Hi Leute,
ich hab da grad ein kleines Problem... Vielleicht ist ja jemand hier der Jura studiert, Anwalt ist oder so und mir etwas weiter helfen kann.
Also folgendes:
ich hab hier nen Kaufvertrag von nem Kollegen vor mir liegen. Folgende zwei Sätze stören mich allerdings in dem Vertag:
Erstens:
Nebenabreden [...] bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
jetzt meine Frage: ist diese Klausel rechtsgültig? Wenn nicht, dann könnte man ja von diesem Vertag zurücktreten, oder?
Ich bin der Meinung, dass Nebenabreden immer Vorrang haben und der Vertrag damit ungültig wird...
Zweitens:
[...]An diesen Kaufvertrag ist der Käufer 4 Wochen gebunden.[...]
Kann man nach diesen 4 Wochen dann zurücktreten?
Danke schon mal