Hallo zusammen,
wie sieht es mit der Leuchtweitenregulierung bei den Ralley Scheinwerfern aus? Hab Bj 11/90 und serie LWR. Muß ich die Scheinwerfer eintragen lassen bzw wie ist es beim TÜV mit Ralley ohne LWR?
Danke für Infos, Griuß Harry
LWR bei Rallye Scheinwerfer
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normalerweise schon da es 91er modell ist
meiner ist bj 12/89 und hatte auch lwr
ich habe die front drin, nicht eingetragen abe rbis jetzt hat keiner was gesagt ( nichtmal der tüv)wen dut tipps zum umbau de rralley´s auf lwr suchst dann frag mal "ThomasK" der hat seine front umgebaut
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meiner ist bj. 90 hatte auch org. lwr.
aber die rallye front hat ja keine, bei mir hat bis jetzt auch noch niemand was gesagt, hatte auch keine probleme beim tüv.cya
billuks -
Zitat
Original von XdeVilX
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wen dut tipps zum umbau de rralley´s auf lwr suchst dann frag mal "ThomasK" der hat seine front umgebaut...Den hab ich diesbezüglich auch schon mal angeschrieben. Hab aber nie eine Antwort bekommen!
Hat zufällig sonst noch jemand Erfahrungen mit dem Umbau der Rallye-SW auf LWR?
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Der richtigkeit wegen brauchst du eine Sondergenehmigung dass du die Rallye Front ohne LWR fahren darfst, erst dann bekommst du sie ab Bj. 90 eingetragen...
Ab er wie so oft, meinen TÜVer hat es nicht gestört und er hat mir sogar die schwarzen Scheinwerfer eingetragen...!
Nur das Xenon nicht
Von daher, einfach mal zum TÜV fahren und sein Glück versuchen!
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Zitat
Original von billuks
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muss man die rallye front echt eintragen lassen?
meine ist nicht eingetragen, hatte bisher noch nie probleme, mit den grünen.
wenn ich sie eintragen lassen muss, auf was für ner grundlage trägt der tüv sie dann ein? hab ja kein gutachten oder ähnliches?...Ich antworte einfach mal, auch wenn die Frage eigentlich an Zinno2 gestellt war!
Also ich hab meine sicherheitshalber eintragen lassen! Man weiß ja nie bei den Grünen!
Bei mir steht im Fahrzeugschein: "Mit Frontgrill und Scheinwerfer Golf Rallye, Kennz. LI./RE................." Als Kennzeichnung ist dann die Nummer eingetragen, die auf den Scheinwerfergläsern steht.
Mein Golf II ist BJ 87. Aber das hat den TÜVer eh nicht interessiert mit der LWR.
Würde die nur gerne nachrüsten, weil er mir sonst mein Bi-Xenon nicht eintragen will. -
Ichhabe die LWR von Thomas schonmal gesehen. Dazu muss die Batterie entweder höher gesetzt werden, oder ganz weg von der Stelle. Den Lufikasten muss man auch wegmachen, oder umbauen. Die lWR Motoren sitzen nämlich da unten, und die passen sonst nicht rein. Funktioniert hat das tadellos, wie original eben. Er hatte die Eigenbau LWR sogar eingetragen, hab ich ebenfalls gesehen.
Der Thomas hat leider arg wenig Zeit, wahrscheinlich hat er deshalb nicht geantwortet.
Theoretisch sind die ganzen Eintragungen ohne die Sondergenehmigung alle illegal, da die LWR Pflicht ist, ab 90 oder 91. Und die Ausnehmegenehmigung wird niemand ausstellen wollen, für ein Fahrzeug das die LWR Serie hatte.
