Wer kann mir sagen, was ich alles erfüllen muss, um nen H-Kennzeichen zu erlangen? Wie alt muss das Fahrzeug sein, muss man zum Tüv oder wie läuft das ab?
Und was darf am Auto verändert werden?
Wer kann mir sagen, was ich alles erfüllen muss, um nen H-Kennzeichen zu erlangen? Wie alt muss das Fahrzeug sein, muss man zum Tüv oder wie läuft das ab?
Und was darf am Auto verändert werden?
Auto muss der Serie entsprechen also nichts mit sautief und so eben nur Zeitgenösisch alles das was es in dem BJ oder vorher auf dem markt gab.
Keine 195/15/50 weils keine 50er gummis gab..
Hatte mal nen spitzen link dazu muss ich mal suchen kannst da alles nachlesen.
Achso Auto muss mindestens 30 Jahre alt sein.
Rechne dir das mal aus Steuer is einheitlich 191.70 €
Versicherungen versichern unter umständen auch zu H konditionen da gibt es verschiedene staffelungen
25 Jahre is Youngtimer
30-40 is Liebhaber
alles drüber is Oldi oder so ähnlich.
Habs grad nicht zur hand .
Google doch mal danach da findest du sicher einiges zu.
hab da glaub ich noch was is ein PDF klick
Hm, es geht um meinen T2b BJ 74. Wollt ihn ziemlich zeitgenössisch aufbauen, aber evtl mit Telefon-, Fuchs- oder Hackmesserfelgen und tiefer.
Vorne kommt ja eh ne verstellbare Achse rein, und hinten hat er eh Drehstäbe.
Wenn ich ihn vorfahr und die Achse nur auf minimale Tieferlegung einstell, also ganz dezent, haut des dann hin? Und danach nen Tick tiefer...?
Ok, hat sich erledigt, Verstellachsen und andere Fahrwerke sind nicht zulässig...
Dann wirds wohl auf ne 07er-Zulassung rauslaufen.
nur original ist ein dehnbarer begriff. im prosche ist hier ein motor, der in dem nicht so war, sondern nur in einer glaub limitierten auflage und glaub in ähnlicher form. zudem ist er knüppelhart, aber hat noch genug bodenfreiheit und trotzdem sein h bekommen.
Hm, dann muss ich doch mal mit meinem Tüv-Menschen persönlich quatschen.
Danke Eddie, diesen Thread hatte ich vergebens gesucht...
Und beim 07er Kennzeichen darf man alles?
Hab black-polo`s Derby MIT Umbauten und MIT 07er Nummer gesehn.
Welche Vorteile bringt die 07er?
bei 07er muss auto nur fahrtüchtig sein kein tüv usw usf
darf aber nicht täglich bewegt werden was ein grosser nachteil ist
und mit ner 07er nummer darf man mehrer autos fahren also 1 kz für verschiedene autos
aber ich meine das keine 07er mehr ausgestellt werden musst dich da mal schlau googlen
07er gibts seit letztes Frühjahr nicht mehr.
Grüße
ZitatOriginal von Eddi_Controletti
07er gibts seit letztes Frühjahr nicht mehr.
Grüße
Das stimmt so nicht, nach meiner Info nur noch für Fahrzeuge über 30 Jahre! Odltimer (H) und rote 07er Kennzeichen sind hier jetzt "gleichgestellt"! Das 07er Kennzeichen ist für 10 Fahrzeuge ausgelegt.
Im Februar 2007 habe ich noch für meine Fahrzeuge ein 07er Kennzeichen bekommen, auch für die unter 30 jahre alten, ab 01.03.2007 gilt die 30 Jahresmarke als Bedingung für 07er Kennzeichen.
Die (07er) Fahrzeuge müssen alle Vorgaben erfüllen, die für normale Fahrzeuge gelten, alle Veränderungen müssen zuslässig sein, entweder per Gutachten gem. § 21 / § 19 StVzO, oder durch Tüv-Gutachten belegt. Wenn nicht und es passiert ein Unfall mit Personenschaden, den bewahre Gott vor der Regressforderung der Versicherer! Der wird sein lebenlang zahlen und nur noch dafür arbeiten dürfen.
MfG
Wolfgang
ZitatAlles anzeigenOriginal von GoCabOne
Auto muss der Serie entsprechen also nichts mit sautief und so eben nur Zeitgenösisch alles das was es in dem BJ oder vorher auf dem markt gab.
Keine 195/15/50 weils keine 50er gummis gab..
Achso Auto muss mindestens 30 Jahre alt sein.
25 Jahre is Youngtimer
30-40 is Liebhaber
Hi!
also: 195/50 bzw. 205/50VR15 gab´s damals schon - hatte ich 1980 auf meinem E21 drauf - kosteten allerdings ein Vermögen!
Ab 20 darf man(n) Youngtimer sagen - 07er gibbet dafür NICHT mehr!
