1. wenn mein auto vom tüv stillgelegt wurde und ich es aber wieder in verkehrstauglichen zustand gebracht habe, kann ich dann mit einem kurzzeitkennzeichen hinfahren?? oder einfach so? oder brauch ich in jedem fall wieder nen hänger?
2. angenommen ein polizist hält mich an und weil ich keinen FS dabei habe und ein Kumpel von mir muss das Auto weiterfahren (laut polizist) was droht mir wenn ich nun gerade 5min später am steuer des autos vom selben polizisten angehalten werde?