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Zitat
Original von Harti
Theoretisch sind die ganzen Eintragungen ohne die Sondergenehmigung alle illegal, da die LWR Pflicht ist, ab 90 oder 91. Und die Ausnehmegenehmigung wird niemand ausstellen wollen, für ein Fahrzeug das die LWR Serie hatte.einerseits richtig.
nur genauso illegal ist auch die veränderung jeglicher art am scheinwerfer selbst, wenn man es genau nimmt.
ich hab meine nicht eintragen lassen und wo keine kabel für die lwr ist, ist eben nichts. soll mal einer wegen dem ankommen. schaut doch alles original aus.
viele wissen nicht mal, dass man vor 88 keine 50cm braucht, woher sollen die dann das andere wissen - sowohl grüne als auch tüvprüfer.
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Zitat
Original von vw-tuningpage
Also ich hab meine sicherheitshalber eintragen lassen! Man weiß ja nie bei den Grünen!
genau aus demselben Grund habe ich sie auch eintragen lassen!
ZitatOriginal von Harti
Theoretisch sind die ganzen Eintragungen ohne die Sondergenehmigung alle illegal, da die LWR Pflicht ist, ab 90 oder 91. Und die Ausnehmegenehmigung wird niemand ausstellen wollen, für ein Fahrzeug das die LWR Serie hatte.dann frag mal Huni, der hat eine bei seinem Jetta
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Zitat
Original von vw-tuningpage
Bei mir steht im Fahrzeugschein: "Mit Frontgrill und Scheinwerfer Golf Rallye, Kennz. LI./RE................." Als Kennzeichnung ist dann die Nummer eingetragen, die auf den Scheinwerfergläsern steht.
Mein Golf II ist BJ 87. Aber das hat den TÜVer eh nicht interessiert mit der LWR.
Würde die nur gerne nachrüsten, weil er mir sonst mein Bi-Xenon nicht eintragen will.das verstehe ich jetzt nicht ganz, die würdest dein xenon eingetragen bekommen wenn du ne manuelle lwr. hast?
denke doch eher nicht? oder willst du auf autom. lwr. umbauen? wenn du das vor hast wäre es nett wenn du mal bekannt geben würdest wie du das anstellen willst, würde mich dann nämlich auch interessieren, da ich auch xenon verbaut habe.
von was für einem auto hast du vor die scheinwerferreinigungs anlage zu verbauen?cya
billuks -
Zitat
Original von billuks
das verstehe ich jetzt nicht ganz, die würdest dein xenon eingetragen bekommen wenn du ne manuelle lwr. hast?
denke doch eher nicht? oder willst du auf autom. lwr. umbauen? wenn du das vor hast wäre es nett wenn du mal bekannt geben würdest wie du das anstellen willst, würde mich dann nämlich auch interessieren, da ich auch xenon verbaut habe.
von was für einem auto hast du vor die scheinwerferreinigungs anlage zu verbauen?cya
billuksXenon bekommst Du normalerweise nur mit autom. LWR eingetragen. Wenn dann würde ich das ganze auch auf autom. LWR umrüsten. Hab das ganze noch nicht bis ins Detail ausgearbeitet, aber das schwierigste bei den Rallye-SW ist in meinen Augen die integration der LWR. Sensoren für die Hinterachse kann man ja u.a. von Hella oder Badcar kaufen. Die Scheinwerferreinigungsanlage hatte ich zuletzt vom BMW drin. Die sah recht dezent aus. Nach der Neulackierung hab ich die aber vorerst aus optischen Gründen weggelassen.
Mir ist erstmal wichtiger, dass mein Golf fertig wird und wieder fährt und danach wollte ich mir dann mal richtig Gedanken über die Eintragung vom Bi-Xenon machen. Aber schlau machen kann man sich ja trotzdem schon mal im Vorwege...Hier noch mal ein Foto von der SRA:
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schon klar, aber so wie ich das sehe, ist bei den Rallye-Scheinwerfern eine legale Eintragung aufgrund der Tatsache, daß die Scheinwerfer nicht für Xenon zugelassen sind schlicht und einfach nicht möglich. Deswegen hab ich den Link gepostet.