Ab 30 ist Oldtimer "legal" - ein H-Kennzeichen gibt´s allerdings nur nach Prüfung durch einen Sachverständigen der den Orginalzustand oder eben einen mit "zeitgenössischem Veränderungen" attestiert - oder wahlweise eben 07er.
Gruß
Mathias
07 gibt es noch, aber seit diesem Frühjahr mit der neuen FZV gibts das 07er nur noch, wenn das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist. Ergo also gleich alt wie ein Oldtimer.
Für einen Oldtimer brauchst du die richtige Versicherung und ein Gutachten vom TÜV damit du den überhaupt zulassen kannst. Die Regeln was OK ist, kann man beim Prüfer erfragen, eine grobe Richtschnur gibts auch schon beim TÜV zum download. Da stehen einige Sachen drinnen.
http://www.tuev-sued.de
http://www.tuev-sued.de/auto_f…chten/1_vorab_informieren
ZitatAlles anzeigenGrundsätzliches zum Geltungsbereich der Richtlinie für Oldtimerfahrzeuge:
• Nur Fahrzeuge, die vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind,
können als Oldtimer positiv begutachtet werden und die Schlüsselnummer „98“
erhalten. Die Nachweispflicht liegt beim Fahrzeughalter. Bei der Festlegung des
Fahrzeugalters legen manche Zulassungsbehörden nicht das exakte Datum der
Erstzulassung zugrunde, sondern nehmen lediglich Bezug auf das Jahr der
Erstzulassung. Z.B. wird am 15. Januar 1999 ein VW Käfer mit einer EZ vom 28.
November 1969 anerkannt. Da die Vorgehensweise diesbezüglich unterschiedlich ist,
wird empfohlen, bereits im Vorfeld mit der zuständigen Verwaltungsbehörde im
Einzelfall Kontakt aufzunehmen.
• Gleichzeitig zur Begutachtung nach § 21c StVZO erfolgt eine Untersuchung im
Umfang einer HU nach § 29 StVZO, wenn das Fahrzeug eine gültige
Betriebserlaubnis besitzt und die letzte HU mehr als zwei Monate zurückliegt. Liegt
keine gültige Betriebserlaubnis vor, ist ein Gutachten gem. § 21 StVZO und eine
Begutachtung gem. § 21c StVZO erforderlich.
• Die Originalität (siehe „Anforderungskatalog“) muß gegeben sein. Bei einigen
Merkmalen kann im Einzelfall davon abgewichen werden (Absprache mit dem
zuständigen Oldtimer-Fachmann).
• Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung
erfolgt sein (Abmeldezeiträume unterbrechen diese Zehnjahresfrist nicht), d.h. sie
müssen mindestens 20 Jahre alt sein. Sogenannte „Hot-Rod“-Fahrzeuge werden
grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, der Umbau erfolgte vor mehr als 20
Jahren. Ausnahmen sind in den Fällen möglich, in denen im Anforderungskatalog
ausdrücklich ein anderer Sachverhalt aufgeführt wird. Die Fahrzeuge und deren
Umbauten müssen immer den Vorschriften der StVZO genügen. Z.B. sind
scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig.
• Das vorgestellte Fahrzeug muß in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. Als
Voraus-setzung dafür gilt eine bestandene HU und mindestens ein Zustand 3 aus
den ein-schlägigen Bewertungsstufen der Oldtimerliteratur.
Näheres zum Katalog:
http://www.tuev-sued.de/upload…mer-Katalog_Tuev_Sued.pdf
Wie sieht es eigentlich aus wenn das Fahrzeug bereits über eine H-Zulassung verfügt, ich aber vorhabe etwas an dem Fahrzeug zu ändern ( Tieferlegung,Felgen/Reifen)
Dann verliere ich ja meine H-Zulassung und muß den Wagen Regulär anmelden.
Das wäre dann aber wieder ein Steuernachteil.
Die dinge die ich vorhabe anzubauen gab es zu dieser Zeit noch nicht.
Könnte ich den Wagen dann auch auf ein rotes 07er Kennzeichen Zulassen?
Oder sind beim 07er auch jegliche veränderungen die nicht dem Original entsprechen untersagt?
Ja, 07er ist dann wie H zu werten....
Hi ...
beim H-kennzeichen kann man auch sachen eintragen lassen
allerdings nur in begrenztem maß und mit nem wohlwollenden tüver ...
beim 07er kannst du das auto erst anmelden und dann umbauen
wenn das auto einmal 07 hat brauchst du nicht mehr zum tüv/au und nen richtigen fahrzeugschein wo man was eintragen könnte gibts auch nicht mehr
ist halt dein eigenes risiko ... allerdings wurde ich in den 5 jahren wo ich das 07ner fahre noch nicht einmal angehalten
Grüße
Ja eintragen geht, aber nur dinge die in die Zeit des Fahrzeugs passen. (Golf 1 bj 1978 )
Mit nem 50er Rebound H&R Gewinde und 16 Zoll BBS Felgen hab ich da allerdings keine große Chancen :-a
Wenn man mit dem 07er nicht mehr zum TÜV muß wie wird dann kontrolliert ob das jeweilige Fahrzeug überhaupt noch Verkehrssicher ist?
