um das Thema noch mal kurz anzusprechen :
Ich habe von HEUTE eine Bescheinigung der Dekra ( weil im osten gemacht, da die Rechte wie der TÜV hier in Norddeutschland) das es nicht eingetragen werden muss .
Original Text der Dekra :
Die Äußeren Türöffner wurden entfernt und die Mulde geschlossen. Die Verriegelung bleibt unverändert erhalten.
Eine Begutachtung nach §21 gem. §19.2 StVZO ist nicht erforderlich.