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Hi ihr könnt die rallye auch nach 90 bis ende einbauen sie sollte aber eingetragen werden da der rallye nicht umbedingt ein golf 2 ist genauso die jetta.
alle modelle nach 91 mit LWR brauchen eine genemigung der zulasungs stelle ( ausnahmegenemigung) die ist da rum mach bar da der 2er ja schon seit 84 gebaut würd .nur so zur infoPS.zum xenon Halte ich mich Raus
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Zitat
Original von Huni
Hi ihr könnt die rallye auch nach 90 bis ende einbauen sie sollte aber eingetragen werden da der rallye nicht umbedingt ein golf 2 ist genauso die jetta.hast du da mal nen §en zu?
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Zitat
Original von Max
schon klar, aber so wie ich das sehe, ist bei den Rallye-Scheinwerfern eine legale Eintragung aufgrund der Tatsache, daß die Scheinwerfer nicht für Xenon zugelassen sind schlicht und einfach nicht möglich. Deswegen hab ich den Link gepostet.Nicht möglich ist nicht ganz richtig! Ein Kumpel von mir fährt in seinem Golf III Klarglasscheinwerfer mit Xenon. Er hat auch eine automatische LWR und eine SRA verbaut und das ganze vom Tüv per Einzelabnahme eintragen lassen. Ganz legal und offiziell!
Ich z.B. habe bei meinen Scheinwerfern nicht einfach nur von hinten ein Loch reingesägt und die Brenner durchgeschoben, sondern habe die kompl. Linsentechnik (inkl. Reflektor und allem was dazugehört) eines Passat W8 verbaut. Die Ausleuchtung ist deutlich besser als vorher und trotzdem blendet da garantiert nichts! Der Rallye-SW hat wie der W8 vor der Linse eine klare Scheibe, so dass auch dort das Licht nicht groß anders gestreut wird. Ausserdem habe ich mir eine Schaltung gebaut, die sicherstellt, dass bei ausgeschaltetem Ablendlicht das Fernlicht/die Lichthupe weiterhin über die original Scheinwerfer funktioniert. Bei eingeschaltetem Ablendlicht wird die Lichthupe/das Fernlicht dann nur über die Bi-Xenontechnik gesteuert. Mein Tüv-Prüfer hat sich das ganze auch schon angeguckt und war eigentlich ganz begeistert. Allerdings würde er das ganze nur eintragen, wenn auch eine autom. LWR verbaut ist. Die SRA hatte ich damals ja auch schon verbaut.
Mir geht es eigentlich nicht darum, dass ich das "tolle blaue Licht" habe, sondern um die deutlich verbesserte Fahrbahnausleuchtung und die dadurch steigende Sicherheit. Von wilden Basteleien, wie es in dem Beitrag von Eddie beschrieben wurde halte ich allerdings nichts! Sowas trägt natürlich nicht zur Verkehrssicherheit bei! -
bei mir schaut es genau so aus, habe die komplette linseneinheit vom phaeton verbaut, licht austritt ist optimal würde ich sagen, keine blendung oder ähnliches.
fahre jetzt schon seit ca. einem halben jahr so rum, bisher hat sich bei mir noch keiner beschwert, keine entgegenkommenden autos mit lichthupe oder so, wegen der blendung.
war auch schon in einer polizei kontrolle, nicht mal die haben was wegen meinen licht gesagt.
denke daher auch das eine legale eintragung mit autom. lwr. uns scheinwerferreinigungsanlage möglich ist.wenn jemand schon mal mit dem org. licht der rallye front gefahren ist, weiß er warum so viele auf xenon umbauen, denn das org. ist so schlecht.
mir geht es ebenfalls nicht um dem "super" blauen effekt sondern einfach um die besser ausleuchtung der strasse.cya
billuks -
Bevor das Thema Xenon (wie und was verbaut, TÜV - ja/nein usw.) hier überhand im Thread nimmt sollen wir back to Topic gehen.
Es geht um die LWR beim Rallye Scheinwerfer.
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