Chromfelgen un der TÜV

  • GAS ist halt ein dehnbarer Begriff mit schlechten Erfahrungen.
    Legal m.TÜV geht schon,wenn man die Beziehungen hat,aber Eintragung ist nicht gkeich Eintragung.
    Wenn GAS,dann nur selber zusammenstellen und Schläuche & Fittings Finger weg,dann bist vielleicht zufrieden. :wink





    Member of LOW PROLETOS

  • Also ich habe gestern meine Alba Chromfelgen eingetragen
    bekommen(anhand der eingestanzten Traglast,die zugegebenermaßen
    bei einer einzelnen Felge fast so hoch ist wie mein Auto insgesamt
    wiegt und ich habe keine Zuladung).
    Man sieht also das es geht!!!!

  • Geht doch,wie schon vorher erwähnt mit der eingegossenen Traglast. :wink


    Die Amis fahren normalerweise die Felgen auf Autos,wo das 2 und mehrfache von unseren wiegen.Also muß es doch gehn.


    Liegt nur am TÜV :motz


    @ Rico Strasser


    Da bin ich mal gespannt auf Deine Felgen.See you :zwinker:


    Member of LOW PROLETOS

  • Zitat

    Original von HolyDream
    Ist das denn überhaupt eine legale Eintragung ohne Festigkeitsgutachten?


    Der Festigkeitsnachweis ist doch in die Felge miteingegossen !
    Es wird viel zu viel Trara in Deutschland gemacht.Schau mal ins Ausland rüber,da geht zum Teil mehr(Frankreich),aber auch leider weniger (Österreich).
    Theoretisch ist jede Eintragung illegal.Kann jederzeit wieder ausgetragen werden. :wink




    Member of LOW PROLETOS

  • naja, ob der nachweis an der felge beweisbar ist, ist ja das problem.
    Was passiert denn, wenn mal ne Felge einfach so bricht...
    Hab ich dann schuld, der TÜV prüfer, der verkäufer, der hersteller?

  • Zitat

    Original von HolyDream
    naja, ob der nachweis an der felge beweisbar ist, ist ja das problem.
    Was passiert denn, wenn mal ne Felge einfach so bricht...
    Hab ich dann schuld, der TÜV prüfer, der verkäufer, der hersteller?


    Die eingegossenen Daten kann man nicht nachträglich eingiessen.
    Wenn Dir die Felge bricht,wirst wahrscheinlich Du,den Beweis nachbringen müssen,das Du nicht der Verschuldete warst.
    Der Händler wird dies schriftlich in der Rg.festhalten denke ich.
    Tüv Prüfer ist auch so ein Ding.
    Hersteller ist normalerweise verantwortlich.Der läßt aber meistens welche prüfen auf Festigkeit.Also auch schlechte Karten.
    Mußt dann in einem Materiel Prüflaboratorium überprüfen lassen,weshalb was passieren konnte.Und zwar zuerst auf Deine Kosten.





    Member of LOW PROLETOS

  • naja, der Hersteller wird kein Festigkeitsgutachten haben denke ich mal
    sonst könnte man die Felgen ja normal Eintragen lassen.
    Der Händler kann aj auch nicht belangt werden, weil e rja auch keine Festigkeit garantiert.
    Eigentlich ist dann doch der TÜV-Prüfer verantwortlich, weil er den Felgen den Segen gibt?

  • Zitat

    Original von HolyDream
    naja, der Hersteller wird kein Festigkeitsgutachten haben denke ich mal
    sonst könnte man die Felgen ja normal Eintragen lassen.
    Der Händler kann aj auch nicht belangt werden, weil e rja auch keine Festigkeit garantiert.
    Eigentlich ist dann doch der TÜV-Prüfer verantwortlich, weil er den Felgen den Segen gibt?


    Auch bei den Chrom Felgen gibt es Festigkeitsgutachten.Bloß geben sie die Hersteller nicht raus.
    Der TÜV wird seinen Kopf nicht hinhalten.Habe schon Sachen erlebt.




