geclean Türen

  • Zitat

    Original von leinad78
    ohne eine von aussen zugängliche und SICHTBARE entriegelung gibts keinen legalen eintrag darauf. eingetragen hin oder her, is dann genauso wie xenon im ner rallyefront.


    Das sehe ich anders. Wo steht denn das ich eine Notöffnung haben muss?


    Zitat

    Original von leinad78
    @ olli
    heckwischer entfernen muss nicht eingetragen werden, kennzeichenmulde in stoßstange muss nicht eingetragen werden. sind alles bauliche änderungen.


    von daher frag ich mich dann doch wofür ich sowas bei firmen eintragen lassen muss wenn der tüv sein ok dazu gibt. ne begutachten kann aber trotzdem nicht schaden.


    Deswegen hatte ich auch geschrieben: Technische Veränderung der Öffnung ... :zwinker: Und dabei handelt es sich um ein Sicherheitsrelevantes Teil. Aber jeder Prüfer legt alles anders aus.



    Edit:


    Zitat

    Original von Haffy
    Ich hab´s jedenfalls 1999 ganz legal eingetragen bekommen.


    An welchem Auto denn? Polo oder 3er Golf? Deswegen hatte ich ja auch geschrieben, ab EZ und bis. :zwinker:

  • also ich hab meine türen ganz normal bei mir beim tüv eingetragen bekommen. hab mir übern türgummi was gebaut damit ich das aufmachen kann. war gar kein thema


    hat am anfang gesagt das geht nicht, hab dann kurz mit ihm geredet und ihm erklärt, wie die türen aufzumachen sind und er war beruhigt!


    aber mein kumpel ist bei der polizei, die haben nur gemeint das auto muß von außen mechanisch zu öffnen sein, da bei nem unfall und stromausfall sonst keiner mehr ins auto kommt!



    mfg

    POLO 6N2 1,8T 225PS+X


    Brembo 4Kolben Bremsanlage 323x28,Golf IV Recaros,TT Amaturenbrett,TT Tankdeckel,Auspuffanlage TT,Prototypen Xenon,8x17 mit 215-35/17,Clean!


    soviel TT wie nur geht :D

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