Probleme beim eintragen...?!

  • hallo!


    also da ich letztes jahr schon meine sachen nicht eingetragen bekommen hab, wollt ich nun mal fragen, wie die genauen richtlinien sind fürs eintragen (bezüglich tiefe, radkästen usw)...


    und zwar.. mein auto istn 91er golf cabrio...
    habe h&r gewinde drin, 8 + 9x 14 th-line mit 195/45 und 215/40 drauf, und ein jamex gold holzlenkrad mit momo nabe..
    das alles ist nicht eingetragen!


    da ich letztes jahr beim tüv schon gar nichts eingetargen bekommen hab (damals noch mit 13" ats), wollt ich dieses jahr auf nummer sicher gehen... weiss jemand die genauen richtlinien?


    habe nun vorne 47-48cm scheinwerferkante (die ist beim cabrio schon original bei 51cm (!), und ansonsten ist ja alles mit gutachten usw.. radläufe sind gebördelt + das plastik rausgeschnitten.. schleifen tut nix im radhaus bei vollast...


    ist das so noch ohne probleme legal eintragbar?


    habe hier auch noch einige pics als vergleich... hab ihn jetzt nochmal hochgeschraubt...



  • sonderlich "schlimm" siehts nicht aus, wegen der eintragung, nur wenn dein cabrio nach baujahr 88 ist, greifen halt die 50 cm lichtaustrittskante, da ist es egal wie viel der serie hat.


    jeder tüver legt es aber wieder anderst aus, weil manche mal drüber nachdenken, auch wenns nicht dem gesetz entsprciht.


    somit wie so häufig, geh zu nem anderen tüver und gleich zu nem tuningschuppen.

  • hast du denn keine Kontakte?
    Jeder hat doch irgendeinen Stamm-Tüv, bzw lern mit der Zeit leute kennen, die was können.
    Da bin ich echt froh, dass ich diese Probleme nicht mehr habe.
    Sieht doch echt noch harmlos aus bei dir, das sollte doch möglich sein.
    Es gibt doch bestimmt ein paar größere Tuner in deinem Umkreis, da würde ich es mal versuchen....die machen das schon... nimm aber etwas mehr geld mit :zwinker:

  • Zitat

    Original von Caddy14d
    Hi,


    Fahr mal zum in TÜV Bühl bei Baden Baden zum Herr Fickinger.
    Der ist da ziemlich kulant.


    TÜV Bühl
    Tel 07223 / 22719


    Stimmt nicht.Gab Streß wegen irgendetwas.Seitdem meidet er besondere Fälle.Leider :-r






    Member of LOW PROLETOS

  • danke schonmal..


    habt ihr (speziell aus der KA-region) evtl n tip, wo es "kulante" eintragungen gemacht werden? bei nem tuner oder so?


    hab letztens in jöhlingen auf nem plakat gesehen. irgendne tuning-firma und dabei "eintragungen aller art", meine der name war irgendwas mit "extrem... tuning" oder sowas... weiss da jemand was?

  • Zitat

    Original von Cab-Cruisa
    danke schonmal..


    habt ihr (speziell aus der KA-region) evtl n tip, wo es "kulante" eintragungen gemacht werden? bei nem tuner oder so?


    hab letztens in jöhlingen auf nem plakat gesehen. irgendne tuning-firma und dabei "eintragungen aller art", meine der name war irgendwas mit "extrem... tuning" oder sowas... weiss da jemand was?


    CarLIne ist eine Adresse.
    Was ist mit Euerm Tüv in PF ? Hab schon so einiges gehört,das da auch viel geht.
    TÜV Karlsruhe der Hr.Mohr.Hängt aber von seiner Laune ab.
    Frag mal den Fickinger in Bühl,ob was geht.Vielleicht hat es sich beruhigt.



    Member of LOW PROLETOS

  • Servus ;)
    Ich habe da mal ne kleine frage.


    Und zwar wie ist es den bei den ganzen TÜV stellen.


    wenn ich jetzt einige sachen eintragen lassen will.


    Fahrwerk
    auspuffanlage
    Offenenlufi
    usw.


    Wie berrechnen die das?
    Berchnen sie jedes eingetragene teil.
    oder berechnen die 2 nur oder 3 sachen und den rest schreiben sie so rein?


    oder ist es von tüv stelle zu tüv stelle anderst?


    vielleicht kann mir das ja einer erklären.


    mfg

  • Tüv Tip hab ich keinen, fahre seit einem Jahr 07.


    Hab so delikate Sachen immer bei SLS machen lassen. Damals waren die Preise auch noch akzeptabel.


    Was ist eigentich an einem Golf 1 cabrio alteren Bj anders das da die Scheinwerferhöhe keine Rolle spielt.


    Mann mann die spinnen die Römer....äh Tüvler.

  • die scheinwerfermindesthöhe von 50cm, gilt erst ab dem bj90 ode 91.
    weiß ich jetzt net 100%ig.
    aber für alle fahrzeuge vor diesem baujahr gilt dieses gesetzt nicht.
    da kann man jetzt auch denken was man will.


    cya
    billuks


  • Fast :zwinker:
    Bis Ende 88 gilt dieses Maß nicht, alles was danach ist muss die 50cm einhalten. Mein Prüfer hat das aber beim letzten TÜV nicht interessiert :-z
    Und das Auto war BJ 95 :-r

  • Hi,


    also ich sehe kein Problem an Deinem Cabrio. Wenn HH für Dich nicht zu weit weg wäre, ... =)



    Zum 1.000.000 Mal Thema Scheinwerferhöhe:


    §50 Abs. 3 Satz 2 der StVZO (Anbauhöhe der Scheinwerfer)
    tritt in Kraft am 1. Januar 1988 !!!!!!!


    Also, gilt für alle mit EZ ab 1.01.1988 !!!


    Nix ende 88 oder später.

  • Hallo,


    komme aus dem Raum Wolfsburg,


    habe viele Sachen die Problemlos eingetragen werden könnten und ein mal halt nur eine Felge ...
    Besitzte für die Felgen nur ein Festrigkeitsgutachten!


    BBS Le Mans 112 8,5 x 17 ET 20 Felgen ... LK 5x100 ...


    Kennt jemand eine Firma / TÜV, die mir die Felgen eintragen würde / könnte, nur mit Festigkeitsgutachten und es bei der Radabdeckung nicht zu 1000000000000000000 % nimmt, meiner Meinung nach ist meine Radlauffläche abgedeckt, in der MItte des Kotflügels, nur die Felge steht eben etwas raus, aber nur minimal ...


    Suche da einen kullanten Prüfer ...

  • Hi Jonnyde,


    meiner Meinung nach völlig problemlos einzutragen! Ist doch alles Sauber im Radkasten. Würde, falls da ein Prüfer streikt, ab zum nächsten gehen.

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