    Member of LOW PROLETOS

  • wie schaut das mit der Produkthaftung aus?
    bei ebay gibt es ja auch Chromfelgen, haftet dann der verkäufer?
    Oder reicht der satz im rahmen der stvzo nicht zugelassen aus?


    Zum Thema Festigkeit: Amerikanische Gutachten werden hier doch überhaupt nicht anerkannt?

  • Zitat

    Original von HolyDream
    wie schaut das mit der Produkthaftung aus?
    bei ebay gibt es ja auch Chromfelgen, haftet dann der verkäufer?
    Oder reicht der satz im rahmen der stvzo nicht zugelassen aus?


    Zum Thema Festigkeit: Amerikanische Gutachten werden hier doch überhaupt nicht anerkannt?


    Die Amis geben Ihre Gutachten nicht raus.
    Produkthaftung ? Der Satz mit STVZO nicht Zugelassen bzw.Sonderabnahme im Haus reicht aus würde ich sagen.
    Theoretisch ist alles auslegungssache beim TÜV.Die können Dir ja Eintragungen auch wieder Austragen.Obwohl es Gutachten gibt.




    Member of LOW PROLETOS

  • Zitat

    Original von HolyDream
    händler haftet nicht tüv nicht importeur auch nicht, also am ende ist man selber schuld :(


    Kann passieren.Heutzutage hat man im Straßenverkehr auch schon Mitschuld :wink
    Oder klär es mit dem Händler vorher ab.


    Member of LOW PROLETOS

  • der Händler schreibt ja nur für showzwecke und dürfen nicht gefahren werden.
    Kann ja sein, dass die Felgen aus china oder so kommen ohne gutachten etc.
    Kann sich der Verkäufer dann einfach rausreden, darf er die Felgen überhaupt in den Verkehr bringen?


    Ich meine der Importeur haftet ja "Produkthaftung" da er die Felgen aus China/USA holt.
    Gelten die Gutachten von dort überhaupt falls was passiert?

  • Zitat

    Original von HolyDream
    der Händler schreibt ja nur für showzwecke und dürfen nicht gefahren werden.
    Kann ja sein, dass die Felgen aus china oder so kommen ohne gutachten etc.
    Kann sich der Verkäufer dann einfach rausreden, darf er die Felgen überhaupt in den Verkehr bringen?


    Ich meine der Importeur haftet ja "Produkthaftung" da er die Felgen aus China/USA holt.
    Gelten die Gutachten von dort überhaupt falls was passiert?


    Der Händler darf sie in Umlauf bringen.Er weißt drauf hin,das sie in der STVZO nicht zugelassen sind.
    Ob man trotz Gutachten an der Hersteller zur Haftung dran kommt ist eine andere Frage.Am besten erkundigst Dich bei einem Anwalt.




    Member of LOW PROLETOS

  • ja gut MIT Gutachten wird schon nix passieren, aber ohne...
    Man muss bestimmt unterschreiben, dass man die Felgen nur zu Showzwecken einbaut und damit nicht fährt.
    Also muss der TÜV da doch eine Schuld kriegen, wenn er das einträgt.

  • Zitat

    Original von HolyDream
    ja gut MIT Gutachten wird schon nix passieren, aber ohne...
    Man muss bestimmt unterschreiben, dass man die Felgen nur zu Showzwecken einbaut und damit nicht fährt.
    Also muss der TÜV da doch eine Schuld kriegen, wenn er das einträgt.


    http://www.pagenstecher.de/top…Felgen-Brauche-Hilfe.html


    Lese das mal durch.Hilft Dir das weiter.
    Ich kriege welche eingetragen und wenn was passiert,haste Pech gehabt.
    Glaube nicht,das den TÜV Prüfer haftbar machen kannst.




    Member of LOW PROLETOS

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