Kaufvertrag - rechtsgültig ja oder nein?!

  • Hi Leute,


    ich hab da grad ein kleines Problem... Vielleicht ist ja jemand hier der Jura studiert, Anwalt ist oder so und mir etwas weiter helfen kann.


    Also folgendes:


    ich hab hier nen Kaufvertrag von nem Kollegen vor mir liegen. Folgende zwei Sätze stören mich allerdings in dem Vertag:


    Erstens:


    Nebenabreden [...] bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.


    jetzt meine Frage: ist diese Klausel rechtsgültig? Wenn nicht, dann könnte man ja von diesem Vertag zurücktreten, oder?


    Ich bin der Meinung, dass Nebenabreden immer Vorrang haben und der Vertrag damit ungültig wird...


    Zweitens:


    [...]An diesen Kaufvertrag ist der Käufer 4 Wochen gebunden.[...]


    Kann man nach diesen 4 Wochen dann zurücktreten?


    Danke schon mal

    o
    L_
    OL
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  • nebenabreden bedürfen der schrift form heist, das nur gültig ist was schriftlich im vertrag steht, nichts was nebenher mündlich beredet wurde, meines wissen ist das so erlaubt und rechtswirksam... gruss sven

  • wenn Nummer 1 rechtswirksam ist hat das sich ja erledigt...


    aber zu Nummer 2:


    heißt das, dass der Käufer nach 4 Wochen dann zurücktreten kann vom Vertrag?

    o
    L_
    OL
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  • Dieser Passus besagt, daß der Käufer vom Vertrag zurück treten kann, wenn innerhalb der vereinbarten 4 Wochen die Ware vom Verkäufer nicht geliefert/bereitgestellt wird. Eventuell steht noch eine Ergänzung im Vertrag oder den AGB, daß der Käufer nach den 4 Wochen noch eine Nachfrist von zB. 2 Wochen setzen muss, aber das steht dann ja dort.

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