Kann ich ein Fahrzeug das bereits über eine H-Zulassung verfügt überhaupt auf 07er anmelden?
Darf man mit dem 07er auch ins Ausland fahren?
Wie funzt das beim 07er Versicherungstechnisch und mit der Steuer?
Hi ...
das fahrzeug wird halt vor der zulassung vom tüv komplett durchgecheckt usw ... das ist das angesproche gutachten
man geht halt davon aus das der halter ein liebhaber ist und auf sein auto achtet, aber darum darf man ja mit 07ner nummer auch nicht einfach im alltag fahren
man muss immer einen grund für die fahrt haben ... grundsätzlich sind nur fahrten erlaubt die der werterhaltung des fahrzeugs dienen ...
und fahrten auf oldi veranstaltungen und treffen ... ab und an auch mal ne bewegungsfahrt
man muss außerdem ein fahrtenbuch führen das IMMER auf verlangen der polizei vorzeigbar und aktuell ist
außerdem muss man, damit man das kennzeichen überhaupt bekommt, folgendes nachweisen :
- ein alltagsauto auf seinen namen zugelassen hat
- nen abgeschlossen stellplatz für das 07ner auto hat
- man darf keine punkte haben
- man darf nicht vorbestraft sein
- ne doppelkarte von einer versichrung die 07ner versichert (ist gar nich so einfach)
ich glaube man merkt wieso man dann auch ohne tüv und au durch die lande fahren darf
ich bin mit meinen autos zusammen vllt 300km im jahr gefahren bis jetzt ... sind halt liebhaberkisten
versicherung geht nach dem leistungsstärksten auto ... bei mir sind für 2 derbys 140eu/jahr TK ohne
steuer is pauschal 190eu im jahr
Grüße
Der Besitzer des 07er Kennzeichens ist dafür verantwortlich was er macht! Die HU bzw H-Untersuchung ist nur eine einmalige Sache zur Erlangung des Kennzeichens. Bei Missbrauch, kann das StVA die Kennzeichen einziehen bzw nicht weiter verlängern. Je nach Stadt/Kreis gibt es sogar die Forderung regelmäßig zum TÜV fahren, aber soweit ich weiss, gibt es dazu keine gesetzliche Grundlage.
soweit ist die Ausführung richtig, aber
Zitat- ein alltagsauto auf seinen namen zugelassen hat
- nen abgeschlossen stellplatz für das 07ner auto hat
- ne doppelkarte von einer versichrung die 07ner versichert (ist gar nich so einfach)
das ist nur relevant für die Versicherung, nicht für die Zuteilung des Kennzeichens. Und das handhabt jede Versicherung anders.
Zitat- man darf keine punkte haben
- man darf nicht vorbestraft sein
das ist nicht richtig, es wird hauptsächlich geprüft ob mit Kennzeichen Missbrauch getrieben wurde. Klar wird es mit Sicherheit Probleme bei schwerstkriminellen geben, aber eine Jugendsünde ist hier nicht relevant.
Problematisch sehe ich nur in keinster Weise historische Umbauten die man schon als Leihe enttarnt. Dadurch das soviel Schindluder in der Vergangenheit mit den 07er Kennzeichen getrieben worden ist, haben wir ja seit 2007 das Theater das man nicht mehr so einfach ein Fahrzeug auf die rote Nummer nimmt. Früher reichte eine einfache technische Sicherheitsuntersuchung aus, die kostete 20€...
Hi ...
Zitat
ich musste beides nachweisen bzw das verkehrsamt hat anfragen gestellt ... nennt sich zuverlässigkeitsprüfung
ist schon 5 jahre her, möglich das das geändert wurde ... aber wissen tu ich das noch ganz genau weil ich am zittern war wegen den punkten
begründet wurde das mit dem häufigen missbrauch der kennzeichen ...
eine zeit sind bei mir im landkreis bestimmt 10 autos täglich mit der roten nummer rumgefahren ... jetzt bin ich einer von ganz wenigen
möglich ist auch das die kreise das jeweils anders regeln ... ist ja bei kennzeichenlängen auch so ...
Grüße
leider ja, die können sich alles mögliche Ausdenken, aber eine rechtliche Grundlage dazu haben die i.d.R. nicht. Man kann hier wirklich nur an den Verstand der Mitarbeiter im Amt appelieren. Ich hab mittlerweile meine 07 in drei Städten bzw Kreisen gehabt, von ganz einfach bis absolute Katastrophe war alles dabei.
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