ZitatOriginal von leinad78
ohne eine von aussen zugängliche und SICHTBARE entriegelung gibts keinen legalen eintrag darauf. eingetragen hin oder her, is dann genauso wie xenon im ner rallyefront.
Das sehe ich anders. Wo steht denn das ich eine Notöffnung haben muss?
ZitatOriginal von leinad78
@ olli
heckwischer entfernen muss nicht eingetragen werden, kennzeichenmulde in stoßstange muss nicht eingetragen werden. sind alles bauliche änderungen.
von daher frag ich mich dann doch wofür ich sowas bei firmen eintragen lassen muss wenn der tüv sein ok dazu gibt. ne begutachten kann aber trotzdem nicht schaden.
Deswegen hatte ich auch geschrieben: Technische Veränderung der Öffnung ... Und dabei handelt es sich um ein Sicherheitsrelevantes Teil. Aber jeder Prüfer legt alles anders aus.
Edit:
ZitatOriginal von Haffy
Ich hab´s jedenfalls 1999 ganz legal eingetragen bekommen.
An welchem Auto denn? Polo oder 3er Golf? Deswegen hatte ich ja auch geschrieben, ab EZ und bis.