geclean Türen

  • um das Thema noch mal kurz anzusprechen :


    Ich habe von HEUTE eine Bescheinigung der Dekra ( weil im osten gemacht, da die Rechte wie der TÜV hier in Norddeutschland) das es nicht eingetragen werden muss .
    Original Text der Dekra :


    Die Äußeren Türöffner wurden entfernt und die Mulde geschlossen. Die Verriegelung bleibt unverändert erhalten.
    Eine Begutachtung nach §21 gem. §19.2 StVZO ist nicht erforderlich.

  • ma so ne frage nebenbei...
    wieviel würde es eigentlich kosten... nen 3er golf 3türer zu cleanen?
    sprich heck, und die 2 türen...


    sprich das ich auch keine griffe mehr hab + lackierung... so ca.


    vielen dank


    ps.
    hm kumpel von mir der tuner is usw... hat mir heut nen 3er golf gezeigt... totales türcleaning... un türen bekommste auf indem du nen roten kleinen knopf unterm fahrer-außenspiegel drückst. echt nett gemacht

  • heißt es dann, wenn man ne mechanische entriegelung beibehält, das man die cleanen türen nicht eintragen muss..??


    hab meine türen auch gecleant und die entriegelung mit einem plätchien übern türgummi realisiert..

  • wie sieht das mit dem eintragen aus wenn ich vorne audi habe und hinten clean? müssen die audigriffe eingetragen werden? trägt er mir die hinten ein und streicht die sitzplätze? hab vorne klappbarer sitze können so die sitzplätze hinte erhalten bleibe? wär gut wenn jemand das schon eigetragen hat und mir mal ne kopie senden könnte!?

  • Zitat

    Original von mr.gti
    um das Thema noch mal kurz anzusprechen :


    Ich habe von HEUTE eine Bescheinigung der Dekra ( weil im osten gemacht, da die Rechte wie der TÜV hier in Norddeutschland) das es nicht eingetragen werden muss .
    Original Text der Dekra :


    Die Äußeren Türöffner wurden entfernt und die Mulde geschlossen. Die Verriegelung bleibt unverändert erhalten.
    Eine Begutachtung nach §21 gem. §19.2 StVZO ist nicht erforderlich.


    kannst du den schrieb scannen?

  • eine von außen zugänglich eentriegelung muss vorhanden sein. ansonsten ist die eintragung, wenns überhaupt jemand einträgt, nichtig.


    p.s.


    Zitat

    mit einer dauerhaft stabilen, alternativen öffnungsmethode muss das ganze NICHT eingetragen werden.


    aussage laut strengstem tüv-prüfer tüv rheinland bonn :)

  • richtig..


    und in Ösiland sind die sogar noch schlimmer drauf.. da musst man ein Sicherheitssystem einbauen das die Türen nicht weiter als 10cm auf springen.. :tock: :tock:

  • Zitat

    Original von leinad78
    eine von außen zugängliche entriegelung muss vorhanden sein. ansonsten ist die eintragung, wenns überhaupt jemand einträgt, nichtig.


    Das stimmt nicht ganz, dass hängt vom Baujahr ab. Ob nach EU oder D zugelassene ABE fürs Fahrzeug.



    Zitat

    mit einer dauerhaft stabilen, alternativen öffnungsmethode muss das ganze NICHT eingetragen werden.


    aussage laut strengstem tüv-prüfer tüv rheinland bonn :)
    Das ist so nicht richtig, da Du eine Technische Veränderung der Öffnung vornimmst und das muss nach §21 abgenommen werden. Audigriffe müssen normalerweise auch abgenommen werden, um den richtigen Einbau und Öffnung sicher zustellen. Aber die meißten Prüfer machen es nicht, oder sagen braucht man nicht.



    Edit:

    Zitat

    Original von Supremeparts
    richtig..


    und in Ösiland sind die sogar noch schlimmer drauf.. da musst man ein Sicherheitssystem einbauen das die Türen nicht weiter als 10cm auf springen..


    Das ist auch richtig so. Wir tragen es nur mit 2 Stufiger Öffnung ein. Das bedeutet, dass die Tür vor dem kompletten Öffnen nochmal einrasten muss. Ist ja ganz einfach einzustellen.
    Jetzt stell Dir mal vor Du sitzt in einem Cafe. Die FB in der Hosentasche. Plötzlich kommst Du mit Deinem Bein oder Hintern auf den Knopf und die Tür öffnet sich. Eine Person ist mit dem Fahrrad auf der Straße unterwegs da kein Fahrradweg vorhanden und knallt gegen Deine Tür die gerade aufgegangen ist. Wer soll dann haften? Oder stell Dir vor Sie fällt um und wird von einem LKW angefahren. Was dann wenn sie tot ist oder im Rollstuhl sitzt??? Na also.


