn's die rückrufaktion gibt und bei ihr der beschriebene fehler vorlag, warum haben die dann das normal abkassiert?!
    2. warum ist es jetzt immer noch nich besser?


    falls die uns bewußt besch***en haben, steig ich denen aber auf kopp!!! :motz

  • das mit dem unterdruckschlauch hat nix mit dem beschriebenen problem zu tun. der schlauch wird rissig, der unterdruck geht verloren, bremse wird hart, motor läuft unrund. die fahrzeughalter werden angeschrieben bei solchen rückrufaktionen, die offiziel über das kba bekannt gegeben werden. vw gibt die fahrgestellnummer an das kba erhjält vom kba dann die adressen und vw schreibt die besitzer die zu dem zeitpunkt eingetragen sind an. wenn die besitzer der fahrzeuge nicht darauf reagieren, ist das vom fahrzeughalter grob fahrlässig, in den medien wird die rückrufaktion auch bekannt gegeben, und man kann bei vw nachfragen ob sein fahrzeug betroffen ist. abgerechnet wird das ganze dann über kulanz. ich habe heute bei einem 3 er golf eine aktion von 1999 nachgeholt weil der besitzer zwar den brief mal bekommen hat aber nicht gelesen... wenn der besitzer nicht zur umrüstung fährt handelt er grob fahrlässig und vw kann dann sagen selber schuld (ich bezweifele aber das die das machen werden, allein schon wegen ihrem ruf...)

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