Post von der Polizei wegen Ebay

  • Mahlzeit



    Ich hab nur ne kleine Frage, hab gerade post von der Polizei Brandenburg bekommen. Ich hatte am 15.9.2002 einen Golf Tacho vom TDI ersteigert.


    Und jetzt muss ich eine Zeugenaussage machen, weil das Teil wohl geklaut war, allerdings hab ich den Tacho schon lange nicht mehr, können die mir jetzt auch was wegen hehlerei anhängen???

  • Kann ich mir nicht vorstellen, denn im Zeitpunkt des Kauf´s warst du absolut redlich und hast auch den Kauf nicht grob fahrlässig getätigt!
    es gab´ja keinerlei Hinweise, die du erkennen hättest können, daß die Sache gestohlen war!


    außerdem kannst du davon ausgehen, daß der Verkäufer im Zeitpunkt des Verkaufs Eigentümer war und somit berechtigt zum Verkauf!
    deshalb bin ich der Meinung, daß die ganz Sache für dich keine folgen haben wird! Titel und Modus (aus juristischer Sicht) sind gegeben!


    mfg

    :D...........Homepage der österreichischen TURBO - Elite ........... :D


    http://www.turboelite.com/
    (alles was mit Druck zu tun hat :-z - markenübergreifend - und was Spaß macht :geil:)

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  • @ kpk:


    höhöhö......da Klausi lernt auch noch was anderes als Turboumbauten ...



    Zum Thema: Ich hatte so einen ähnlichen Fall.
    Bei mir gab es keine Konsequenzen. Mein Verlkäufer wurde zur Verantwortung gezogen.
    Du hast den Kauf wie KPK schon gesagt hat redlich getätigt. (War bei mir damals so zu lesen (vom Anwalt)).
    Anders wäre es gewesen, wenn durch ein Indiz feststellbar sein könnte, dass es sich um ein gestohlenes Teil handelt.


    kpk: Nicht für die UNI, sondern fürs Leben lernen wir. *lol* :D


    mfg VRMichl

  • Zitat

    Original von kpk
    Kann ich mir nicht vorstellen, denn im Zeitpunkt des Kauf´s warst du absolut redlich und hast auch den Kauf nicht grob fahrlässig getätigt!
    es gab´ja keinerlei Hinweise, die du erkennen hättest können, daß die Sache gestohlen war!


    außerdem kannst du davon ausgehen, daß der Verkäufer im Zeitpunkt des Verkaufs Eigentümer war und somit berechtigt zum Verkauf!
    deshalb bin ich der Meinung, daß die ganz Sache für dich keine folgen haben wird! Titel und Modus (aus juristischer Sicht) sind gegeben!


    mfg


    Wie kann denn Bitte der Verkäufer von dem er es hat der Besitzer sein und es rechtmäßig verkaufen können, wenn ER es geklaut hat?


    Auch wenn er im Guten Glauben dass Teil bei eB** erstanden hat, zählt er meines Wissens nach hier in D als Hehler, wenn er dann weiterverkauft, weil es ja geklaute Ware ist. Auch wenn er absolut nix von weiß!!

  • VR6Golfer (unser vr-Michl :D):
    Danke - :-i , war mir da gar nicht so sicher zumal ich mit dem bürgerlichen Recht erst im Sommer starte! das Beste zum Schluß! :-r


    bis bald.


    mfg


    19E GT: wenn er nichts davon wußte, daß das Teil geklaut ist, dann ist er im Guten Glauben und das fällt dann unter: Gutglaubenserwerb vom Nichtberechtigten!!!! :wink

  • dir können sie nichts, weil du es in gutem glauben gekauft hast, oder der verkäufer müste dir nachweisen, dass du wustest es wäre geklaut, da du die nicht wustest, können sie dir auch nix, du must das teil aber rausrücken, weil du nicht eigentümer an geklauter ware werden kannst, wie es nun aussieht, weil du es schon verkauft hast, keine ahnung, villeicht muste maximal den verkaufserlös zurückzahlen, kannst es aber vom verkäufer wieder einklagen, nur ob sich das lohnt sei mal dahin gestellt.


    also, mach dir keine sorgen, wenn du dir nix vorzuwerfen hast.

  • so jetzt zum letzten Mal:
    er muß die Sache nicht rausrücken, da es sich dabei um einen originären eigentumserwerb handelt - in Ö-Recht wäre das paragraph 367 ABGB.


    vorraussetzung dafür ist:
    -es muß sich um eine bewegliche Sache handeln
    -entgeldlicher erwerb
    -redlicher erwerber
    -erwerb bei einer öffentlichen Versteigerung, oder von einem befugten Gewerbsmann oder einem Vertrauensmann.


    So nachdem alle Punkte erfüllt sind, hast du Eigentum an dem Teil erworben, sprich du mußt nichts rausrücken - und der eigentliche Besitzer muß sich an dem Dieb (bzw.Verkäufer) schadlos halten!!


    so schauts aus! :D


    edit: soweit ich weiß ist das in D ähnlich, da ja ein Großteil des Österr. ABGB von Deutschen BGB abstammt!!!!


    mfg

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  • dito: ist nicht strafbar soetwas zu erweberne, wenn man wirklich nichts davon wusste und auch nicht durch die äusseren umstände auf die ideee von helerware hätte kommen können.
    die ware geht zurück an den besitzer, er hat somit anspruch auf das geld vom verkäufer(dem dieb), ob er dies jemals sehen wird steht woanders, aber den titel kann er sich erstreiten.
    paragraphen kann ich dir jetzt nicht geben, muss ich noch bis zur klausur lernen.
    der kaufvertrag ist unwirksam(ebay geht davon aus das es eine plattform bietet, aus der sich ein solcher bildet).


  • Lass dir das mal auf der zunge zergehen...


    Jemand klaut aus deinem Auto das High - End Radio im Wert von 1000 Tacken. du hast natürlich nen Hals. Der Dieb verkauft das Ding an seinen Nachbarn, dem der Dieb erzählt es wäre seins und er hätte sich selber ein neues, noch besseres gekauft. Zufällig kennst du den Nachbarn vom Dieb und siehst das Radio in seinem Auto, zeigst dieses bei der Bullerei an und alles fliegt auf... Klar bist du selber noch rechtmäßiger EIGENTÜMER des Radios, wenn auch nicht momentaner Besitzer, daher bekommste das Teil natürlich zurück! Wär ja nen starkes Stück wenns anders wäre. Der Depp an der Sache is der Nachbar ders gekauft hat... 1000,- weg, die er natürlich von dem eigentlichem Dieb zurück klagen kann... Is halt Helerware... So is des... :-i

  • interessant wird die sache erst, wenn du deiner freundin das auto borgst, sie dann feststellt, daß dein bester freund der bessere mann ist und sie ihm das auto schenkt. er hat ja schon eins, schlachtet dann "sein" neues auto und verscherbelt die teile dann...nur ratet mal, wer da pech hat :D

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