    Ist zwar alles heftig ausgedrückt, kann aber jederzeit passieren.


    Ich bin schon ganz froh das es die StVZO, etc. gibt, denn wenn ich manche Umbauten sehe. :-r :motz :-a

  • Zitat

    Original von Supremeparts
    was muss man denn bei dir oben vornehmen und die Türen eingetragen zu bekommen?? hast nen Wisch wo zb was drin steht darüber??


    Es handelt sich um eine ganz einfache §21 Abnahmen, in der die Türgriffe entfernt oder ersetzt werden. Eine Notentriegelung sollte aber immer vorhanden sein, alleine schon aus eigener Sicht des Kunden.


    Denn wenn ich mal im Graben mit der Kiste liege, dann will ich auch, dass der vorbeikommende Fahradfahrer mich da raus holen kann, bis die Feuerwehr kommt. Langt ja wenn ich Ohnmächtig bin und die Tür noch zu öffnen wäre. Wenn dann keine Griffe da sind, bzw. keine Notöffnung und das Auto brennt??? 8o :-r


    Ganz einfach. =)

  • ja das ist mir schon klar, aber jeder TüV trägt was anderes ein und jeder TÜV sagt vor was man machen muss um sie legal eingetragen zu bekommen..


    Sprich Auflagen...


    Scheinkopien wären hier mal Interessant zu diesem Thema!!

  • Zitat

    Original von Olli
    Denn wenn ich mal im Graben mit der Kiste liege, dann will ich auch, dass der vorbeikommende Fahradfahrer mich da raus holen kann, bis die Feuerwehr kommt. Langt ja wenn ich Ohnmächtig bin und die Tür noch zu öffnen wäre. Wenn dann keine Griffe da sind, bzw. keine Notöffnung und das Auto brennt??? 8o :-r


    Das ist die Aussage die mich immer beschäftigt. Denkst nen "Laie" der nen Auto im Graben sieht weiß wo der seine "Notentriegelung" hat, bzw. daß es sowas gibt, bei der ganzen Streß usw. was er in dem Moment hat?

  • Z.B.:


    Bis EZ: 1998
    M. ELEKTR. TUEROEFFNUNG DA TUERGRIFFE BEIDSEITIG ENTFERNT, NUR IN VERB. M. 2-STUFIGER OEFFNUNG*



    Ab EZ: 1998
    M. ELEKTR. TUEROEFFNUNG DURCH FB (E-PRUEFZEICHEN) DA TUERGRIFFE BEIDSEITIG ENTFERNT, NUR IN VERB. MIT NOTÖFFNUNG DURCH BAUTENZUG UND 2-STUFIGER OEFFNUNG*



    EDIT @ Haffy: Das mag schon sein, nur wenn ein roter Druckknopf zwischen der Dichtung und der Scheibe klebt, dann ist die Warscheinlichkeit doch sehr hoch, dass da einer drauf drückt. ;)

  • also das ist der Text der dann im Brief steht richtig??


    Also wäre bei Golf 2 immer das erste dann relevant und was verstehen die dan n unter einer 2 stufigen Öffnung??

  • Zitat

    Original von Supremeparts
    also das ist der Text der dann im Brief steht richtig??


    Also wäre bei Golf 2 immer das erste dann relevant und was verstehen die dan n unter einer 2 stufigen Öffnung??


    Ja.


    Wenn die Tür im Schloss noch mal einhakt, sprich nicht gleich öffnet.

  • also quasi mit dem Zugmotor nur einhakt im Schloss und dann mit Funktion 2 der FBB dieses öffnet, richtig??


    aber wie ist das dann mit der Notsache?? wegen Unfall etc??

  • Zitat

    Original von Olli
    EDIT @ Haffy: Das mag schon sein, nur wenn ein roter Druckknopf zwischen der Dichtung und der Scheibe klebt, dann ist die Warscheinlichkeit doch sehr hoch, dass da einer drauf drückt. ;)


    Auslegungssache!


    Ich denke wenn die Dämmerung demenstsprechend ist fällt so ein "roter" Druckknopf nicht auf.


    Ich hab´s jedenfalls 1999 ganz legal eingetragen bekommen.

  • ohne eine von aussen zugängliche und SICHTBARE entriegelung gibts keinen legalen eintrag darauf. eingetragen hin oder her, is dann genauso wie xenon im ner rallyefront.


    @ olli
    heckwischer entfernen muss nicht eingetragen werden, kennzeichenmulde in stoßstange muss nicht eingetragen werden. sind alles bauliche änderungen.


    von daher frag ich mich dann doch wofür ich sowas bei firmen eintragen lassen muss wenn der tüv sein ok dazu gibt. ne begutachten kann aber trotzdem nicht schaden.

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